Angriff französischer Bischöfe auf die Wallfahrt Paris-Chartres
21. Mai 2025

Wallfahrtsteilnehmer in traditioneller Pilgertracht
Die Feinde der überlieferten Liturgie in Frankreich haben das Interregnum nach dem Tod von Papst Franziskus – der Herr sei seiner armen Seele gnädig – genutzt, um den Wallfahrten der Tradition, die ihnen mit ihren auf der Strecke Paris-Chartres seit Jahren um die 20 000 Teilnehmern ein großes Ärgernis sind, einen schweren Schlag zu versetzen. Gemeinsam mit dem nur noch kommissarisch sein Amt versehenden Verwalter des Liturgiedikasteriums Arthur Roche richteten sie am 8. Mai ein Schreiben (hier der vollständige Text) an alle französischen Bischöfe, in dem sie unter Berufung auf „Traditionis Custodes“ (erlassen 16. Juli 2021) als geltende Rechtsrauffassung folgende Punkte darlegten:
- Priester, die vor TC geweiht worden sind, bedürfen zur Zelebration der Messe nach dem Missale von 1962 der ausdrücklichen Genehmigung des Ortsbischofs, in dessen Gebiet sie sich befinden. (Für die Wallfahrt Paris-Chartres wären das die Ortsbischöfe von Paris, Évry, Versailles und Chartres)
- Priester, die nach TC geweiht worden sind, müssen zusätzlich noch eine Erlaubnis des römischen Liturgiedikasteriums einholen.
- Allen Priestern muß die Möglichkeit gegeben werden, während der Wallfahrt die „Neue Messe“ zu zelebrieren.
- Zum Beichthören während der Wallfahrt müssen die Priester das neue Rituale verwenden.
Das Schreiben beansprucht Verbindlichkeit für alle im Bereich der französischen Bischofskonferenz stattfindenden Wallfahrten; konkret davon betroffen davon ist nicht nur die Wallfahrt Paris Chartres, sondern weitere geplante Wallfahrten der Tradition nach Fourvière und Saint-Maximin-la-Sainte-Baume.
Die Website der Pilgerfahrt nimmt weiterhin Registrierungen für die vom 7. – 8. Juni geplante Wallfahrt 2025 entgegen. Inwieweit die oben veröffentlichten Vorgaben berücksichtigt werden können oder müssen, ist derzeit von hier aus nicht erkennbar. Ebenso ist unklar, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen eingeleitet worden sind, um die Rechtsverbindlichkeit dieser Verfügung zu klären oder erforderlichenfalls Dispens einzuholen.
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