„Lex orandi - lex credendi“ - Nach Prosper von Aquitanien († 455) formulierter Kernsatz zur gegenseitigen Abhängigkeit von Glaube und Liturgie.
Themen und Meldungen:
Maximum Principium
- Details
- 23. Oktober 2017
Verkehrt der Papst mit ungeliebten Mitarbeitern nur noch über die Presse? Es steht zu befürchten. Jedenfalls erschien zum Wochenende in La Nuova Bussola Quotidiana ein Schreiben von Franziskus an den Liturgiepräfekten Sarah, das der Papst ausdrücklich zur Veröffentlichung an den „neuen Kompass“ hatte schicken lassen. Der in Form eines persönlichen Briefes verfasste Text enthält eine Zurückweisung der Interpretation Kardinal Sarahs, die dessen Kongregation zu dem in gewohnt unpräziser Sprache verfassten Motu Proprio „Magnum Principium“ herausgegeben hatte.
Das Motu Proprio hatte Anlaß zu Fragen gegeben, wie weit die darin hervorgehobene Kompetenz der Bischofskonferenzen zur Abfassung nationalsprachlicher Übersetzungen der Liturgie gehen soll und ob die 2001 erlassene Instruktion „Liturgiam authenticam“ zur Abfassung von Übersetzungen in die Volkssprache weiterhin gelte. Kardinal Sarah hatte dazu eine eng an der geltenden Rechtslage orientierte Interpretation herausgegeben – diese wird in dem jetzt veröffentlichten Schreiben (das wer weiß wer aus den Hinterzimmern des Palasts von S. Martha verfasst hat) entschieden zurückgewiesen.
Das neue Schreiben interpretiert die in „Magnum Principium“ verwandten Rechtsbegriffe gegen ihren bisherigen Gebrauch in einer Weise, die den Bischofskonferenzen die entscheidende Rolle für die Genehmigung von Übersetzungen zuweist, und es beschränkt die Rolle Roms bzw. der Liturgiekongregation auf eine wenig präzise gefasste „Anerkennung“, die wohl nur in extremen Fällen der Abweichungen von der Lehre (welcher Lehre?) verweigert werden kann. Überdies kündigt das Schreiben an, bestimmte von Sarah unterstrichene Abschnitte von „Liturgiam Authenticam“ müssten dann eben geändert werden bzw. seien entsprechend dem neuen Motu Proprio als „überholt“ zu betrachten. Offenbar hatten die Hinterzimmer es bei der Abfassung von Magnum principium“ gar nicht für nötig erachtet, ihren Text auf Übereinstimmung mit der nach wie vor geltenden Rechtslage zu überprüfen.
Womit ziemlich präzise ein „Magnum principium“ des aktuellen Pontifikats erfasst sein dürfte. Der oberste Gesetzgeber der Kirche tut, was er bzw. sein Umfeld will, ohne das geltende Recht zu beachten. Entstehen Widersprüche in der Sache oder gar Widerspruch in der Kurie, wird das Gesetz geändert. Basta la vista, baby.
Dankenswert kurzfristig hat das Beiboot Petri eine in der Rechtsterminologie vermutlich noch verbesserungsfähige Übersetzung des Artikels in La nuova Bussola bereitgestellt.
Nachträge: Bei der ersten Durchsicht der Materialien zu dieser Sache war uns entgangen, daß der Papst Kardinal Sarah den ausdrücklichen Auftrag gegeben hat, den Text seiner - d.h. Franziskus - höchstselbiger Interpretation von Principium Maximum allen Empfängern der vorherigen Interpretation des Präfekten zukommen zu lassen.
Weitere Informationen zum Thema auf Vatican-History News Blog (deutsch) und Rorate Cæli. Erwartungsfroher Jubel bei katholisch.de: Unter der Überschrift Kardinal Sarah im Abseits spekuliert das Zentralorgan der deutschen Bischöfe über die Möglichkeit, widerspenstigen Kardinälen ihre Titel zu entziehen.
Im modernistischen Teil Amerikas geht es noch lustiger zu. Fr. Zuhlsdorf bericht von einem auf Twitter laut gewordenen Jubelruf @jamesmartinsj @massimofaggioli:
GET 'IM! GET 'IM BOYZ! GO FOR THE KILL!"
Womit der Stand des Gesprächs über die heilige Liturgie im Pontifikat der Barmherzigkeit ausreichend beschrieben sein dürfte.
Kürzung oder Fälschung?
