Franziskus' neuester Streich: Präfektin Simona Brambilla
09. Januar 2025
Sua Eminenza Suora Praefetessa Brambilla
Das eigentliche Verhängnis der Ernennung von Schwester Simona Brambilla zur „Präfektin“ der Verwaltungsstelle für die Einrichtungen des geweihten Lebens und der apostolischen Institute liegt nicht darin, daß diese Spitzenposition nun von einer Frau besetzt wird – obwohl die üblichen Flachköpfe nun wieder von „Aufbrechen patriarchalischer Strukturen“, „Beendigung der Diskriminierung von Frauen“ und ganz besonders gerne von „Empowerment“ sprechen. Und vermutlich genau in dieser Art und Zielsetzung will es Franziskus wohl auch erscheinen lassen. Aber da ist noch mehr – doch der Reihe nacht.
Gegen Sr. Brambilla IMC (https://www.consolata.org/) als Person hätten wir nach dem, was bisher über sie zu erfahren war, nichts besonders Durchschlagendes vorzubringen. Sie ist eine begeisterte Anhängerin des synodalen Weges und typische Vertreterin des bergoglianischen Neukirchentums – wie fast das ganze derzeitige höhere Kurienpersonal. Nach Anfängen in der Mission hat die jetzt 59-jährige studierte Psychologin eine Funktionärslaufbahn zunächst in ihrer Gemeinschaft und in den letzten Jahren in der Kurie absolviert, ohne dabei nach außen hin besonders auffällig zu werden. Sie studierte am psychologischen Institut der Gregoriana, hatte dort auch Lehraufträge schrieb eine Doktorarbeit über „Evangelisierung und Inkulturation in Mozambique“, die für uns bisher jedoch nicht greifbar ist.
Soweit also alles im Rahmen des unter Franziskus zu Erwartenden. Das Bedenkliche und Verhängnisvolle an der Ernennung von Sr. Brambilla zur „Präfektin“ liegt darin, daß ihr als Laiin die Spitzenposition in einer Verwaltung zugewiesen wurde, die mit überwiegend geistlichen Aufgaben und mit Jurisdiktion über zahlreiche geweihte Personen, darunter auch viele Priester, Bischöfe und Kardinäle, verbunden ist.
Schon bisher wird das Dikasterium für die Öffentlichkeitsarbeit von dem Laien Paolo Ruffini geleitet. Das ist insoweit unproblematisch, als diese Behörde eine Fachbehörde mit überwiegend säkularer Funktion und Arbeitsweise ist. Auch dort tätige Priester oder Bischöfe werden in der Regel keine Probleme damit haben, für ihre „nicht-geweihte“ Tätigkeit der Weisungsbefugnis einer nicht-geweihten Person zu unterliegen – und von daher wäre in diesem Dikasterium auch die Einsetzung einer Laiin als Amtschefin weniger problematisch. Ein Problem liegt hier eher darin, daß die erst 2018 von Franziskus zum „Dikasterium“ umbenannte Hauptabteilung für Öffentlichkeitsarbeit durch diese Umbenennung auf eine Stufe mit den traditionell geistlichen früheren „Kongregationen“ gehoben worden ist.
Diese Einebnung der Unterschiede zwischen „weltlich“ und „geistlich“ ist eines der Kernelemente des bergoglianischen Angriffs auf die traditionelle Struktur der Kirche, und mit der Ernennung einer Laiin zum Präfekten des „Dikasteriums für die geistlichen Gemeinschaften“ geht dieser Angriff in eine neue Runde. Mit Geschlecht oder Emanzipation hat das hier nichts zu tun: Ein männlicher Laie wäre an dieser Stelle genauso verhängnisvoll.
