„Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.“
Papst Benedikt XVI. 2007 zu Summorum Pontificum.
Themen und Meldungen:
Leo II. – groß im Kampf gegen die Häresie
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- 28. Juni 2021
Fr. John Hunwicke vom englischen Ordinariat ULF von Walsingham erinnert heute an Papst Leo II. aus dem 7. Jahrhundert - den einzigen Papst der bisherigen Kirchengeschichte, dem es zufiel, einen seiner Vorgänger als Häretiker zu verurteilen. Er könnte nicht der einzige bleiben, scheint der Mann aus der anglikanischen Tradition zu vermuten.
Beim Blick in das Missale von Sarum und das vor-pianische ( gemeint ist Pius X.) Brevier auf meinem Schreibtisch stelle ich fest, daß am 28. Juni vor dem 20. Jahrhundert der Gedenktag eines großen Papstes, von Leo II. (681-683) begangen wurde. Später hat man ihn von diesem Tag vertrieben, um den hl. Irenäus dorthin zu setzen. Nachdem man den hl. Irenäus dann auf den 3. Juli verlegt hatte, konnte hier die Vigil der hl. Apostel Platz greifen – aber die aktuelle Ausgabe des Römischen Martyrologiums zählt für den 3. Juli immer noch den hl. Leo auf, ein gutes Stück unter dem hl. Irenäus. So ein Herumgewürge hatten wir also schon vor dem 2. Vatikanum und vor Bugnini.
Es gefällt mir trotzdem nicht.
Habe ich von einem „großen Papst“ gesprochen?
Unser hl. Vater, der hl. Papst Leo II., verdient deshalb die Bezeichnung „groß“, weil er die ebenso unangenehme wie notwendige Pflicht auf sich nahm, seinen Vorgänger Honorius I. (625-638) als Häretiker zu verurteilen. Und so schrieb er als Stellvertreter Christi an die Bischöfe Spaniens, daß Honorius „als das Feuer häretischer Lehren begann, dieses nicht etwa, wie es dem Apostolischen Amt geziemt hätte, auslöschte, sondern durch seine Nachlässigkeit weiter anfachte“.
Dom Gueranger, den ich manchmal zitiere, weil er den Mainstream aus der Epoche vor der unseren repräsentiert, schrieb dazu mit seiner gelegentlich etwas übetriebenen Rhetorik: „Leo mußte Feuer und Stah anwenden, um die Kirche zu retten. Nur einmal mußte eine entsetzte Welt erleben, daß der Blitz des Bannfluches auf dem Gipfel des heiligen Berges selbst einschlug. Und so verschonte Leo II. noch nicht einmal den eigenen Vorgänger, als er in Übereinstimmung mit der ganzen versdammelten Kirche seinen Blitz gegen die neuen Eutychianer und ihre Spießgesellen schleuderte.“
Es gibt Leute, die glauben, ein Papst würde vom heiligen Geist ausgewählt und angeleitet, um der Kirche aufregende neue Perspektiven zu eröffnen, ja vielleicht sogar, um ihr Überraschungen zu bereiten. Nichts davon, nicht einmal und nicht in tausend Jahren.
Summorum Pontificum – 14 Jahre
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- 27. Juni 2021
Vor 14 Jahren, am 27. Juni 2007, ist summorum-pontificum.de ans Netz gegangen. Am Tag zuvor war der lateinische Name für das schon seit längerem erwartete Motu-Proprio zur „Freigabe“ der überlieferten Liturgie bekannt geworden, so daß eine entsprechende Domain registriert und die bereits vorbereitete Technik aktiviert werden konnte. Der erste Beitrag, der übrigens wie alle seitdem erschienenen immer noch erreichbar ist, meldete unter Berufung auf einen Artikel von Paul Badde in der „Welt“, daß der Text des Erlasses bereits vorweg 30 Bischöfen und Kardinälen aus aller Welt übergeben worden sei und die offizielle Veröffentlichung am 7. Juli erfolgen solle. Was denn ja auch eintraf.
