„Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.“
Papst Benedikt XVI. 2007 zu Summorum Pontificum.
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Der liturgische Geist der Fastenzeit
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- 28. Februar 2023
Dom Prosper Gueranger (1805 – 1875), den man mit guten Argumenten als den Begründer der modernen liturgischen Bewegung bezeichnen kann, hat in seiner Erklärung des Kirchenjahres alleine der Einleitung des Bandes über die Fastenzeit (Bd. 5) über 120 Seiten gewidmet. Einiges davon ist noch sehr dem Geist des 18. Jahrhunderts verpflichtet, an den Guéranger nach dem Toben der französischen Revolution und den Erschütterungen des napoleonischen Zeitalters anknüpfen wollte. Anderes, der größere Teil, ist auch heute noch mit Gewinn zu lesen, weil es Ausdruck dessen ist, weil es das Wesen des Katholischen über alle Moden und Reformanfälle hinweg zum Ausdruck bringt. Dazu hier einige Abschnitte aus dem zweiten Kapitel der Einleitung mit der Überschrift: Die Mystik der Fastenzeit.
Selbstverständlich ist eine so heilige Zeit, wie die des österlichen Fastens, auch voll tiefer religiöser Geheimnisse. Die Kirche, welche diese Zeit als Vorbereitung auf das höchste ihrer Feste angeordnet, wollte, daß diese Periode der Sammlung und Buße dazu angetan sei, in ganz besonderer Weise den Glauben zu erweckenund die Beharrlichkeit im jährlichen Sühnewerk zu erhalten.
In der Zeit Septuagesima begegnen wir der Zahl Siebenzig. Dieselbe erinnert uns an die siebenzigjährige Gefangenschaft in Babylon, nach welcher das Volk Gottes, von seinem Götzendienste gereinigt, Jersualem wiedersehen und dort Ostern feiern sollte. Jetzt stellt uns die Kirche die strenge Zahl vierzig vor das Auge, nach dem heiligen Hieronymus allezeit die Zahl der Strafe und der Trübsal.
Denken wir an diesen vierzig Tage und vierzig Nächte dauernden Regen, der damals dem Zorn Gottes entströmte, als es ihn gereute, den Menschen geschaffen zu haben, als er das Menschengeschlecht, eine einzige Familie ausgenommen, in den Fluthen zu Grunde gehen ließ. Denken wir an die Israeliten, die vierzig Jahre durch die Wüste irrten, ehe sie in das gelobte Land kamen, als Strafe ihres Undankes. Hören wir den Herrn, der seinem Propheten Ezechiel befiehlt, vierzig Tage auf seiner rechten Seite zu schlafen, um damit die Dauer einer Belagerung anzudeuten, deren Ende die Einnahme Jerusalems war.
Lang: Ritus Romanus - Besprechung komplett
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- 28. Februar 2023
Die sehr umfangreiche und informative Vorstellung des Buches von P. Uwe Michael Lang zum Ritus Romanus, auf deren ersten Teil wir bereits hier hingewiesen hatten, ist nun abgeschlossen und erscheint auf kathnews.de. Da Texte dieses Umfanges und mit reichlich Anmerkungen im Webformat nur schwer lesbar sind, bieten wir beide Teile zum Download als PDF:
- Der Römische Messritus in Entstehung und Ausbreitung bis zum Status von 1570 - Besprechung von C.V. Oldendorf Teil I
- Der Römische Messritus in Entstehung und Ausbreitung bis zum Status von 1570 - Besprechung von C.V. Oldendorf Teil II
Zum Beginn der Fastenzeit
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- 25. Februar 2023
Zum Beginn der Fastenzeit hielt Dom Jean Pateau, Abt des Benediktinerklosters von Fontgombault, am Aschermittwoch eine Predigt, die wir - in unserer Übersetzung nach der englischen Version auf Rorate Caeli - hier im vollen Wortlaut wiedergeben.
Miserere mei, Deus - Ps. 56, 2
Liebe Brüder und Schwestern, meine lieben Söhne.
Der moralische Niedergang der Menschheit und der daraus folgende schwindende Respekt vor jedem menschlichen Leben; endlose Skandale, die die respektabelsten Institutionen erschüttern; die Viren und Seuchen – all das verursacht ein unbestimmtes, aber dennoch tiefgehendes Gefühl von Unruhe und Verzweiflung. Gibt es in der heutigen Situation der Menschheit noch irgendetwas Beneidenswertes? Kann man die Menschheit lieben? Kann der Mensch sich selbst lieben? Oder besteht der einzige Ausweg darin, sich denen anzuschließen, deren Religion alleine in der Bewahrung der Natur und dem Schutz aller Tiere bis zu deren natürlichem Tode besteht? Kann man den Menschen immer noch lieben?