- Details
- 20. Oktober 2017
Der vergangene Sonntag war nach dem neuen Kalender der 28. „im Jahreskreis“ und nach der Tradition der 19. Sonntag nach Pfingsten. Und außerdem war er einer der wenigen Sonntage, an denen in allen katholischen Kirchen der gleiche Evangeliumstext vorgetragen wird: Das Gleichnis vom Himmelreich als dem Hochzeitsmahl des Königssohnes, zu dem, nachdem sich die geladenen Gäste zum Teil gewaltsam verweigern, schließlich die von den Wegen und Feldrainen herbeigeholten Zufallsgäste versammeln. Doch einer von ihnen hat es versäumt, sich ein hochzeitliches Gewand anzuziehen. Der Gastgeber stellt ihn streng zur Rede und läßt ihn schließlich, an Händen und Füßen gebunden, hinauswerfen in die Finsternis, „wo Heulen und Zähneknirschen“ herrscht. So ist es bei Matthäus 22, 1-14 aufgezeichnet.
Ob es allerdings auch überall so vorgetragen worden ist, ist höchst ungewiß. Die neue Leseordnung erlaubt nämlich ohne besondere Bedingungen – „pastorale Überlegungen“ oder „Zeitmangel“ reichen aus – die Wahl einer kürzeren Fassung. Sie endet, welch wundersame Fügung, mit der Versammlung der Gäste im Festsaal – die zweite Hälfte des Gleichnisses mit dem Erfordernis des „hochzeitlichen Gewandes“ und der Ausstoßung des unvorbereitet gekommenen in die Finsternis darf ersatzlos entfallen.
Es fällt schwer, darin nicht eine verfälschende Beschneidung des Inhalts der Parabel zu sehen: Der Gedanke von Hölle und ewiger Verdammnis ist der Theologie des Primats der Barmherzigkeit, die weit vor Franziskus zurückgeht, schwer erträglich, und sei dieser Gedanke im Evangelium, in den Worten Christi, noch so klar ausgesprochen.
Keine Statistik weist nach, in wie vielen Kirchen am vergangenen Sonntag die vollständige und in wie vielen die gekürzte Fassung vorgetragen worden ist. Nach der allgemeinen Vorliebe für die jeweils kürzestmögliche Option zu gehen, dürfte es eine satte Mehrheit gewesen sein. Soviel zum Mythos von der angeblich reichhaltigeren Auswahl der Schrifttexte in der neuen Leseordnung.
Dank an Matthew Hazell, der in New Liturgical Movement auf diesen leider durchaus nicht vereinzelt stehenden Fall hingewiesen hat.
Zeitgeister in Heiligenkreuz
- Details
- 19. Oktober 2017
Das Stift Heiligenkreuz hat sich dieser Tage in starken Worten von der Unterschriftenaktion „Correctio filialis“ distanziert, die auch von einem Wissenschaftler unterzeichnet worden ist, der dort als Gastprofessor tätig ist. In der Erklärung heißt es:
(Wir) distanzieren uns entschieden davon, dass ein an unserer Hochschule zeitweise wirkender Gelehrter die öffentliche Kritik an Papst Franziskus, die sich euphemistisch „Correctio filialis de haeresibus propagatis“ nennt, unterzeichnet hat. Auch wenn der Betreffende nur als Gastprofessor tätig ist und seine Unterschrift einzig und allein in seinem Namen geleistet hat, so können wir es nicht hinnehmen, dass dies einen Schatten auf unsere Hochschule wirft. Wir stellen daher klar, dass die Hochschule Heiligenkreuz dem römischen Lehramt in allem aufs engste verbunden ist und wir es als unsere größte Ehre und erste Pflicht ansehen, dem jeweiligen Petrusnachfolger, das heißt unserem Heiligen Vater Papst Franziskus, die Treue zu halten."
