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Wer ist nun eigentlich Schismatiker? Die variablen Maßstäbe der Kirche von Rom

23. Februar 2026

3 - Tradition

Das Das Photo zeigt den Papst zwischen zwei hohen Würdenträgern orthodoxer Gemeinschaften die nicht seinem Jurisdiktionsprimat unterstehen.

Freundlicher Papst mit freundlichen Schismatikern

Nachdem die FSSPX in ihrer Absage an Kardinal Fernandez ausdrücklich auf das Schreiben von Kardinal Müller an die Bruderschaft vom Juni 2017 eingegangen ist, in dem Müller die vorbehaltlose Anerkennung von „Konzil und Nachkonzil“ zur Vorbedingung für eine Rückkehr in die volle kirchliche Ge­mein­schaft gemacht hatte, ist es wenig er­staun­lich, daß der damalige Präfekt der Glaubenskongregation sich nun in einer ausführlichen Stellungnahme zu dieser Absage geäußert hat. Diese Erklärung verdient große Auf­merk­samkeit, weil sie wie wenig an­de­re in diesem Zusammenhang veröffentlichte Dokumente den eigentlichen Kern des Konfliktes präzise und nachvollziehbar herausstellt. Und um das vorweg zu nehmen: dieser Kern ist nicht die Frage der Liturgie, sondern die Frage nach Bedeutung, Umfang und Grenzen des päpstlichen Jurisdiktionsprimats, wie er vom I. vatikanischen Konzil in der Konstitution Pastor Aeternus festgestellt worden ist.

Hinsichtlich der Liturgiefrage äußert sich Kardinal Müller in seiner jüngsten Erklärung tatsächlich in durchaus entgegenkommender Weise - was nicht überraschen kann, da er durch mehrfache Vornahme von Priesterweihen im überlieferten Ritus deutlich zu erken­nen gegeben hat, daß er diesen Ritus für legitim und seine Weiterexistenz als notwendig für die Zukunft der Kirche erachtet. Darüber hinaus übt er scharfe Kritik an Papst Fran­ziskus’ Gesetzgebung in Traditionis Custodes, durch die Franziskus die Gesetzgebung seines Vorgängers aufgehoben und praktisch umgekehrt hatte.

Es begint ein Zitat

...die Behauptung (ist) theologisch falsch, die lateinische Liturgie nach dem Missale und Rituale Romanum (nach dem Ritus antiquior) sei illegitim, weil das Gesetz des Betens, das Gesetz des Glaubens ist (Ps-Coelestin, Indiculus, cap. 8: DH 246). Dieser Grundsatz bezieht sich auf den Inhalt des Glaubens, der in den Sakramenten zum Ausdruck kommt, nicht auf ihre äußere rituelle Form, von der es im Laufe der Kirchengeschichte bis heute sehr viele Varia­ti­onen gibt. Insofern darf jeder Katholik das Motu proprio „Traditionis custo­des“ (2021) und seine oft unwürdige Umsetzung seitens geistig überforderter Bischöfe kritisieren sowie deren mangelhafte theologische Argumentation und pastorale Rücksichtslosigkeit.

Allerdings fügt er dem sofort hinzu:

Es begint ein Zitat

Aber auch der Zweifel, dass die Hl. Messe nach dem Missale Pauls VI. (etwa wegen der Möglichkeit von Konzelebration, der Richtung des Altars, der Verwendung des Landessprache) der Tradition der Kirche als normativem Kriterium der Auslegung der Offenbarung widerspreche (und von frei­maure­rischen Gedankengut durchsetzt sei) ist theologisch abwegig und eines ernst­haften Katholiken unwürdig. Der tatsächlich vorkommende Missbrauch der Liturgie (Fastnachtsmessen, die atheistische Regenbogenfahne in der Kirche, willkürliche Änderungen nach eigenem Gusto) ist nicht dem Ritus des Novus Ordo oder gar dem Konzil anzulasten, sondern denen, die sich dieser Blasphe­mien und liturgischen Missbräuche wegen Ignoranz oder aus Frivolität vor Gott und der Kirche schwer schuldig machen.