Die großen Hoffnungen und Erwartungen von damals sind nach dem beispiellosen Amtsverzicht „unseres“ Papstes Benedikt und acht Jahren seines irrlichternden Nachfolgers Franziskus deutlich reduziert – und in diesen Wochen, wo eine einschränkende „Neuinterpretation“ des damaligen Erlasses erwartet wird, noch einmal ganz besonders. Dabei sollte man nicht geringschätzen, wie viel vor allem in den Jahren Benedikts erreicht werden konnte. Weltweit hat sich die Zahl der Orte, an denen die Liturgie regelmäßig im überlieferten Ritus gefeiert wird, vervielfacht – in Deutschland, wo die Ausgangssituation nicht gar so schlecht war, freilich deutlich weniger als z.B. in den USA. Stark angestiegen ist überall die Zahl der sonntäglichen Gottesdienstbesucher – in einigen Bistümern Frankreichs soll sie inzwischen die Teilnehmerzahlen in den Pfarreien übertreffen. Ebenfalls stark angestiegen ist in diesen 14 Jahren die Zahl der Priester, die im Sinne der Tradition ausgebildet worden sind und die überlieferte Liturgie feiern. In der Petrusbruderschaft von etwa 300 auf 500, bei Pius von ca. 550 auf knapp 700; in den kleineren Gemeinschaften und Klöstern bei deutlich geringeren Ausgangswerten prozentual teilweise erheblich stärker, doch unserer Kenntnis nach kann nur das Institut Christus König und Hoher Priester auf eine dreistellige Zahl verweisen. Das Durchschnittsalter dieser Priester liegt um Jahrzehnte unter dem des von Vergreisung (und baldigem Aussterben) bedrohten Diözesanklerus.
Bei allen diesen Instituten ist nach den Seminaristenzahlen für die kommenden Jahre eine Fortsetzung des Wachstums zu erwarten – falls nicht römische Maßnahmen versuchen, die Weihe weiterer Priester dort stark einzuschränken oder ganz zu unterbinden. Ein derartiges Vorgehen wäre nicht ohne Präzedenz: Die Unterdrückung der Franziskaner der Immakulata begann mit dem Verbot von Priesterweihen und der Aufhebung der Seminare, und auch in der paraguayanischen Diözese Ciudad del Este setzte die Unterdrückung des vom damaligen Bischof Rogelio Livieres eingeleiteten Kurses zu einer (birituellen) Neubewertung der Tradition mit dem Verbot weiterer Priesterweihen ein.
Der letzte der Propheten?
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- 24. Juni 2021
Am Mittwoch begann Papst Franziskus mit einer mehrteiligen Katechese zum Brief des Apostels Paulus an die Galater, und bereits der erste Teil hat uns einigermaßen ratlos zurückgelassen – anscheinend fehlt es uns am Glauben, in diesem seit 2000 Jahren immer wieder gelesenen und kommentierten Brief die „Überraschungen“ zu entdecken, auf die der Kirchenlehrer aus Argentinien uns einstimmen will. Da tröstet es uns, daß Fr. Hunwicke anscheinend unter der gleichen Schwierigkeit leidet. Und er leidet nicht nur stumm, sondern setzt auch sogleich zu einer Analyse an, was da wohl schief gegangen sein könnte – unter der kräftigen Überschrift: Und wieder verrät PF das Petrusamt. Hier unsere Übersetzung:
Oh je! Gestern Abend habe ich einem Text über Papst Leo II. den letzten Schliff gegeben, der am kommenden Montag erscheinen soll – und jetzt hat PF schon vorweg geantwortet und erklärt, warum ich falsch liege.
Lassen sie mich meine Karten aufdecken:
Mein Begriff vom Petrusamt ist der, der vom 1. Vatikanischen Konzil 1870 definiert wurde. Ich glaube – von ganzem Herzen – daß der Heilige Geist den Nachfolgern des Petrus nicht dazu versprochen wurde, daß sie durch Seine Erleuchtung neue Lehren verkünden könnten, sondern dazu, daß sie mit Seiner Hilfe die Tradition, das depositium fidei, das sie von den Aposteln erhalten haben, getreu weitergeben.