Nun, diese Treue hätten wir uns auch gewünscht, als 2007 nach dem Erlass von Summorum Pontificum Studenten der Hochschule darum baten, auch die überlieferte Liturgie in den Ausbildungsplan aufzunehmen. Der damalige Rektor Karl Wallner hat die Bittsteller dann hochfahrend abgefertigt:
Es ist ein betrübliches Missverständnis von Summorum Pontificum wenn man daraus ableitet, dass es eine Ausbildung zum Alten Ritus geben sollte. Das Dokument dient der Versöhnung mit den Gestrigen und nicht einer Auflage des Gestrigen. (…) Wir sind nicht nach hinten verkorkst und nicht nach vorne vermurkst, sondern leben aus dem, was die Kirche uns durch das 2. Vatikanische Konzil WIRKLICH geschenkt hat. (…) Zelebrationsübungen im tridentinischen Ritus kann es daher nicht im Fächerkanon geben, weil wir die Liturgie der Kirche so feiern wollen, wie sie im Anschluss an das 2. Vatikanische Konzil durch die oberste Leitung der Kirche vorgegeben wurde. Und weil wir nicht wollen, dass unsere Absolventen zu einem Ritus erzogen werden, der zwar wieder erlaubt, aber nicht im großen Atem der Kirche liegt...
Glücklich, wer diesen „großen Atem“ zu erkennen weiß – selbst dann, wenn in einem päpstlichen Gesetz etwas ganz anderes steht, und das in jener Klarheit der Sprache, für die Papst Benedikt zu recht gerühmt wird.
Im gegenwärtigen Pontifikat, zu dessen Kennzeichen unter anderem auch eine bis zur Selbstwidersprüchlichkeit gehende Unklarheit der Aussageweisen in Worten und Gesten gehört, liegen die Dinge freilich anders. Das ist gerade in diesen Tagen, in denen die polnischen Bischöfe ( ) Amoris laetitia ganz anders auslegen als etwa ihre deutschen Kollegen, wieder schmerzlich deutlich geworden. Wer hier so argumentiert, wie die offizielle Erklärung von Heiligenkreuz, muß sich schon die Frage gefallen lassen, worin er denn das Wesen der Kirche erkennt, wenn „der jeweilige Petrusnachfolger“ etwas deutlich anderes zu sagen scheint als seine Vorgänger im gleichen Amt.
Die Kirche hatte bisher das große Glück und die große Gnade, daß solche Widersprüche und Unklarheiten nur selten vorgekommen sind, weil die jeweiligen Inhaber des Petrusamtes fähig waren, den Sinn ihrer hohen Stellung zu erkennen und in Demut zu erfüllen: Getreulich die empfangene Lehre weiterzugeben und entschlossen gegen Entstellungen zu schützen, die Brüder zu stärken und die Herde zu leiten. Auch die großen lehramtlichen Dokumente der unmittelbaren Vorgänger Franziskus' – selbst wenn einzelne Punkte ihrer Amtsführung Fragen aufwerfen mögen – sind von diesem Bewußtsein geprägt und verleihen ihm in großer Entschiedenheit Ausdruck: Pius XII. in Mediator Dei, Paul VI. in Humanæ Vitæ, Johannes-Paul II in Familiaris Consortio oder Dominus Jesus, Benedikt XVI. in Caritas in Veritate.
Auch diese Dokumente stießen innerhalb und außerhalb der Kirche auf zum Teil wütende Kritik und Ablehnung – aber nicht, weil sie sich von der überlieferten Lehre der Kirche entfernten, sondern weil sie diese Lehre im Widerspruch zum immer herrischer auftretenden Zeitgeist bekräftigten und entfalteten. Das hat sich unter Franziskus geändert: Die Zeitgeister in Welt und Kirche jubeln – aber glaubenstreue Theologen und Seelsorger schweigen mehrheitlich betreten. Einige wenige tragen Zweifel vor, um deren Zerstreuung sie bitten, oder mahnen, keine Anlässe zu geben, aus dem sich Abweichungen und Widersprüche von der Lehre entwickeln können.
Soll das unzulässsig sein, muß man sich davon distanzieren? Zählt nur noch das „jeweilige“ und der „große Atem“ des Zeitgeistes? Wie unterscheidet sich dieser Hyperpapalismus von einem Ultranationalismus nach der Art „right or wrong – my country!“
Die Heiligenkreuzer haben natürlich in einem Recht: Die Einheit der Kirche unter dem Papst ist ein hohes Gut und größter Anstrengungen zur Verteidigung wert. Aber die Einheit in der Kirche, darauf hat gerade Benedikt XVI. immer wieder hingewiesen, findet nicht nur im Raum der Gleichzeitigkeit statt, sondern erstreckt sich durch Zeit und Ewigkeit – sichtbar und wirksam durch die Kette von den Aposteln über die Kirchenväter und Kirchenlehrer bis zu den Dokumenten des lebendigen, aber in sich widerspruchsfreien Lehramts der Kirche. Der Papst mag Souverän des Kirchenstaates sein – hinsichtlich der Lehre ist er nicht Herr, sondern Diener. Wenn sein Reden und Schreiben Zweifel aufkommen läßt, daß er diesen Dienst erfüllt und die Einheit durch die Zeit bewahrt, hilft keine Berufung auf die Treue zum jeweiligen Papst. Christus, dessen mystischer Leib die Kirche ist, ist gestern, heute und morgen nicht nur der gleiche, sondern der selbe.