Darüber muß man nicht streiten: Eine prinzipielle Ungültigkeit des Novus Ordo wird auch seitens der Piusbruderschaft nicht behauptet – wohl aber dessen theologisches Defizit und pastorales Risikopotential. Von dieser Position eines „zwar-aber“ her räumt Kardinal Müller weiterhin ein:

Es begint ein Zitat

Es ist auch von keinem echten Katholiken zu erwarten, dass er jedes Doku­ment, das aus Rom oder einer bischöflichen Behörde kommt, kritiklos an­nehmen muss. Schon Irenäus von Lyon, Cyprian von Karthago, Augustinus, Bernhard von Clairvaux, Katharina von Siena, Kardinal Bellarmin, der Mainzer Bischof Ketteler gegenüber Pius IX.) und viele andere mehr haben sich zu Recht über manche Stellungnahmen und Aktionen beklagt. (Weitere Beispiele hier weggelassen – M.C.)

Doch dann wechselt er nicht nur die Perspektive, sondern den Gegenstand und geht, ohne das deutlich auszuweisen, zur Behandlung des Themenkomplexes „Kirchliche Ein­heit unter Petrus“ und „Jurisdiktionsprimat“ über:

Es begint ein Zitat

Aber im Blick auf die gesamte Kirchen- und Theologiegeschichte bin ich der vollen Gewissheit, dass die Kirche nicht nur durch die Bekämpfung von außen, sondern auch durch die Verwirrungen im Inneren von nichts und von niemanden überwunden werden kann.

Zu Recht beklagen nicht nur die Piusbruderschaft, sondern ein Großteil der Katholiken, dass unter dem Vorwand der Erneuerung der Kirche – mit dem Prozess einer Selbstsäkularisierung – auch große Unsicherheiten in dogma­ti­schen Fragen und sogar Irrlehren in die Kirche eingedrungen sind. Aber auch in der 2000jährigen Kirchengeschichte wurden die Häresien vom Arianismus bis zum Modernismus nur von denen überwunden, die in der Kirche geblie­ben sind und nicht von der Seite des Papstes gewichen sind. 

Wenn die Piusbruderschaft kirchengeschichtlich eine positive Wirkung haben will, dann kann sie nicht aus einer Distanz von außen her um den wahren Glauben kämpfen gegen die mit dem Papst vereinte Kirche, sondern nur in der Kirche und mit dem Papst und allen rechtgläubigen Bischöfen.

Das bietet dem Kardinal quasi das Sprungbrett, von dem aus er die Verwerflichkeit „schis­matischer Akte“ wie der angekündigten unerlaubten Bischofsweihen proklamieren kann. Die dahingehende Argumentation enthält viele beachtenswerte und diskussions­würdige Aspekte – doch die daraus gezogene Schlußfolgerung kann uns nicht über­zeugen:

Es begint ein Zitat

Das wohlgeformte Gewissen eines Katholiken und besonders eines gültig geweihten Bischofs und dessen, der die Bischofsweihe empfangen soll, wird niemals gegen den Nachfolger des hl. Petrus, dem der Sohn Gottes selbst die Leitung der universalen Kirche übertragen hat, die hl. Weihen spenden oder empfangen und sich so einer schweren Sünde schuldig machen gegen die von Gott geoffenbarte Einheit, Heiligkeit, Katholizität und Apostolizität der Kirche Christi.

Die einzige Lösung, die im Gewissen vor Gott möglich ist, besteht darin, dass die Piusbruderschaft mit ihren Bischöfen und Priestern und Laien nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis unseren Heiligen Vater Papst Leo XIV. als rechtmäßigen Papst anerkennt und sich seiner Lehrvollmacht und seinem Jurisdiktionsprimat ohne Vorbedingungen unterstellt.

Dann wird sich auch eine gerechte Lösung finden lassen für ihren kirchen­recht­lichen Status, indem etwa ihr Prälat mit ordentlicher Jurisdiktion für die Bruderschaft ausgestattet ist, der dem Papst direkt (vielleicht ohne Vermitt­lung durch eine Behörde der Kurie) unterstellt ist. (…)

Eine solche Empfehlung wäre – mit Ausnahme des verabsolutierenden ersten Absatzes – vielleicht auch für die Bruderschaft plausibel und nachvollziehbar gewesen – zur Zeit von Papst Benedikt. Doch damals war auch Kardinal Müller nicht bereit, in dieser Richtung voranzugehen. Das geht aus allem hervor, was über die nie veröffentlichte „lehrmäßige Erklärung von 2011“ bekannt ist. Sie war zwar nicht von Müller selbst verfaßt worden, sondern von seinem Vorgänger, wurde von ihm aber nach Ernennung zum Präfekten der Glaubenskongregation 2012 als maßgeblich für den Umgang mit der Piusbruderschaft anerkannt und auch praktisch umgesetzt.