Diese Frage ist es wert, zum Beginn der Fasten- und Bußzeit gestellt zu werden. Diese Zeit beginnt mit der zeichenhaften Zeremonie der Auflegung des Aschenkreuzes unter der Formel: „Bedenke Mensch, daß du Staub bist und zum Staub zurückkehrst“. Ist der Staub liebenswert? Die Asche wird in fast allen alten Religionen mit dem Staub zusammen gedacht – so bezeugt es auch die griechische Übersetzung der Bibel aus dem Hebräischen, die Septuaginta, so genannt, weil sie von 72 Schriftgelehrten fast drei Jahrhunderte vor der Geburt Christi ausgeführt wurde. Im Hebräischen klingen die Worte ‘âphâr, “Staub”, und ’éphèr, “Asche”, sehr ähnlich. Das entspricht dem Genius der hebräischen Sprache, die gerne ein- und denselben Gedanken mit zwei in der Bedeutung sehr nahestehenden Worten ausdrückt – und das umso lieber, je ähnlicher sie klingen.
Die Asche ist ein Symbol für die Sünden des Menschen und seiner Schwäche.
Mehr zum Dokumentlein
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- 24. Februar 2023
Das kurze Reskript, das Liturgieobmann Roche am Montag wie eine Trophäe aus seiner Unterredung mit dem Papst mitbrachte, hat zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Nicht nur auf Seiten der eindeutigen Verteidiger der Tradition, auch bei „ritusneutralen“ Konservativen, die immer mehr erkennen, daß der Angriff dieses Pontifikats auf die überlieferte Liturgie auch ein Angriff auf die überlieferte Lehre ist. Tatsächlich ist es sogar ein Angriff auf einiges von dem, was seit Jahrzehnten als große Errungenschaften des II. Vatikanums gefeiert und außerhalb jeder Kritik gestellt wurden, aber jetzt den Aufbau der Ganz Neuen Kirche stören könnten. Selbst viele „Progressive“ sind mit dem Lauf der Dinge nicht glücklich: Die strenge Zentralisierung aller Entscheidungen zum Ritus in Rom hat ihre Befürchtung geweckt, die Zentrale könne auch andere Handlungsfelder an sich ziehen und so die Lavier- und Manövrierräume der Salamitaktiker beschneiden. Wahrscheinlich haben sie aber nichts zu befürchten: In Sachen Mißbräuche im Rahmen des Novus Ordo – und da hat der Valentinstag mit seinen „Segnungen für alle Paare“ wieder einiges an Material geliefert – verhält sich Roches Behörde mucksmäuschenstill. Und was den Synodalen Irrweg betrifft – wir werden sehen.
Zu den großen Linien der mit dem Reskript verfolgten Politik haben wir in den vorhergehenden Beiträgen schon alles gesagt, was uns wichtig erschien. Andere Autoren haben andere Blickwinkel beleuchtet – auf einige ihre Beiträge wollen wir hier mit einigen einordnenden Worten hinweisen.
Das Dokumentlein...
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- 21. Februar 2023
...dessen päpstliche Bestätigung Kardinälchen Roche heute einen Tag nach der allerhöchsten Absegnung triumphierend in die Welt hinaus posaunte, hat noch nichts zu tun mit dem erwarteten Dokument über weitere Einschränkungen für die überlieferte Liturgie und die deren Pflege verschriebenen Gemeinschaften. Es ist ein Pflaster, ein Hilfsverband für einen Defekt, der dem Gespann Roche/Bergoglio bereits im letzten Jahr Bei der Formulierung von Traditionis Traditores unterlaufen war. Sie hatten beim Verbot der Messfeier im überlieferten Ritus in Pfarrkirchen schlichtweg den canon 87 des Kirchenrechts übersehen, der Bischöfen einen legalen Weg bot, das Verbot „aus pastoralen Gründen“ im Einzelfall nicht umzusetzen.
Nachdem Bischöfe und Kirchenrechtler den Defekt bemerkt und praktisch nutzbar gemacht hatten, versuchte sich Roche zunächst mit einer Hilfskonstruktion, indem er erklärte, die fragliche Bestimmung von TC sei dennoch unmittelbar geltendes Recht, „weil das der Wille des Papste ist“. Diese Konstruktion konnte die meisten Kirchenrechtler nicht überzeugen und rief womöglich auch in den Gemächern des Palastes von Santa Martha Stirnrunzeln hervor - schon war hier und da die Rede davon, der Roche habe sich damit päpstliche Praerogativen angemaßt, da könnte ja jeder kommen und den Willen des Allerhöchsten zur Kaschierung seiner handwerklichen Fehler herbeiinterpretieren.