Chaos vom Feinsten
- Details
- 18. Oktober 2017
Nach einem katholischen Wochenende am Institut St. Philipp Neri schlägt das Chaos in dem, was einstmals die katholische Welt war, wieder voll zu. Man weiß kaum, wo man anfangen soll – der Wahnsinn, der uns aus den nur höchst unvollständig erfassten Pressemeldungen einer knappen Woche entgegenblickt, entzieht sich jeder Ordnung. Beginnen wir des Kontrastes zur den Bildern von der Weihe in Berlin wegen mit dem rechts gezeigten Fundstück: Don Derio Olivero (geb. 1961), bisher Generalvikar in Fossano und seit vorgestern Bischof von Pinerolo, nimmt in Jeans und Pullover Abschied von seinem bisherigen Wirkungskreis. Daß er eine Woche zuvor vom Turiner Erzbischof Nosiglia zum Bischof geweiht wurde, ist ihm nicht genug: Nun läßt er sich von den Gläubigen die Hände auflegen – Volxkirche vom feinsten.
Und die Website der Famiglia Christiana, die dem Bischof nahesteht und auf der es neben dem hier gezeigten noch viele andere sehenswerte Bilder gibt, jubelt: Das ist ein Bischof nach dem Herzen des Papstes. Was man gerne glauben will.
Der Papst selbst gab sich zum „World Food Day“ die Ehre eines Besuchs bei der Welternährungsorganisation FAO der UNO in Rom. Als Geschenk brachte er neben einer Rede, die jeden grünen Parteitag geschmückt hätte, eine Statue aus Marmor in der nicht immer ganz stilsicheren Tradition der italienischen Kirchenkunst des 19. Jahrhunderts mit. Sie zeigt einen klagenden Engel neben der Leiche des syrischen Kindes, das bei der Flucht seiner Eltern 2015 vor der türkischen Küste ertrunken war und dessen Bild zur Ikone der Propaganda der Willkommenskultur gemacht worden ist. Die neue Kirche hat nicht nur ihre neuen Festtage, sondern auch schon neue Heilige samt Statuen. Kitsch vom Feinsten.
Auf der anderen Seite des Atlantik hat eine Satanistenorganisation einen als bekennenden Christlen geltenden Konditor, der Torten zu Geburtstagen, Trauungen und ähnlichen Feierlichkeiten gestaltet, einen aparten Auftrag erteilt: Zum Feiertag Lucifers, soll er eine Torte machen, die unter anderem ein umgedrehtes Kreuz und den Bockskopf des Verderbers zeigt (Quelle). Schon in der Bestellung führt die Grippe aus, es handele sich um einen religiösen Anlaß und somit um ein gesetzlich privilegiertes Anliegen – ein keineswegs diskreter Hinweis darauf, daß der Konditor bei Nicht-Annahme des Auftrags mit einer Antidiskriminierungsklage rechnen muß, die ihm nach aktueller Rechtslage seine bürgerliche Existenz und – soweit vorhanden – sein Vermögen kosten kann. Toleranz im liberalen Rechtsstaat vom Feinsten.
In unseren Breiten, in denen es irritierender Weise immer noch Menschen gibt, „die schon länger hier wohnen“, will man aber der allgemeinen Verwahrlosung nicht länger zusehen: Das Bistum Essen hat einen Fragebogen zur Qualitätssicherung der Gottesdienste entwickelt, der zur gefälligen Bedienung ins Internet gestellt werden soll. Darin können die Veranstaltungsteilnehmer zum Beispiel bewerten, ob sie „die Gebete gut mitbeten“ konnten, der Inhalt des Gottesdienstes „zu meinem Leben und Glauben“ passte oder die Feier „mich getröstet / mir Mut gemacht“ hat. Auch zur Qualität der Predigt, der Sprache und der Musik können sich die Gläubigen äußern. „Passt das zu meinem Leben?“ Nicole Stockhoff, als Liturgiereferentin Leiterin der Projektgruppe des Bistums, die das Rückmeldeverfahren in monatelanger Arbeit entwickelte, hat offensichtlich erfasst, was das Wesen der sonntäglichen Zusammenkünfte im Gemeindezentrum ausmacht (Quelle). Früchte der Liturgiereform vom Feinsten.
