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Le Barroux und der „Ritus von 1965“

Bild: Only Tradition, via Flickr, Rechte vorbehaltenDie Nachricht von der Priesterweihe durch Kardinal Müller in Le Barroux im alten Ritus hat hier und da wieder den alten Vorwurf laut werden lassen, in diesem Kloster der Tradition werde ja „nur“ nach dem „Ritus von 1965“ zelebriert. Wer das über dreistündige Video sehr genau verfolgt, wird tatsächlich einige Abweichungen vom Gebrauch des Missales von 1962 feststellen. Gut zu sehen auf dem (von einer anderen Gelegenheit stammenden) Photo rechts von der Lesung, die „zum Volk hin“ erfolgt – oder sollte man nicht besser sagen: „zum Mönchschor hin“. Denn „Volk“, soweit es anwesend ist, hat seinen Platz noch ein gutes Stück weiter hinten im Kirchenschiff. Zum Thema „1965“ hier einige Informationen zum Vorder- und Hintergrund.

Die Liturgie in Le Barroux wird grundsätzlich nach dem Stand der Bücher von 1962 zelebriert – auch die hl. Messen, die alle Priestermönche regulär täglich an einem der Altäre der Kirche zelebrieren. Es gibt nur eine Ausnahme: In der Konventsmesse, und nur dort, gelten nach einem Rescript der Kommission Ecclesia Dei vom 22. Februar 1989 einige Sonderregelungen. Einige davon stimmen mit dem Gebrauch von 1965 überein (die dieser übrigens teilweise aus älterem monastischem Gebrauch übernommen hat). So gilt z.B. die Vorgabe, daß die Konventsmesse dann, wenn sie unmittelbar an eine Hore des Offiziums anschließt, direkt mit dem Introitus beginnt – ohne Stufengebete. Ebenfalls altem monastischem Gebrauch entspricht die mit diesem Rescript gestattete Praxis, daß der Zelebrant die oratio super oblata laut singt und das Paternoster von allen gemeinsam gesungen wird. Eine andere von Ecclesia Dei ausdrücklich nur als „Möglichkeit“ erwähnte Abweichung gegenüber 1962, die Einfügung von „preces universales“ vor dem Offertorium, wird unseres Wissens in Le Barroux regulär nicht praktiziert. Das „per ipsum“ und der Schlußsegen werden gesungen, das Schlußevangelium entfällt – auch das Rubriken, die zwar 1965 gegenüber dem Stand des 19. Jahrhunderts eingefügt worden sind, die aber eine lange mittelalterliche Tradition haben.

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Kardinal Müller weiht Priester in Le Barroux

Bild: Screenshot von YoutubeAm heutigen Festtag des hl. Benedikt hat S.E. Gerhard Ludwig Kardinal Müller in der Abteikirche von Le Barroux einem Mönch des Klosters die hl. Priesterweihe erteilt. Wie nach den traditionellen Riten der Kirche vorgesehen, erfolgte die Weihe im Rahmen eine feierlichen Pontifikalamtes nach Missale und Ordnung der Bücher des überlieferten Ritus. Eine Aufzeichnung der heute vormittag life gestreamten fast 3 1/2-stündigen Zeremonie ist auf Youtube abrufbar.

(14. 7.) Inzwischen ist ein autorisierter Wortlaut der Predigt in deutscher Sprache verfügbar, erschienen auf kath.net. Neben tiefschürfenden Ausführungen zum Wesen des Priestertums äußerte sich der Kardinal auch zur Lage der Kirche allgemein. Wir zitieren daraus einige kurze Abschnitte:

Es beginnt ein langes ZitatIch bewundere – menschlich gesagt – Ihren Mut und – geistlich gesprochen – Ihr Gottvertrauen. Als ein Sohn des hl. Benedikt treten Sie in einer Zeit an den Weihealtar, die an vergleichbar ist mit Untergang der Antike in ihrer eigenen Dekadenz und die uns Christen doch hoffen lässt auf einen neues Zeitalter des christlichen Humanismus. (...)

Nicht der Klerikalismus, was immer das sein mag, sondern die Abkehr von der Wahrheit und die moralische Zügellosigkeit sind die Wurzeln des Übels. Die Korruption der Lehre zieht immer die Korruption der Moral nach sich und manifestiert sich in ihr. Die schwere Versündigung an der Heiligkeit der Kirche ohne Gewissensbisse ist die Folge der Relativierung des dogmatischen Fundaments der Kirche. (...)