Ich verurteile alles, was auch das 1. Vatikanum verurteilt hat: Einmal, weil dieses Konzil mir die authentische Lehre der katholischen Kirche vermittelt und meine uneingeschränkte Folgsamkeit verlangt, und dann ebenso auch deshalb, weil diese Lehre (erfreulicher Weise) mit meinem eigenen Verständnis des katholischen Glaubens übereinstimmt.
Das Dokument Pastor Aeternus des 1. Vatikanums liegt goldrichtig. Wen ich das Gleiche lehre, mache ich es auch richtig. Und wenn PF das Gegenteil lehrt, dann macht er es falsch.
PF behauptet, er wolle uns alles über den Brief des hl. Paulus an die Galater erklären. Aber das müssen wir gar nicht erst abwarten. Selbst in diesem Pontifikat ist es erlaubt, die Briefe des hl. Paulus selbst zu lesen. Und hier ist die programmatische Ansage, die diesem großartigen Brief die Richtung weist:
„Wenn irgend wer Euch ein Evangelium predigt, das dem widerspricht, das ihr empfangen habt, so soll er dem Anathema verfallen.“
Kein Grund zum Aufatmen
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- 23. Juni 2021
Nach dem im März verhängten Lockdown für Einzelmessen in der Peterskirche hat der neu ernannte Erzpriester der Basilika, Kardinal Mauro Gambetti OFM, nun einige Lockerungen in Aussicht gestellt – quasi auf dem Gnadenwege. Katholisches.info bringt eine leicht gekürzte Übersetzung des umfangreichen Dokuments. Im Prinzip bleibt die erste Verfügung bestehen, es sollen jedoch Ausnahmen gewährt werden, soweit das möglich sei und nicht dem Geist des Lehramtes widerspreche, das die Gemeindemesse und diese möglichst in Konzelebration als die bei weitem angemessenste Form der Feier der Eucharistie bestimmt habe. Der Kardinal räumt ein, daß es wünschenswert sein könne, z.B. Pilgergruppen die Feier der Messe in ihrer Herkunftssprache zu erlauben, bleibt jedoch bei der grundlegenden Feststellung, daß das Wesen der Feier der Eucharistie darin bestehe, mehr die brüderliche Gemeinsamkeit der versammelten Mitfeiernden als die jeweiligen Besonderheiten zum Ausdruck zu bringen. In jedem Fall, das macht die Erklärung überaus deutlich, können Einzelmessen nur außerhalb des für die Konzelebrationen vorgesehenen Zeitfensters stattfinden und bedürfen eines besonderen Antrags, der eingehend geprüft wird und auch abgelehnt werden kann. In jedem Fall müsse deutlich bleiben, daß es sich um Ausnahmen von einer feststehenden Regel handele.
Hinsichtlich der Erlaubnis für Messen in der überlieferten Liturgie kündigte Gambetti an, es werde „im Rahmen der Möglichkeiten“ alles getan, um den Wünschen der Gläubigen und Priester entgegezukommen – wobei sich noch erweisen muß, wie weit oder wie eng dieser Rahmen unter den neuen Regeln interpretiert wird. In den vergangenen Jahren war zumindest von irgend einem objektiv gegebenen „im Rahmen der Möglichkeiten“ nichts zu sehen. Unverkennbar ist jedenfalls, daß hier ein äußerst autoritäres Regime Platz greift, das unter Berufung auf „das Lehramt“ und „das Konzil“ inhaltliche Vorgaben macht, die wir z.B. bei einer unvoreingenommenen Lektüre von Sacrosanctum Concilium“ dort nicht begründet sehen.
Kommuniqué der FSSP zur Ausweisung aus Dijon
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- 22. Juni 2021
(Original veröffentlicht am 18. Juni, private Übersetzung)
Die Priesterbruderschaft vom hl. Petrus hat die Mitteilung zur Kenntnis genommen, die am 17. 6. auf der Website der Diözese Dijon veröffentlicht worden ist. Sie bedauert sehr, daß ein derartiger Kommunikationsmodus gewählt wurde, aber da ein direkter Austausch mit dem Erzbischof von Dijon nicht möglich ist, müssen wir nun zur gleichen Art der Kommunikation greifen, um einige Klärungen vorzunehmen.