Womit wir beim Thema „neuer Frühling“ wären: Nach fast 900 jährigem Bestand wird das Zisterzienserkloster Himmerod in der Eifel aufgelöst: "Die wirtschaftlich angespannte Situation, aber vor allem die geringe Zahl der Mönche, waren entscheidend für diesen schweren Schritt", erklärte Abt Johannes. Vor sechs Jahren hätten noch zehn, derzeit nur noch sechs Mönche dem Konvent angehört. Sie hätten nun die Möglichkeit, in ein anderes Kloster ihrer Wahl überzusiedeln. (Quelle) Neuevangelisierung vom Feinsten.
Laut Abtei gehen die Liegenschaften in den Besitz des Bistums Trier über. Wir hätten einen Vorschlag zur Nachnutzung: Wie wäre es mit einem Tagungszentrum für liturgische Arbeitskreise der Diözesen? Noch gibt es 26 deutsche Bistümer ohne Rückmeldeverfahren für die Gottesdienstqualität – hier besteht offensichtlich Handlungsbedarf. Wir hoffen auf ein Stellenschaffungsprogramm vom Feinsten
Diakonweihe in Berlin
- Details
- 16. Oktober 2017
Am gestrigen Sonntag hat Bischof Athanasius Schneider in der Kirche St. Afra des Berliner Instituts St. Philipp Neri das Mitglied des Instituts Fr. Marcin Goral zum Diakon geweiht. Bischof Schneider, eigentlich als Weihbischof im Erzbistum der Allerheiligsten Jungfrau Maria zu Astana in Kasachstan beheimatet, kam aus Argentinien und fliegt Anfang der Woche weiter in die Vereinigten Staaten. Wie ein Reisebischof des 8. Jahrhunderts – so sieht er sich selbst – betreut er Gemeinden und Gemeinschaften der katholischen Tradition, nur nicht mehr zu Pferd durch das Frankenreich, sondern per Flugzeug auf der ganzen Welt.
In seiner Predigt zur Diakonweihe gab Weihbischof Schneider eine kurzgefasste Katechese zur hierarchischen Gliederung der Kirche: Die Diakone unterstützen die Bischöfe und Priester beim Dienst am Altar und an der Gemeinde, die Priester vertreten den Bischof am Altar des Messopfers, und die Bischöfe sind als Nachfolger der Apostel die Diener und Beauftragten Christi selbst. Sie alle sind in dem einen alles andere bestimmenden Ziel vereinigt, das Heil der Seelen zu fördern und so die Menschen zum ewigen Leben zu führen.
Die Diakonweihe gilt seit Alters her als Eintritt in die erste Stufe des priesterlichen Amtes vergleichbar mit dem Stand der Leviten des Alten Testaments. Ihr Ritus wird in der überlieferten Liturgie durch eine Weihepräfation eingeleitet, die auf die ältesten Formen der lateinischen Kirche zurückgeht. Hier der erste und theologisch wichtigste Teil dieses Weihegebetes:
Der Herr sei mit Euch
- Und mit Deinem Geiste
Erhebet eure Herzen
- Wir erheben sie zum Herrn
Lasset uns Dank sagen dem Herrn unserm Gott
- Das ist würdig und recht.Wahrhaft würdig und recht ist es, geziemend und heilsam, daß wir Dir allezeit und überall Dank sagen, heiliger Herr, allmächtiger Vater, ewiger Gott, Geber der Würden, Spender der Weihen, Ordner der Ämter, der Du, ewig derselbe bleibend, alles erneuerst und alles ordnest, durch Dein Wort, Deine Kraft und Deine Weisheit, Jesum Christum, Deinen Sohn, unsern Herrn, in ewiger Vorsehung vorbereitest und stets auf die angemessene Zeit verteilest. Seinen Leib, nämlich Deine Kirche, lässest Du durch die Mannigfaltigkeit himmlischer Gnaden geschmückt, und ungeachtet des Unterschieds ihrer Glieder verbunden, und durch ein wunderbares Gesetz völliger Zusammenfügung geeinigt, zum Aufbau Deines Tempels wachsen und sich ausbreiten, indem Du den Dienst des Heiligen Amtes Deinem Namen durch drei Stufen von Dienern verrichten lässest und dazu von Anfang die Söhne Levis erwählt hast, daß sie in den geheimnisvollen Verrichtungen Deines Hauses als treue Wächter, das Erbteil ewigen Segens zu beständigem Anteil besäßen. Auch auf diese Deine Diener, schaue, wir bitten Dich, o Herr, huldreich herab, die wir für den Dienst Deiner Altäre zum Amt des des Diakonates demütig flehend einweihen. (...)