Um die Stoßrichtung und Tiefe dieses Angriffes zu verstehen, müssen wir hier zumindest kurz darauf eingehen, daß die lateinische Kirche in ihrem Verständnis von kirchlichen Ämtern und Leitungsfunktionen immer von einem in sich komplizierten Wechselverhältnis von sakramentalem Gnadenhandeln (munus) und durch kirchenrechtliche Vorgabe erteiltem Auftrag (officium) ausgegangen ist. Ein vielleicht unzulässig vereinfachtes Beispiel: Die geistliche Fähigkeit zur Vergebung der Sünden erhält ein Mann in der Priesterweihe. Die Vollmacht, diese Fähigkeit auch auszuüben, erhält er durch entsprechende Anordnung des Bischofs.
Generell werden geistliche Ämter und Positionen in der Kirche zwar durch Auftrag des geistlichen Vorgesetzten vergeben, bei höheren Positionen eben durch den Papst, sie können jedoch nur im Rahmen und in Verbindung des durch die jeweilige Weihestufe verliehenen „munus“ auch tatsächlich ausgeübt werden. Das war nicht immer unbestritten, gilt jedoch seit zwei oder mehr Jahrhunderten als theologisch gesichert, und so bestimmt es auch das gegenwärtige Kirchenrecht: Kardinäle, die im Regelfall besondere geistliche Leitungsaufgaben übernehmen sollen, sind dazu verpflichtet, nach ihrer Ernennung – ffalls sie nicht ohnehin schon Bischöfe sind – umgehend die Bischofsweihe zu empfangen, damit der Papst sie in allen Leitungsfunktionen einsetzen kann.
Die volle Ausübung der geistlichen Leitung ist danach untrennbar mit den durch die Bischofsweihe verliehenen besonderen Vollmachten verknüpft. So steht es nicht nur im geltenden Kirchenrecht, so wurde es auch durch das II. Vatikanum in der dort vorgenommene teilweise Neubeschreibung des Bischofsamtes und der Bischofsweihe feierlich bestätigt.
Mit der Ernennung von Sr. Brambilla zur Präfektin eines Dikasteriums, zu dessen Arbeitsbereich schwerpunktmäßig die geistliche Anleitung und gegebenenfalls auch Regulierung von Orden- und ordensähnlichen Gemeinschaften gehört, hat Franziskus sich über diese Regelung hinweggesetzt. Kirchenrechtlich ist das insofern weniger problematisch, als der Papst nach bisherigem Amtsverständnis volle Hoheit über das Kirchenrecht ausübt und mit einer dem bis gestern geltenden Kirchenrecht widersprechende Anordnung heute automatisch und ohne besonderen Umstand neues Recht schafft. Es bedurfte eines skrupellosen Machtpolitikers wie Bergoglio und seiner Mitverschworenen, um die Problematik dieses Rechts- und Amtsverständnisses ins Bewußtsein zu rücken. Aber noch können sie sich auf dessen Geltung berufen.
Nicht so leicht dürften es die Bergoglianer demgegenüber mit der vom II. Vatikanum in Lumen Gentium 21 und seinen Zusatzartikeln festgeschriebenen besonderen Bindung von geistlicher Leitungsvollmacht an das Bischofsamt und die sakramentale Bischofsweihe haben. Hier fällt es schwer, den eklatanten Widerspruch zu einer vom Konzil zwar nicht gänzlich neugeschaffenen, aber doch neu akzentuierten und feierlich verkündeten Lehre der Kirche weg-zuerklären. Ein Vorgang, der dem gegenüber Franziskus und Hintermännern immer wieder erhobenen Vorwurf, von der Lehre der Kirche abzuweichen, zusätzliches Gewicht verleiht.
Wohl um genau diesem Vorwurf entgegenzuwirken, hat der Papst zusammen mit der Ernennung der Präfettissa in einem ebenfalls präzedenzlosen Akt einen Bischof, den vor einem Jahr kreierten spanischen Kardinal Angel Fernandez Artime zum „Pro-Präfekten“ des Dikasteriums ernannt. Wie dieses für Artime ad hoc neugeschaffene Amt funktionieren soll, welche Autorität es hat und wie es die der Präfektin abgehende bischöfliche Vollmacht ersetzen oder kompensieren kann, bleibt bis auf Weiteres offen.
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