Der in TC enthaltene Rechtsfehler wurde durch nachträglich eingeholtes und dokumentiertes päpstliches „fiat“ repaiert, und die Anordnung, Pfarrkirchen nur mit römischer Erlaubnis für den überlieferten Ritus freizugeben, hat jetzt die rechtlich notwendige Form, die ihr beim ersten Anlauf gefehlt hatte. (Eine englische Übersetzung gibt es inzwischen bei Fr. Zuhlsdorf.) Ob es mit einem solchen Taschenspielertrick auch möglich ist, falsch in richtig zu verwandeln, sollen andere entscheiden.
Wenn das alles wäre, müßte man der Geschichte keine besondere Aufmerksamkeit wirdmen, aber leider hängt noch mehr daran. Die nun ohne viel Federlesens vorgenommene Anpassung des Gesetzes an die vom Recht gebotene Form ist auf der einen Seite ein Beleg dafür, wie bedenkenlos Bergoglios Vatikan in die Rechtsstellung der Bischöfe eingreift, die erst auf dem II. Vatikanum in Lumen Gentium deutlich gefestigt worden war und die vom gegenwärtigen Pontifikat in unablässiger Rede von einer „Synodalen Kirche“ beschworen wird. Sie gestattet zum anderen doch insoweit eine Vorausschau auf künftig zu erwartende Dokumente, als immer deutlicher wird, daß die gegenwärtige Administration keine Mittel, Rechtsverstöße und Unwahrheiten eingeschlossen, scheuen wird, um den von ihr gewollten Abschied der Kirche von ihrer traditionellen Liturgie und Lehre zu erzwingen. Während auf der anderen Seite - gerade das wird in diesen Tagen wieder erschreckend sichtbar - die angeblich einzige und einzigartige Liturgie Pauls VI. noch weiter durch Formverstöße, Irrtümer und Sakrilegien entstellt wird. Solange die Verstöße in die richtige Richtung gehen - alles paletti.
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Einen lesenswerten Kommentar zur aktuellen Entwicklung und eine Zeitleiste zum 10-Jährigen Kampf von Franziskus gegen das liturgische Erbe seines Vorgängers bietet katholisches.info.
Von Gerüchten zu Fakten
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- 20. Februar 2023
Jetzt hat auch die in Rom bestens vernetzte Vatican-Korrespondentin Diane Montagna darüber berichtet, daß im Umfeld von Franziskus ein Dokument in der abschließenden Beratung ist, das die bisherigen Maßnahmen zur Marginalisierung und letztlichen Abschaffung der überlieferten Liturgie zusammenfassen, weiter verschärfen und in Form einer apostolischen Konstitution zum Gesetz erheben soll. So im Remnant vom 18. Februar. Nach Montagnas Informationen liegt die Federführung des Projektes beim Sekretär der Gottesdienstverwaltung Erzbischof Vittorio Francesco Viola OFM, gegenwärtiger Träger des Bischofsringes von Hannibal Bugnini. Das würde gegen die kürzlich von Kardinal Müller ins Gespräch gebrachte Version sprechen, daß Prof. Grillo und andere Akademiker von San Anselmo den Papst quasi in einer überraschenden Attacke dazu „überredet“ hätten, Traditionis Custodes zu unterschreiben. Grillo und Co mögen Mitbeteiligte sein, aber Franziskus ist nicht der Mann, der sich zu irgend etwas „überreden läßt“. Im Vatikan heißt es, daß dort keine Maus den Kopf aus dem Loch streckt, ohne daß Franziskus Bescheid weiß und zugestimmt hat.
Inhaltlich bestätigen die Recherchen von Montagna im Wesentlichen das, was auch unsere Quelle berichtet hatte, aber es gibt weitere und durchaus beunruhigende Präzisierungen. Während sich Traditionis Custodes vor allem gegen den gelegentlich und mit Erlaubnis ihres Bischofs im alten Ritus zelebrierenden Diözesanklerus gerichtet hatte, stehen bei dem neuen Dokument nach Montagna vor allem die Ex-Ecclesia-Dei-Gemeinschaften im Zentrum. Ihnen soll – und das hatten wir ebenfalls schon berichtet – der Empfang der Weihen im überlieferten Ritus untersagt werden. Außerdem sollen sämtliche Priester zur Konzelebration bei der Chrisammesse verpflichtet werden.