Erste Bilder von der Diakonweihe gibt es in einem Album auf flickr.
Ein Kardinal tut, was er kann
- Details
- 14. Oktober 2017
Die kürzlich von Papst Franziskus angeordnete Änderung einiger Paragraphen des kanonischen Rechtes, die den regionalen Bischofskonferenzen mehr Rechte bei der Ausarbeitung liturgischer Texte in ihren Nationalsprachen geben soll, hatte Unsicherheit und Zweifel hinsichtlich ihrer genauen Reichweite ausgelöst. Ein Wunder ist das nicht, hatte der Papst die mit seinem Motu Proprio Magnum Prinzipium verfügte Neufassung doch ohne Beteiligung des zuständigen Gottesdienstkongregation und anscheinend auch nicht in der für römische Gesetzestexte üblichen Diktion erstellen lassen.
Der Präfekt der Gottesdienstkongregation, der erstaunliche Kardinal Robert Sarah, hat sich daher veranlasst gesehen, eine „Präzisierung“ herauszugeben, die die inzwischen aufgetretenen Unklarheiten beseitigen soll. Darin verweist er auf die Notwendigkeit und Pflicht zu einer treuen (fideliter) Übersetzung und nennt als Negativbeispiel die defizitäre französische Übersetzung des Begriffes consubtantialem im Glaubensbekenntnisses.
Kardinal Sarah präzisiert die zentrale Begriffe „recognitio“ und „confirmatio“, mit denen die neuen Zuständigkeiten festgeschrieben wurden. Er bekräftigt, daß die Instruktion Liturgiam authenticam (LA) unveränderte Gültigkeit besitzt und der entscheidende Text ist, an den sich alle Übersetzungen zu halten haben. Es gebe „keine Änderung“, was die nötigen Kriterien und das zwingende Ergebnis der Übersetzungen der liturgischen Bücher in die Volkssprachen anbelangt. Sie haben „fideliter“ dem lateinischen Original zu entsprechen.
Zudem seien die Begriffe „recognitio“ und „confirmatio“, was die Autorität des Heiligen Stuhls anbelangt, austauschbare Synonyme, die aber im Zusammenhang mit der Editio typica für die Heilige Messe eine unterschiedliche Wirkung entfalten. Diese Aussage wird vom Kardinal detailliert und ausführlich belegt. Die confirmatio des neu formulierten Canon 838 stelle bezüglich der Edtio typica keineswegs eine Abschwächung der römischen Entscheidungsautorität dar, sondern entspreche exakt der recognitio des alten Canon 838, denn sie stehe in direktem Zusammenhang mit der verlangten getreuen (fideliter) Übersetzung. Die Präzisierung stellt klar, daß die Autorität, über die liturgischen Bücher zu entscheiden, allein und weiterhin bei Rom liegt. Einzig der Zeitpunkt, zu dem die römische Autorität greift, scheint durch den Wechsel von recognitio zu confirmatio verschoben, der nun am Ende des Prozesses zu stehen scheine. Das schließe aber einen früheren gegenseitigen Austausch zwischen den Bischofskonferenzen und Rom nicht aus, so Kardinal Sarah. (Quelle)
Damit ist freilich noch nicht sichergestellt, daß die regionalen Bischofskonferenzen auch tatsächlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben handeln, zumal sie sich im gegenwärtigen Pontifikat wohl darauf verlassen können, daß der Papst nichts tun wird, um die Rechtslage in diesem Punkt durchzusetzen. Die deutsche Bischofskonferenz z.B. weigert sich seit vielen Jahren, den in „Liturgiam Authenticam“ 2001 erlassenen Richtlinien zur Übersetzung zu befolgen, auch nicht, nachdem Papst Benedikt sie 2012 dazu ausdrücklich „ermahnt“ hatte. Aber nach der nun erfolgten Klarstellung durch Kardinal Sarah müssen sich diese Vertreter nationaler Sonderwege nach wie vor den Vorwurf gefallen lassen, außerhalb der allgemeinkirchlichen Rechtsordnung zu handeln.