Neues im Alten Testament
- Details
- 09. März 2022
Am heutigen Mittwoch beginnen die Quatembertage der Fastenzeit – zum Thema Quatember hatten wir bereits öfter geschrieben, siehe hier. Liturgisch sind die Quatembertage, insbesondere jeweils der Samstag, gekennzeichnet durch eine größere Zahl von bis zu fünf Lesungen, die großenteils aus dem alten Testament entnommen sind. Das Programm dieser Lesungen mit einem starken Akzent auf Umkehr und Buße kann bis auf die Zeit vor Gregor dem Großen zurückgeführt werden.
Schwerpunktthema des Quatembersamstags in der Fastenzeit ist die in zwei Lesungen eingeschärfte Aufforderung, die Gebote und Satzungen des Herrn einzuhalten, dem folgen zwei weitere Lesungen, die den daraus für das Volk Israel und das seit dem Wirken des Erlösers auf die ganze Welt ausgeweitete Gottesvolk hervorgehenden Segen beschreiben. Besonderes Interesse verdient dabei die III. Lesung mit dem Gebet des Nehemia aus dem 1. Kapitel im II. Buch der Makkabäer, Verse 24 – 27. Historisches Setting dieses Gebetes ist die Wieder-Inbesitznahme des Tempelberges durch die Juden nach der Rückkehr aus der Babylonischen Gefangenschaft.
Schon die Quelle dieses Berichtes bezeichnet eine Besonderheit. Die Rückkehr der Juden nach Jerusalem ist ein Ereignis des 5. Jahrhunderts und wird im alten Testament in einiger Ausführlichkeit in den Büchern Esdras behandelt. Besondere Aufmerksamkeit finden der Wiederaufbau der Stadtmauern und die Geldsammlung für die Wiedererrichtung des Tempels. Auch die Wiederaufnahme der regelmäßigen Feste und die feierliche Verpflichtung des Volkes auf die Einhaltung des Gesetzes werden ausführlich geschildert. Diese Schriften oder ihre Quellen sind also zeitnah zu den historischen Ereignissen – aber während die feierliche Einweihung der Stadtmauern groß dargestellt ist, ist von einer zeremoniellen Neuweihe („Reinigung“) des Tempels nicht die Rede
Diese Lücke schließt das II. Buch der Makkabäer.
Immer schlimmer und immer verlogener
- Details
- 16. Februar 2022
Unter dieser Überschrift steht der gestrige Blogeintrag von Fr. Hunwicke, in dem es wieder einmal um das schon im Titel von Unaufrichtigkeit zeugende Traditionis Custodes geht. Das Beiboot Petri hat den Beitrag übersetzt, den wir hier wegen seines Interesses für die Anhänger des alten Ritus ganz übernehmen. Zuvor wollen wir jedoch nach Lektüre unseres alltäglichen Pressespiegels darauf hinweisen, daß The Remnant heute ein sehr ausführliches Interview mit dem amerikanischen Canonisten Fr. Gerald Murray gebracht hat, das einige der Fragen, die Fr. Hunwicke hier in gewohnt feuilletonistischem Ton anspricht, im strengen Licht des Kirchenrechtes beleuchtet - und dabei letztlich zu den gleichen Ergebnissen kommt: So geht es nicht, liebe Amateur-Gesetzgeber in Rom!
Doch nun zum Beitrag von Fr. Hunwicke:
Ed Pentin hat einen interessanten Text (Fr. Hunwicke meint wohl diesen)darüber geschrieben, was Kirchenrechtler über den aktuellen Stand der liturgischen Dinge in der Lateinischen Kirche sagen.
Ich werde einige Abschnitte noch einmal veröfffentlichen, die ich am 16. Dezember entworfen, up-gedatet und am 19. Dezember veröffentlicht habe.
Ich halte Ihnen das alles wieder unter die Nase, weil ich glaube, daß es für Christen wichtig ist, nicht zu lügen.
Das aktuelle Regime greift auf Lügen zurück, wann immer es paßt. Ein besonders schmachvolles Beispiel war im Juli PFs Beharren, daß sein Dekret Traditionis Custodes unmittelbar am Morgen nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten sollte, im Dezember gefolgt von Roches Versicherung, daß die Bischöfe eine abweichende Version (Latein) ausführen sollten, als die der vorherigen 5 Monate.
Traditionis Custodes ist mit dem 16. Juli 2021 datiert, Roches Responsa ad Dubia mit dem 4. Dezember 2021, wirklich aber, denke ich, am 18. Dezember 2021.