Mit Schreiben vom 17. Mai wurden wir, ohne daß dem irgendeine Beratung vorausgegangen wäre oder Gründe angegeben worden wären, darüber informiert, daß die Priester der Bruderschaft die Diözese Dijon verlassen müssen. Wir können nicht verstehen, warum Erzbischof Roland Minnerath sich weiterhin weigert, unsere Oberen zu einem Gespräch zu empfangen oder die Angelegenheit mit ihnen zu diskutieren.
Das Mitteilung der Diözese behauptet, daß die Bruderschaft ihre Priester ohne Konsultation in die Diözese versetzt hätte und daß ein zweiter Priester gegen den Willen des Erzbischofs eingesetzt worden wäre. Die Bruderschaft möchte daran erinnern, daß sämtliche Priester, die sie seit 1998 in die Diözese entsandt hat, jedes mal und ohne Ausnahme zuvor dem Erzbischof vorgeschlagen und von ihm akzeptiert worden sind. In seinem Brief vom 22. 3. 2017 hat Erzbischof Minnerath an den Oberen der Petrusbruderschaft in Frankreich geschrieben: Sie wünschen einen Priester der Bruderschaft zur Unterstützung von P. Bruno Stemler bei seiner Tätigkeit zu entsenden, der mit ihm entsprechend ihren Regeln ein Leben in brüderlicher Gemeinschaft führen soll. Ich kann ihrer Entscheidung nur beipflichten und bin erfreut, daß mit Beginn des neuen Schuljahres im September 2017 ein weiter Priester zur Verstärkung in unsere Diözese kommt.
Jedes mal, wenn ein Priester der Gemeinschaft in die Diözese entsandt worden ist, hat Bischof Minnerath sich zuvor mit ihm getroffen und über die Frage der Konzelebration gesprochen. Wenn er einen Priester der FSSP in seine Diözese ko9mmen ließ, war der Erzbischof voll über dessen Position zur Konzelebration informiert und hatte sie akzeptiert. Daher hat die FSSP in keinem Fall „ihren Priestern die Zelebration im regulären Ritus verwehrt“, sondern sie respektiert in dieser Angelegenheit den Willen ihrer Mitglieder und will damit in Sachen Konzelebration dem Gesetz der Kirche entsprechen, das anerkennt, daß die „Priester völlig frei sind, die Eucharistie individuell zu feiern“ (can. 902 CIC).
Die Frage der Konzelebration, die als ein unverzichtbares Zeichen der Einheit dargestellt wird, erforderte eine ausführlichere Behandlung als sie im Rahmen dieses Kommuniqués möglich ist. Die Bruderschaft des hl. Petrus ist zutiefst bekümmert darüber, daß die Feier eines Sakramentes (in diesem Fall der Eucharistie) als Bedingung für die Übernahme des Dienstes in einer Diözese instrumentalisiert wird.
Die Diözese behauptet außerdem, die Bruderschaft habe sich nicht an eine „Liste von Bedingungen“ gehalten. Unglücklicherweise liegt der Bruderschaft kein derartiges Dokument vor, es gibt nur einige Briefwechsel mit Bischof Minnerath. In einem davon, datiert auf den Mai 2019, spricht der Bischof sogar von den „umfassenden pastoralen Dienstleistungen der Ecclesia-Dei-Gemeinschaft“, die die Priester der FSSP erbringen sollen.
Schließlich betont die Mitteilung (der Diözese) noch die Anhänglichkeit der Gläubigen gegenüber den Priestern der Bruderschaft, die durchaus verständlich und sogar wünschenswert ist. (Die Diözese) kritisiert den Umstand, daß einige Gläubige ihren Platz angeblich außerhalb der diözesanen Kirche sehen. Die FSSP richtet ihre Arbeit am Wohl der Seelen in der einen Kirche Christi aus. Sie möchte daran erinnern, daß sie sich immer auf den Dienst an der Einheit der Kirche in ihrer legitimen Vielfalt verpflichtet sieht und so seit ihrer Gründung durch Papst Johannes Paul II. im Jahr 1988 für die Gemeinschaft der Gläubigen, die den alten liturgischen Formen verbunden sind, wirkt. Bis zu dieser Mitteilung vom 17. Juni 2021 hat die Diözese Lyon in keiner Weise den Dienst an der Einheit in Frage gestellt, den die örtlich tätigen Priester der FSSP leisten.
