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14 Jahre „Summorum Pontificum“

Bild: Sailko, Wikimedia, CCBY 3.0Heute vor 14 Jahren, am 7. Juni 2007 erfolgte die Veröffentlichung von Papst Benedikts Motu proprio Summorum Pontificum, mit dem das Recht aller Priester der lateinischen Kirche zur Zelebration im überlieferten Ritus festgestellt und bekräftigt wurde. Zur Sache haben wir bereits vor einigen Tagen aus Anlaß des ebenfalls 14-jährigen Bestehens dieser Website alles in unserer Sicht Wichtige in diesem Artikel gesagt. Heute daher nur noch einige Gedanken zu der bemerkenswerten Entwicklung, daß wir jetzt in Tagen oder Wochen die Veröffentlichung eines neuen päpstlichen Dokumentes erwarten, das die damals erlassene Gesetzgebung weitgehend und im wesentlichen zurücknimmt.

Eine derartige Zurücknahme, ja Umkehrung eines wichtigen Gesetzes innerhalb eines so kurzen Zeitraums wäre beispiellos und irritierend. Mehr als irritierend, wenn man bedenkt, daß der ebenfalls in einem beispiellosen Akt abgedankte Vorgänger und Urheber des Gesetzes immer noch mit der weißen Soutane und dem Titel eines Papstes in einem kleinen Kloster im Vatikan lebt. Sein Nachfolger logiert in einer Etage des vatikanischen Gästehause; die seit dem 19. Jh. als Papstwohnung genutzten Räume im apostolischen Palast sind verwaist.

Im Zentrum der erwarteten Neuregelung steht die Aufhebung der Bestimmungen, die das Recht aller Priestern der römischen Kirche feststellen – unter Beachtung ‚pastoraler Erfordernisse‘ – auch im überlieferten Ritus zu zelebrieren. Die Entscheidungsgewalt darüber soll für den Diözesanklerus vollständig auf die Bischöfe übergehen, die auch noch stärker als bisher in Art und Umfang die Tätigkeit der ehemaligen Ecclesia-Dei-Gemeinschaften eingreifen können – sofern sie denen überhaupt eine Tätigkeit in ihren Diözesen erlauben. Als bevorzugte Eingriffsmöglichkeiten zeichnen sich ab der beispielhaft von französischen Bischöfen betriebene (rechtswidrige) Zwang zur Konzelebration und die Verpflichtung zum Biritualismus durch die Verwendung als Aushilfspriester in den Diözesen.

Wenn es dahin kommt, würden sich die Maßnahmen in eine seit dem 2. Vatikanum erkennbare Entwicklungslinie einordnen, die die Priester immer stärker als bloße „Gehilfen“ des Bischofs betrachtet, der alleine die volle Priester- und Hirtenvollmacht in „seiner“ Diözese ausübt. Inwieweit eine solche Entwicklung mit der Sakramentenlehre der Kirche und dem daruf fußenden Kirchenrecht zu vereinbaren ist, wäre in Zukunft kritisch zu beobachten und zu untersuchen.

Noch einmal Minoritenkirche

Bild: Priwo, Wikimedia Commons, gemeinfreiZu unserem Artikel über die Übereignung der Wiener Minoritenkirche an die Piusbruderschaft schickt uns die bisherige Eigentümerin, die „Italienische Kongregation bei der italienischen Nationalkirche“ eine Mitteilung, deren inhaltlichen Teil wir hier gerne und ungekürzt wiedergeben:

Wie bereits gestern erwähnt, beinhaltet der am 5. Juni 2021 veröffentlichte Artikel über die Wiener Minoritenkirche viele Ungenauigkeiten bzw. Irrtümer. Diese falschen Informationen betreffen die Geschichte dieser Kirche von 1782 bis heute.

1.) Die Minoritenkirche wurde 1784 Eigentum der Italienischen Kongregation dank einer Schenkung Kaiser Josephs II. Die Italienische Kongregation hat von 1784 an finanziell und organisatorisch den Erhalt dieser Kirche gestemmt. Es ist inkorrekt zu behaupten, dass die Finanzierung der Minoritenkirche durch die Zusammenarbeit mit der Konzertagentur Austria Konzerte ermöglicht worden sei. Ich bitte Sie daher aus dem Artikel den Namen (bzw. den Link) dieser Konzertagentur zu entfernen. Die von verschiedenen Veranstaltern organisierten Konzerte sind nur ein Teil der regelmäßigen Einnahmen, stellen jedoch nicht die einzigen und wichtigsten Einnahmen dar.

2.) Es ist inkorrekt zu behaupten, dass seit Jahren eine Zusammenarbeit mit „traditionsorientierten Gruppierungen“ bestünde. Es gab zwar gelegentliche Messzelebrationen dieser Gruppen jedoch als Gäste und nicht in verbindlicher Form als Zusammenarbeit.

3.) Die Gründe für die Abtretung der Kirche sind nicht die im Artikel vermuteten und es ist nicht unsere Absicht interne Beschlüsse der Italienischen Kongregation öffentlich zu machen, die dieser Entscheidung zugrunde liegen. Es wäre wünschenswert Spekulationen zu diesem Thema zu vermeiden.

4.) Ab 3. Juni 2022 wird die Priesterbruderschaft Sankt Pius X. effektiv ihre Tätigkeit in der Minoritenkirche als Eigentümerin der Immobilie starten. Die Italienische Kongregation wird weiterhin ihren Vereinssitz in den Räumlichkeiten der Minoritenkirche beibehalten und auch ihre Vereinsaktivitäten weiterhin dort abhalten wie sie es seit 237 Jahren getan hat. Genauso werden auch die Italienische Schule und die Hl. Messen für die italienische Gemeinde auch nach dem 3. Juni 2022 weiterhin an der Minoritenkirche fortbestehen. Die Piusbruderschaft wird daher nicht wie im Artikel geschrieben „ausschließliche Nutzerin der Kirche“ sein."

Soweit die Zuschrift, die unsererseits zu kommentieren wir keinen Anlaß sehen.

Das Problem Konzelebration – II

Bild: Von der Website des AutorsDiskussionen um die zum großen Treuetest gemachte „Konzelebration“ werden uns in den nächsten Monaten und Jahren immer wieder begegnen. Wir haben uns dazu bereits mehrfach geäußert – zum letzten Mal ausführlich am 19. Juni hier. Heute dazu ein Beitrag von Fr. Hunwicke vom 5. 7.. Wir stimmen mit dem Priester des englischen Ordinariats nicht in allen Details überein – so kann man die sogenannte „Konzelebration bei der Priesterweihe“ u. E. durchaus nicht mit der nach dem II. Vatikanum neueingeführten Art der Konzelebration gleichsetzen – aber im Prinzip sind wir ganz bei ihm. Besonders gefällt uns sein listiger Einwurf, die „Zeichen der Einheit“ könnten nicht auf die an die Priester des alten Ritus gerichtete Aufforderung zur Konzelebration beschränkt sein – warum sollten nicht Diakone und Priester des Diözesanklerus bei einem Levitenamt im überlieferten Ritus als Diakon und Subdiakon assistieren – mit dem Ortsbischof in choro praesente?

Doch nun zum Originalton Hunwicke:

Wie es aussieht, hat der Erzbischof von Dijon enthüllt, daß PF vorhat, alle Priester des römischen Ritus zur Konzelebration zu verpflichten.

Ich möchte hier ganz ehrlich sein.

1. Vor etwa drei Jahren habe ich im Novus Ordo mit einem guten jungen Priester konzelebriert, der von bigotten „Liberalen“ aus seiner Pfarrei vertrieben worden war. Ich machte das als ein Zeichen der Solidarität mit ihm, und ich bedauere das nicht.

2. Jedes Jahr konzelebriere ich – soweit die Pandemie das zuläßt – die Chrisammesse, und das macht mir große Freude. Falls jemand wissen will, warum, kann ich eine Serie von Artikeln zur Konzelebration wiederveröffentlichen, die hier vor einigen Jahren erschienen ist.

Also – wenn Sie sich jetzt beruhigt haben, kann ich ja fortfahren.

Ich denke, es ist ein Fehler, wenn wir uns in dieser Angelegenheit von listigen und manipulativen Liberalen in eine Ecke drängen lassen.

Hier einige durchaus ernst gemeinte Überlegungen.

Im überlieferten römischen Ritus kann kein Priester geweiht werden, ohne die Weihemesse mit dem weihenden Bischof zu konzelebrieren. Wenn Diözesanbischöfe traditionelle Weihekandidaten im Alten Ritus weihen würden, dann wäre der „Test“ auf die Konzelebration als Zeichen der Einheit schon einmal erfüllt.

Und wäre es nicht ein bewundernswertes Zeichen der Einheit, wenn Kleriker, die den Novus Ordo bevorzugen, gelegentlich auch in einer Weihe im alten Ritus geweiht würden?