Im Jahr 2011 oder 2012, unter Papst Bnedikt, wäre eine solche Lösung nach Art eines Ordinatiats oder einer Personalprälatur vielleicht möglich gewesen. Doch in der Zwi­schenzeit hat sich das katastrophale Pontifikat von Franziskus ereignet. Sein Jahrzehnt hat mit der Selbstherrlichkeit des Argentiniers und seiner mehrfach manifestierten Mißachtung geltender (zum Teil von ihm selbst erlassener) Kirchengesetze das Ansehen der Rechtsstellung des Papstes aufs schwerste beschädigt. Der öffentlich erkennbare Mißbrauch seiner Amtsautorität zur Verfolgung zweifelhafter persönlicher Ideen (am eklatantesten sichtbar im Umgang mit dem Serien-Sexualtäter Marko Rupnik ex-S.J.), die Eingriffe in den Prozess gegen die kurialen Immobilienspekulanten (Projekt London) und Kardinal Becciu sowie der Willkürakt in der nie begründeten Absetzung des Bischofs Strickland von Tyler und anderer Prälaten (darunter auch Müllers selbst!) haben schwere Zweifel daran geweckt, ob der vom 1. Vatikanum zum Glaubensinhalt gemachte Juris­dik­tionsprimat des römischen Papstes wirklich das beinhaltet, was von zahlreichen Theolo­gen, Kirchenjuristen und auch von Kardinal Müller darunter verstanden wird.

Verlangt der Jurisdiktionsprimat des Papstes wirklich bedingungslosen Gehorsam? Gilt „Right or wrong – my pope?“ Das mit dieser Frag aufgeworfene Problemfeld kann hier nur in einigen Stichworten angedeutet werden. Bedeutet der enge zeitliche und inhal­tli­che Zusammenhang zwischen der Verkündung des Dogmas von der päpstlichen Unfehl­barkeit in Fragen des Glaubens und der Sittenlehre, daß vergleichbare Unfehlbar­keit und damit unbedingte Achtung auch dem Jurisidiktionsprimat zukommt? Und zwar nicht nur als allgemeiner Glaubenssatz, sondern auch als Richtlinie für die Ausübung dieses Primats im Einzelfall? Einzelfall? Bedeutet die prinzipielle Anerkennung dieses Primats tatsächlich, daß auch Rechtshandlungen des Papstes wie Glaubensinhalte anzunehmen sind – oder werden hier Kategorien verwechselt und gleichgesetzt, die einer differen­zier­ten Betrachtung bedürfen? Ist es wirklich undenkbar, daß es schlechte Päpste gab und gibt, die den ihnen zustehenden Jurisdiktionsprimat in einer Weise mißbrauchten, die den Widerstand rechtfertigt? Der Blick auf die Päpste im frühmittelalterlichen von Cesare Baronio so bezeichneten „saeculum obscurum“ (von den Protestanten polemisch eingedeutscht als „Pornokratie“) oder auf den Skandal der Mätressen- und Nepotenwirt­schaft der Renaissance-Päpste bietet jedenfalls viele Ansatzpunkte zur kritischen Nach­ra­ge.

Kardinal Müller bescheinigt der Piusbruderschaft volle Übereinstimmung mit dem über­zeitlich gelten Glauben der katholischen Kirche (mit einer gewissen Einschränkung hin­sichtlich der Wertung des II. Vatikanums) und leitet alleine aus dem praktischen Verstoß gegen den im Grundsatz durchaus anerkannten Jurisdiktionsprimat die Einschätzung des drohenden Schismas und den Verlust der Zugehörigkeit zur Kirche ab. Ist das mit dem Schisma wirklich so einfach – und falls ja, wie verträgt sich das mit der in Rom gera­dezu lust­voll zur Schau getragen ökumenischen Wertschätzung von Gemeinschaften, die nicht nur seit Jahrhunderten den päpstlichen Jurisdiktionsprimat prinzipiell zurück­wei­sen, auch (im Fall der Orthodoxie) durchaus problematische Einzellehren vertreten oder gar (wie die Protestanten) die apostolische Sukzession und damit gültig gespendete Wei­hen insgesamt verloren haben? Werden hier nicht Maßstäbe unerträglich verzerrt?

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