Die Bruderschaft möchte den verschiedenen Priestern, die über 20 Jahre lang für das Tätig waren, was ihnen nun zum Vorwurf gemacht wird, öffentlich danken. Sie haben stets Wert darauf gelegt, ein gutes Verhältnis zu den Diözesanpriestern zu haben, und haben insbesondere auch an den ihnen vorgeschlagenen gemeinsamen Treffen teilgenommen. Wie anderswo auch haben sie von ganzem Herzen für die Gläubigen, deren Fürsorge der Bischof ihnen anvertraut hatte, nicht nur die hl. Messe gefeiert, sondern auch all das angeboten, was daraus folgt oder die Gläubigen zur fruchtbringenden Teilnahme daran befähigt. Wie in den 146 anderen Diözesen weltweit, in denen die Priester der FSSP ihren Dienst verrichten, waren diese Priester immer um die Treue zu dem besonderen Charisma der Gesellschaft bemüht, das von der Kirche offiziell gutgeheißen worden ist.
Es erscheint anachronistisch, in einer Zeit, in der die Priesterzahl unaufhörlich zurückgeht, auf den Dienst von Zweien davon zu verzichten, weil sie angeblich nicht vielfältig genug einsetzbar sind (da sie nur eine Form der Liturgie feiern) und somit die Last für die Diözesanpriester noch weiter zu erhöhen.
Die Bruderschaft hofft, daß in den nächsten Wochen Gelegenheit zu Gesprächen mit der Diözese Dijon besteht, um eine gedeihliche Situation herbeizuführen.
„Es gibt verschiedene Gnadengaben, aber nur den einen Geist. Es gibt verschiedene Dienste, aber nur den einen Herrn.“ (1 Kor. 12, 4-5)
Das Problem Konzelebration
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- 19. Juni 2021
Kristallisationspunkt – nicht tiefere Ursache – der Unstimmigkeiten zwischen dem Erzbischof von Dijon und der Petrusbruderschaft, deren Präsenz im Bistum Bischof Minnerath von seinem Vorgänger geerbt hatte, war die Frage der Konzelebration. Offenbar hatte die Bistumsführung schon 1998 die Tätigkeit von Priestern der Bruderschaft davon abhängig gemacht, daß diese zumindest zur Chrisammesse des Gründonnerstags mit dem Erzbischof konzelebrierten, und die damaligen Oberen hatten dem in Art eines „Gentlemans Agreement“ zugestimmt. Von dieser Übereinkunft waren die Priester der Bruderschaft vor einigen Jahren abgerückt – unklar ist, ob sie sich wegen eines Führungswechsels in der eigenen Gemeinschaft daran nicht mehr gebunden fühlten, oder ob das Bistum die Anzahl der Konzelebrationsanforderungen erhöht hatte. (Quellen zu Dijon hier und hier)
Die Konzelebration gilt gemeinhin als eines der Markenzeichen der Liturgie nach dem Novus Ordo. Das ist nur bedingt richtig, denn die Möglichkeit zu häufiger Konzelebration, wie sie vom Konzilsdokument Sacrosanctum Concilium (Abs. 57) gefordert worden war, erfolgte bereits 1967 mit der Instruktion Eucharisticum Mysterium. Diese Instruktion bildete einen der vielen kleinen Schritte, in denen die im Konzept längst fertige reformierte Liturgie nach Verabschiedung von Sacrosanctum Concilium im Jahr 1963 quasi „schleichend“ umgesetzt wurde. Ein anderer dieser Schritte im gleichen Dokument war die Erlaubnis, das Sprechen von Teilen des Canons auf mehrere Konzelebranten zu verteilen und den damit notwendigerweise verbundenen lauten Vortrag dann auch auf Einzelmessen auszuweiten – damit war die tausendjährige Tradition der Kanonstille quasi im Nebensatz abgeschafft.
Für die Feier der heiligen Liturgie im überlieferten Ritus, als deren Standard die Päpste Johannes Paul II. und Benedikt die Bücher von 1962 festgesetzt hatten, sind die Regelungen von Eucharisticum Mysterium nicht anwendbar.