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Erzbischof Müller und die Dogmen

Porträtphoto des ErzbischofsIm Interview mit dem amerikanischen katholischen Fernsehsender EWTN hat Erzbischof Gerhard Ludwig Müller sich auch zu der Kritik und den Verdächtigungen geäußert, die wegen einigen missverständlichen oder unklaren Stellen in seinen Büchern bezüglich seiner Glaubenstreue vorgebracht worden waren. Wir zitieren die entsprechende Passage nach einer Zusammenfassung von David Kerr in den EWTN-News vom 6. August:

„Das war keine Kritik, das waren Provokationen. Und nicht einmal besonders intelligente Provokationen. Entweder haben sie das, was ich geschrieben habe, nicht gelesen, oder sie haben es nicht verstanden.

Unser katholischer Glaube sagt ganz eindeutig, daß bei der Konsekration in der hl. Messe ein Wandel erfolgt, so daß die gesamte Substanz von Brot und Wein in die ganze Substanz von Leib und Blut Christi verwandelt wird, und daß diese Verwandlung zu recht als „Transsubstantion“ bezeichnet wird. Und wir verwerfen alle anderen Interpretationen, sei es Konsubstantiierung, Transsignifikation, Transfinalisation usw. Die Kirche ist auch ganz eindeutig hinsichtlich der Jungfräulichkeit Mariens, der Mutter Jesu, vor, während und nach der Geburt Christi.“

Hinsichtlich der Beziehungen zu anderen christlichen Gemeinschaften merkte der Bischof an, bereits der hl. Augustinus habe in seiner Auseinandersetzung mit den Donatisten im 4.und 5. Jahrhundert unterstrichen, daß die Kirche anerkenne, „daß jeder, der gültig getauft ist, damit zum Glied am Leib Christi wird“ - auch dann, wenn er nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht. (vollständig http://www.ewtnnews.com/catholic-news/Vatican.php?id=5927)

Dem ist wenig hinzuzufügen. Drei oder vier unklare und je nach gutem oder weniger gutem Willen auch angreifbare Punkte in einem mehrere tausend Seiten umfassenden wissenschaftlichen Lebenswerk sind nicht das Material, aus dem man einen Skandal schnitzen kann. Nur eines: Wenn der Theologieprofessor Müller seinerzeit der Versuchung widerstanden hätte, manche Ausführungen im Jargon akademischer Uneigentlichkeit zu präsentieren, wären selbst diese Missverständnisse und Fehldeutungen nicht möglich gewesen.

Währenddessen geht die Diskussion über die von Erzbischof Müller und Kardinal Kurt Koch angedeutete Tendenz weiter, gegenüber der Piusbruderschaft ein unbedingtes „Bekenntnis zum II. Vatikanischen Konzil“ zur Voraussetzung der Kirchenmitgliedschaft zu erheben. In einem Beitrag auf „kath-news.de“ warnt Clemens Victor Oldendorf unter Berufung auf kirchenhistorische Überlegungen von Joseph Ratzinger davor, „Häresien“ zu konstruieren, wo doch nur mögliche Unterschiede in der Perspektive oder gar bloße Missverständnisse am Werk sind. Schließlich hat kein anderer als der heutige Papst in einem von Oldendorf angeführten Aufsatz die Frage offen gelassen, ob von diesem Konzil – wie von anderen auch – in der historischen Rückschau eines Tages mehr übrig bleiben werde als „ein großes Umsonst“. Und andererseits hat, wie der Autor darlegt, kein anderer als Bischof Fellay bereits 2001 klargestellt, dass seine Gemeinschaft bei 95% der Aussagen des II. Vatikanischen Konzils kein Problem sieht, zuzustimmen.

Von besonderem Interesse sind auch die Überlegungen Oldendorfs bezüglich möglicher Weiterungen, die sich aus einer „Verketzerung“ der Piusbruderschaft wegen einer verweigerten Zustimmung zur Pauschalanerkennung des II. Vatikanums als „Superdogma“ hinsichtlich der Ecclesia-Dei-Gemeinschaften ergeben könnten. Daraus würde sich möglicherweise „auch für Gemeinschaften wie die Priesterbruderschaft St. Petrus und alle Gläubigen, die sich für ihr liturgisches Leben auf das Motu proprio Summorum Pontificum stützen, ein Rechtfertigungsdruck ergeben oder er könnte zumindest empfunden werden“, der äußerst negative Folgen haben würde. Insbesondere warnt er vor bürokratischen Eingriffen in die Form der Liturgie nach den Büchern von 1962, um diesen Gemeinschaften eine zeichenhafte Unterordnung unter die nach dem II. Vatikanum erfolgten Reformen abzuverlangen, solange deren Stellenwert im Spektrum zwischen „Bruch“, „Reform“ und „Kontinuität“ nicht allgemein überzeugend und verbindlich geklärt ist.

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