Denn die wirkliche Gefahr für die Menschheit von heute besteht in den Treibhausgasen der Sünde und im global warming des Unglaubens und des posthumanistischen Zerfalls der Moral, wenn niemand mehr den Unterschied zwischen Gut und Böse kennt und lehrt. Der beste Umweltschützer und Naturfreund ist der Verkünder des Evangeliums und seiner ewigen Wahrheit, dass es nur mit Gott ein Überleben gibt und zwar nicht nur limitiert und für demnächst, sondern für immer und ewig.

Eine Rituskirche für die Tradition?

Bild: Kevelaer ZeitungVon F. N. Otterbeck

Peter Kwasniewski hat auf einige markante Schwächen des Motu proprio "Summorum pontificum" von 2007 aufmerksam gemacht, die allerdings auch von den Kritikern der relativen Freigabe der "alten Messe" bisweilen strapaziert werden. Die Redeweise von zwei Formen desselben Ritus wird von beiden Parteien als Wunschdenken empfunden. Papst Benedikt XVI. beabsichtigte vermutlich eine Konvergenz: der ältere usus sollte sich dem neuen öffnen, vor allem aber der neue wieder mehr wie der ältere zelebriert werden. Diese Perspektive war nicht tragfähig, vor allem weil der "novus ordo" immer weiter degeneriert. In keiner Fernsehmesse des ZDF kommt das Messbuch von 1970 selber zu Wort, allenfalls ungefähr. Die meisten Zelebranten im deutschen Sprachraum lösen die Form der "neuen" Liturgie noch immer weiter auf. Der Originaltext des Missale, auch auf Deutsch, enthält immer noch viel zu viel katholische Religion, um im Horizont der "Gegenwart" (d.h. des 'Neuen Dogmas') den Zuhörern zumutbar zu sein.

Allerdings wurde der "novus ordo missae" nicht einfach anlasslos aus böswilliger Experimentierfreude geschaffen. Zur Überraschung aller war mit dem Konzil und danach die überlieferte Liturgie zusammengebrochen. Warum dies nach so alter Tradition überhaupt geschehen konnte, wird von traditionsorientierter Seite zu schlicht mit einem Versagen der hierarchischen Autorität beantwortet. Papst Paul VI. ist mit der Reform von 1970 über die Vorgaben des Konzils hinausgegangen, weil diese Forderung "in der Luft lag". Klerus und viele Laien strebten über die Vorgaben noch hinaus, bis heute. Die liturgische Gesetzgebung um 1970 hatte also auch einen konservativen Zug, sollte den Schaden begrenzen, der längst eingetreten war.

Die Entwicklung der letzten 14 Jahre legt nahe, dass sich der liturgische Modernismus weniger denn je mit der Tradition anfreunden wird. Eine Konvergenz beider "Formen" der römischen Liturgie ist nicht in Sicht. In manchen Weltgegenden wird die "neue" Liturgie nur noch in das Absterben liturgischer Praxis einmünden, beispielsweise in vielen deutschen Diözesen. In anderen Weltgegenden 'funktioniert' das Glaubensleben mithilfe der "erneuerten" Liturgie in der Volkssprache und kaum jemand vermisst die lateinische Messe, egal ob alt oder neu. Insofern hat das pastorale Motiv für die Liturgiereform mancherorts Früchte getragen. "Bei uns" wäre das vielleicht auch möglich gewesen, wenn nicht gleichzeitig mit der liturgischen Sittenverwilderung die vorsätzliche Demontage der Theologie, Katechse und Moral der katholischen Kirche durchgesetzt worden wäre.

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14 Jahre „Summorum Pontificum“

Bild: Sailko, Wikimedia, CCBY 3.0Heute vor 14 Jahren, am 7. Juni 2007 erfolgte die Veröffentlichung von Papst Benedikts Motu proprio Summorum Pontificum, mit dem das Recht aller Priester der lateinischen Kirche zur Zelebration im überlieferten Ritus festgestellt und bekräftigt wurde. Zur Sache haben wir bereits vor einigen Tagen aus Anlaß des ebenfalls 14-jährigen Bestehens dieser Website alles in unserer Sicht Wichtige in diesem Artikel gesagt. Heute daher nur noch einige Gedanken zu der bemerkenswerten Entwicklung, daß wir jetzt in Tagen oder Wochen die Veröffentlichung eines neuen päpstlichen Dokumentes erwarten, das die damals erlassene Gesetzgebung weitgehend und im wesentlichen zurücknimmt.

Eine derartige Zurücknahme, ja Umkehrung eines wichtigen Gesetzes innerhalb eines so kurzen Zeitraums wäre beispiellos und irritierend. Mehr als irritierend, wenn man bedenkt, daß der ebenfalls in einem beispiellosen Akt abgedankte Vorgänger und Urheber des Gesetzes immer noch mit der weißen Soutane und dem Titel eines Papstes in einem kleinen Kloster im Vatikan lebt. Sein Nachfolger logiert in einer Etage des vatikanischen Gästehause; die seit dem 19. Jh. als Papstwohnung genutzten Räume im apostolischen Palast sind verwaist.

Im Zentrum der erwarteten Neuregelung steht die Aufhebung der Bestimmungen, die das Recht aller Priestern der römischen Kirche feststellen – unter Beachtung ‚pastoraler Erfordernisse‘ – auch im überlieferten Ritus zu zelebrieren. Die Entscheidungsgewalt darüber soll für den Diözesanklerus vollständig auf die Bischöfe übergehen, die auch noch stärker als bisher in Art und Umfang die Tätigkeit der ehemaligen Ecclesia-Dei-Gemeinschaften eingreifen können – sofern sie denen überhaupt eine Tätigkeit in ihren Diözesen erlauben. Als bevorzugte Eingriffsmöglichkeiten zeichnen sich ab der beispielhaft von französischen Bischöfen betriebene (rechtswidrige) Zwang zur Konzelebration und die Verpflichtung zum Biritualismus durch die Verwendung als Aushilfspriester in den Diözesen.

Wenn es dahin kommt, würden sich die Maßnahmen in eine seit dem 2. Vatikanum erkennbare Entwicklungslinie einordnen, die die Priester immer stärker als bloße „Gehilfen“ des Bischofs betrachtet, der alleine die volle Priester- und Hirtenvollmacht in „seiner“ Diözese ausübt. Inwieweit eine solche Entwicklung mit der Sakramentenlehre der Kirche und dem daruf fußenden Kirchenrecht zu vereinbaren ist, wäre in Zukunft kritisch zu beobachten und zu untersuchen.

Noch einmal Minoritenkirche

Bild: Priwo, Wikimedia Commons, gemeinfreiZu unserem Artikel über die Übereignung der Wiener Minoritenkirche an die Piusbruderschaft schickt uns die bisherige Eigentümerin, die „Italienische Kongregation bei der italienischen Nationalkirche“ eine Mitteilung, deren inhaltlichen Teil wir hier gerne und ungekürzt wiedergeben:

Wie bereits gestern erwähnt, beinhaltet der am 5. Juni 2021 veröffentlichte Artikel über die Wiener Minoritenkirche viele Ungenauigkeiten bzw. Irrtümer. Diese falschen Informationen betreffen die Geschichte dieser Kirche von 1782 bis heute.

1.) Die Minoritenkirche wurde 1784 Eigentum der Italienischen Kongregation dank einer Schenkung Kaiser Josephs II. Die Italienische Kongregation hat von 1784 an finanziell und organisatorisch den Erhalt dieser Kirche gestemmt. Es ist inkorrekt zu behaupten, dass die Finanzierung der Minoritenkirche durch die Zusammenarbeit mit der Konzertagentur Austria Konzerte ermöglicht worden sei. Ich bitte Sie daher aus dem Artikel den Namen (bzw. den Link) dieser Konzertagentur zu entfernen. Die von verschiedenen Veranstaltern organisierten Konzerte sind nur ein Teil der regelmäßigen Einnahmen, stellen jedoch nicht die einzigen und wichtigsten Einnahmen dar.

2.) Es ist inkorrekt zu behaupten, dass seit Jahren eine Zusammenarbeit mit „traditionsorientierten Gruppierungen“ bestünde. Es gab zwar gelegentliche Messzelebrationen dieser Gruppen jedoch als Gäste und nicht in verbindlicher Form als Zusammenarbeit.

3.) Die Gründe für die Abtretung der Kirche sind nicht die im Artikel vermuteten und es ist nicht unsere Absicht interne Beschlüsse der Italienischen Kongregation öffentlich zu machen, die dieser Entscheidung zugrunde liegen. Es wäre wünschenswert Spekulationen zu diesem Thema zu vermeiden.

4.) Ab 3. Juni 2022 wird die Priesterbruderschaft Sankt Pius X. effektiv ihre Tätigkeit in der Minoritenkirche als Eigentümerin der Immobilie starten. Die Italienische Kongregation wird weiterhin ihren Vereinssitz in den Räumlichkeiten der Minoritenkirche beibehalten und auch ihre Vereinsaktivitäten weiterhin dort abhalten wie sie es seit 237 Jahren getan hat. Genauso werden auch die Italienische Schule und die Hl. Messen für die italienische Gemeinde auch nach dem 3. Juni 2022 weiterhin an der Minoritenkirche fortbestehen. Die Piusbruderschaft wird daher nicht wie im Artikel geschrieben „ausschließliche Nutzerin der Kirche“ sein."

Soweit die Zuschrift, die unsererseits zu kommentieren wir keinen Anlaß sehen.

Zusätzliche Informationen