Ich stelle nicht das Recht des Papstes in Frage, seine Meinung zu ändern und eine veränderte Version eines seiner eigenen Edikte zu verfassen, Das würde dann einen neuen legislativen Akt darstellen; einen Wechsel im Gesetz. Was ich als böse und skandalöse betrachte, ist daß Roche die Geschichte neu schreibt mit der Wirkung, daß jedem Bischof, der Traditionis Custodes am Morgen nach seinem Erscheinen im Juli umsetzte, im Dezember erklärt wurde, daß er ein sehr ungezogener Junge sei, weil er einem lateinischen Text nicht folgte, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht formuliert worden war
Sakramentenspendung im vetus ordo
- Details
- 25. Januar 2022
Erzbischof Nichols von Westminster hat mitgeteilt, daß in seiner Diözese künftig keine Firmungen im überlieferten Ritus mehr stattfinden dürfen. Bisher waren sie alljährlich von einem der Weihbischöfe des Bistums durchgeführt worden. In Deutschland, wo Bischöfe und Bischofskonferenz derzeit anderen Fragen Priorität geben, wird mit neuen Erlassen dieser Art nicht gerechnet, zumal in mehreren Diözesen (z.B. Hamburg) schon seit Jahren - also bereits vor TC – entsprechende Vorschriften galten.
Der Kirchenrechtler Pierre Laliberté J.C.L. hat dieser Tage darauf hingewiesen, daß derartige Vorgaben ungerecht, widerrechtlich und damit unwirksam sind. Von daher steht der Erteilung des Sakraments nach den Büchern von 1962 – im Notfall auch durch einen Priester, wie Laliberté ausführt – nichts im Wege. Die Darlegungen von Kardinal Burke zur mangelnden Rechtskraft von TC scheinen uns, zumindest was die (Un-)Rechtmäßigkeit des Verbotes betrifft, in ähnliche Richtung zu gehen.
Die Frage, unter welchen Bedingungen Priester auch ohne bischöflichen Auftrag firmen können, überlassen wir den Fachleuten – dazu nur zwei Anmerkungen: Neben der objektiven Gnadenwirkung des Sakraments ist auch – vor allem, wenn es Kindern und Jugendlichen gespendet wird – die damit einhergehende psychologische Wirkung nicht zu unterschätzen. Die wird durch die Spendung von der Hand eines Bischofs sicher für viele Firmlinge verstärkt. Die zweite Frage betrifft den Zeitfaktor: Es ist schön, wenn Gemeinden einen festen Firm-Kalender haben. In einer angespannten Zeit wie der jetzigen ist es jedoch auch denkbar, anstehende Firmungen zwei oder drei Jahre aufzuschieben in der Erwartung, daß sich die gesamtkirchliche Großwetterlage möglicherweise schon bald ändern könnte.
Dazu verdient noch ein weiterer Punkt Beachtung: Wie Taufen, die Erstkommunikation und Eheschließungen gehört auch die Firmung zu den Sakramenten, deren Erteilung in zumeist diözesan konsolidierten Kirchenbüchern aufgezeichnet wird. Das kann in Zukunft generell bei Gemeinden, die dem überlieferten Ritus folgen, zu Problemen führen. Der zunächst naheliegende Gedanke, dann eben ein eigenes Kirchenbuch zu führen, ist. u.E. nicht zielführend. Ein solches Buch hätte nicht nur keine kanonische Rechtsgrundlage, es könnte auch seitens einer böswilligen Diözesanführung als vollendeter „schismatischer Akt“ dargestellt und mit entsprechenden Sanktionen beantwortet werden.
Als Ausweg aus dem Dilemma wäre folgendes Vorgehen zu überdenken: Jede unter den Bedingungen des Notstandes vorgenommene „kirchenbuchpflichtige“ Sakramentenspendung wird der zuständigen Stelle in der Diözesanverwaltung mit den mindest erforderlichen Daten mitgeteilt – schriftlich und ggf. per Einschreiben. Was die Diözesanverwaltung mit diesen Mitteilungen macht, liegt alleine in ihrer Verantwortung. Die Gemeinde oder der Sakramentenspender nimmt, wie sich das für jede ordentliche Arbeitsweise gehört, eine Kopie der Mitteilung zu den Akten – daraus können dann, falls die Diözese die Eintragungen nicht ordnunggemäß vorgenommen hat, im Fall einer „Normalisierung“ die regulären Kirchenbücher ergänzt werden.
Warum TC keine Rechtskraft hat
- Details
- 24. Januar 2022
Fr. Hunwicke erinnert heute an die Erklärung von Kardinal Burke zu Traditionis Custodes vom vergangenen Juli, die wir seinerzeit verlinkt und ausführlich kommentiert hatten. Dabei zitiert er einen Abschnitt aus der Erklärung, den man gar nicht oft genug zitieren und in Erinnerung rufen kann:
Papst Benedikt XVI. hat in seinem Begleitbrief zu Summorum Pontificum an die Bischöfe der Welt ausgeführt, daß das Römische Messbuch, das vor dem Messbuch Papst Paul VI. In Gebrauch war:
...niemals rechtsgültig abgeschafft worden ist und dementsprechend im Prinzip jederzeit verwandt werden konnte.