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Priesterweihe in Ottobeuren

Bild: Website des SeminarsErst heute fanden wir auf der französischsprachigen Website des Priesterseminars der FSSP in Wigratzbad Bilder von der feierlichen Priesterweihe am 26. Juni. In der prachtvollen Basilika der Benediktinerabtei Ottobeuren spendete Erzbischof Haas von Vaduz drei Diakonen der Bruderschaft das. hl. Sakrament der Priesterweihe, darunter mit Josef Unglert auch einem Angehörigen des deutschsprachigen Distrikt. Die dankenswerte Gastfreundschaft der Benediktiner gab der Zeremonie nicht nur einen Rahmen, der des Wertes einer Priesterweihe, jeder Priesterweihe, würdig ist: einen Blick in den Himmel von der Erde aus. Sie ermöglichte auch wegen der schieren Größe des Raumes trotz der einschränkenden „Hygienebedingungen“ eine fast normale Teilnahme der Familien der Neupriester und von anderen Gästen.

Zwei Bilderserien in Auswahl finden sich auf der Seite des Seminars hier vom 27. Juni und hier vom 3. Juli. Dazu kommt eine Gesamtkollektion bei Google-Photos und ein 16-minütiges Video auf Youtube. Bilder, die eine historische Erscheinungsform und das überzeitliche Wesen der katholischen Kirche sichtbar machen - deren heute tonangebende Repräsentanten sie darin nicht mehr wiedererkennen wollen.

Wien: Eine Kirche für die FSSPX!

Bild: Wikimedia / Bwag - CC BY-SA 4.0Mit einem Update zur weiteren Präsenz der ital. Gemeinde in der Minoritenkirche.

Das ist – endlich wieder einmal – Anlaß zur Freude für alle, denen Erhalt und Pflege der überlieferten Liturgie wichtig sind: Seit wenigen Tagen ist die österreichische Piusbruderschaft im Grundbuch eingetragene Eigentümerin einer der ältesten, größten, bedeutendsten, und zentral gelegenen Kirchen von Wien: Der gotischen Minoritenkirche. Und das Ganze auch noch als Spätfolge einer Maßnahme von Kaiser Joseph II., dessen Regierung vom Kampf gegen die katholische Tradition geprägt war. Aber der Reihe nach:

Baubeginn der ältesten noch erhaltenen Teile der ursprünglich Herz einer Klosteranlage bildenden Kirche war 1276 unter dem ersten Habsburger Rudolf I.; ihre (ungefähr) heutige Gestalt erhielt sie nach zahlreichen Umbauten durch französische Kathedralen-Baumeister dann ab 1350. Die für die Kirche eines Franziskanerklosters in vielem ungewöhnlich prächtige Anlage mitsamt einem ursprünglich an die 80m hohen Turm verdankt sich der Lage nahe der alten kaiserlichen Hofburg.

Diese Lage und dieser Turm bestimmten auch jahrhundertelang die Bedeutung der Kirche in einer vielfältigen Kirchenlandschaft. Die Minoritenkirche erfreute sich besonderer Förderung durch das Kaiserhaus und den Hof, was teilweise heute noch an ihrer künstlerischen Ausstattung zu erkennen ist. Der Turm, einer der höchsten der Stadt und nicht weit entfernt von der südöstlichen Stadtmauer, wurde während der Belagerungen durch die Türken 1529 und 1683 als strategisch wertvoller Ausguck hinter die Frontlinien und Belagerungsanlagen des Feindes genutzt. In beiden Kriegen wurde die Turmspitze von der türkischen Artillerie heruntergeschossen und mehr oder weniger provisorisch wieder hergerichtet, und so ist der Turm heute mit 65 Metern eben ein gutes Stück kürzer als ursprünglich.

Die kaiserliche Hofburg samt ihren Palästen ist längst Museum, auch die Türken haben sich, wenn auch nur zeitweilig, zurückgezogen, aber die zentrale Stellung des Ortes im prestigeträchtigen 1. Gemeindebezirk innere Stadt hat sich erhalten. Unmittelbare Nachbarn der Kirche auf dem Minoritenplatz sind das Österreichische Staatsarchiv und das Innenministerium; das Bundeskanzleramt liegt um die Ecke. Jeder Tourist, der vom Stephansdom Richtung Hofburg gehen wollte, käme da vorbei, und U-Bahn-Anschluss hats gleich zweifach – eins rechts, eins links.

Und wie nun um alles in der Welt kommt ausgerechnet die Piusbruderschaft an eine solche Perle von unschätzbarem Wert?

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