Aber kann der Papst den usus antiquor überhaupt rechtsgültig abschaffen? Die Fülle der Amtsgewalt (plenitudo potestas) des Papstes ist die Amtsgewalt, die erforderlich ist, die Lehre und Disziplin der Kircher zu verteidigen und zu fördern. Sie ist keine „absolute Macht“, die es auch mit einschlösse, die Lehre zu ändern oder eine liturgische Ordnung zu vernichten, die in der Kirche seit der Zeit des Papstes Gregor des Großen und noch früher lebendig war. Die korrekte Interpretation des Artikels 1 von Traditionis Custodes kann nicht darin bestehen, zu verneinen, daß der usus antiquor ein zu aller Zeit gültiger Ausdruck der ,lex orandi’ des römischen Ritus wäre. Unser Herr, der uns das wunderbare Geschenk des usus antiquor gegeben hat, wird nicht zulassen, daß es aus dem Leben der Kirche ausgetilgt wird.
Es ist daran zu erinnern, daß aus theologischer Sicht jede gültige Feier eines Sakraments alleine dadurch, daß es ein Sakrament ist, jenseits jeder kirchlichen Gesetzgebung ein gottesdienstlicher Vollzug und damit auch ein Bekenntnis des Glaubens ist. In diesem Sinne ist es nicht möglich, dem römischen Messbuch nach dem usus antiquor die Eigenschaft des gültigen Ausdrucks der lex orandi und damit auch der lex credendi der Kirche abzusprechen. Das ist eine Frage der objektiven Realität der göttlichen Gnade, die nicht durch einen bloßen Willensakt selbst der höchsten kirchlichen Autorität geändert werden kann.“
Fr. Hunwicke fügt dem noch als eigene Anmerkung, der wir uns gerne anschließen, hinzu:
...daß dann, wenn Traditionis Custodes die päpstliche Amtsvollmacht übersteigt, gesetzgeberische Akte untergeordneter Art – etwa von der Seite von Bischöfen – die sich auf das beziehen, was dort vermeintlich ausgesagt ist – ebenfalls keine bindende Kraft haben.
Die „Ausführungsbestimmungen“ sind da
- Details
- 18. Dezember 2021
Die Gottesdienstkongregation unter der Leitung von A. Roche hat heute die erwarteten „Ausführungsbestimmungen“ zu TC veröffentlicht. Sie wählte dazu die Form einer „Antwort auf Dubia“, die an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen gerichtet ist. Das ist insofern erheiternd - entspricht aber dem Stil des Regimes - als vermutlich keine Bischofskonferenz entsprechende Dubia eingereicht hat, diese gefakten Dubia aber dann im Gegensatz zu den echten der vier Kardinäle von 2016 prompt „beantwortet“ wurden. Diese Form erlaubt es Roche&Co, ganz nach Gutdünken weitere Bestimmungen nachzuschieben. Die kirchliche Gesetzgebung - oder das, was das Regime dafür ausgibt - entsteht quasi „on the fly“. Auch das perfekt im Stil des Hauses.
Rorate Caeli faßt den Inhalt des Textes folgendermaßen zusammen:
Alle Sakramentenspendungen des Pontifikale Romanum sind verboten (Weihen, Firmung). Spendungen nach dem Rituale (Taufe, Eheschließungen und letzte Ölung) sind nur in Personalpfarreien erlaubt. "Bination" (also die Feier von zwei heiligen Messen in der überlieferten Form oder einmal in der modernen und einmal in der überlieferten Form an einem Tag) ist unzulässig.
Wir (R.C.) meinen: Es ist bezeichnend, daß der Vatikan inmitten der gewaltigen Krise, die die Kirche des Westens heimsucht und die jetzt noch durch die Krise des Kirchenbesuchs im Zeichen der Pandemie verstärkt wird, diesem Gewaltakt erste Priorität einräumt. Es ist bezeichnend für die vorgetäuschte Barmherzigkeit dieses Bösen Hirten, den verantwortungslose Kardinäle 2013 gewählt haben. Es ist bezeichnend für den Geist der Bosheit, der in diesem totalitären Pontifikat regiert. Das Ganze enthüllt die schreckliche Gegenwart Satans im Zentrum der Kirche.
Und dennoch: Das alles wird vorbei gehen. Dieses grotseka Schauspiel von Pontifikat wird ein Ende finden. Der überlieferte Ritus sieht sich nicht in seinem letzten Kapitel, ganz bestimmt nicht unter diesem falschen Regenten, der Karikatur eines südamerikanischen Caudillo aus dem Witzblatt! Nein. Wenn selbst Paul VI. in all seiner Macht und dem Rückhalt durch das Konzil in den 70er Jahren nicht imstande war, uns nierzuwerfen, so wird diese Bande greiser Beutemacher erst recht keinen Erfolg haben. Einfach abwarten - die Zeit ist auf unserer Seite.
Tick-tack...
Rorate Caeli bringt anschließend den englischen Text der heutigen vatikanischen Veröffentlichung, deren Wiedergabe wir uns hier sparen Wer will, findet den in blumenreichem New-Church-Jargon verfaßten Text auch auf Deutsch hier. Wir wollen jedoch noch einige Punkte hervorheben, die über die oben von RC gegebene Inhaltsangabe hinausgehen: