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Erfreuliches aus Trier

10. November 2023

Gemeinden und Gemeinschaften

Das ist der Alttext

Kirche und Haus 'St. Canisius' in Saarlouis

Nun ja, an schlechten Nachrichten ist auch diese Woche kein Mangel: Aus Rom wird gemeldet, daß die obersten Glaubensverderber Bergoglio und Fernandez ein Dokument herausgegeben haben, wonach künftig auch sog. „Transpersonen“ getauft werden können (auf MWD-Namen vielleicht) und dann auch als Trauzeugen sowie als Taufpaten agieren können. Schließlich stehe nichts im Kirchenrecht, was dem entgegen stünde, argumentierten die Schlaumeier, und solange es keinen öffentlichen Skandal hervorrufe…

Darauf muß man erst mal kommen.

Das zweite große Ärgernis der Woche kommt aus Deutschland, wo der offen der Tradition und dem Recht der Kirche widersprechende „synodale Ausschuss“ erstmalig zusammengetreten ist, um die deutschsynodale Kirche endgültig auf den Weg der Protestantisierung (im übelsten Sinne) zu führen. Auf daß die „beiden großen christlichen Glaubensgemeinschaften“, wie sie sich gerne bezeichnen, gemeinsam ihren Weg in die säkulare Bedeutungslosigkeit um so schneller – und kostengünstiger, versteht sich – fortsetzen können. Und wohl auch den Weg ins Schisma: Mindestens fünf deutsche Ortsbischöfe wollen den spalterischen Weg nicht weiter unterstützen und auch nicht an seinen Beratungen teilnehmen.

Aber es gibt auch gute Nachrichten. Zumindest eine davon ist bis hier hin vorgedrungen: Bischof Ackermann von Trier hat in der November-Ausgabe des diözesanen Amtsblattes fünf Kirchen des Bistums bestimmt, in denen die Liturgie nach dem überlieferten Ritus gefeiert werden kann: Hier geht es weiterDie Kirchen des Klosters Maria Engelport, die ehemalige Pfarrkirche St. Martin Trier, die Kirche des Klosters Bethlehem in Koblenz-Pfaffendorf, die Kirche St. Martin in Püttlingen-Köllerbach sowie die Kirche St. Petrus Canisius in Saarlouis. Damit ist das mittelgroße Bistum in einem für deutsche Verhältnisse ungewöhnlichen Umfang mit „anerkannten“ Messorten für die Tradition abgedeckt. Und als Besonderheit ist erwähnenswert: In diesen Kirchen haben die dort tätigen Priester auch die Genehmigung des Bischofs, die Spendung anderer Sakramente nach dem überlieferten Ritus vorzunehmen.

Nach dem verhängnisvollen Edikt „Traditionis Custodes“ dürfen die Sakramente in der überlieferten Form nur in den Kirchen der „Personalpfarreien“ des alten Ritus gespendet werden. Solche Personalpfarreien im strikten rechtlichen Sinne gibt es in Deutschland überhaupt nicht, und jede Neuerrichtung ist durch TC ausdrücklich untersagt. Allerdings gibt es in Deutschland an einigen Orten Gemeinden, die man als „De-facto-Personalpfarreien“ ansehen kann. Dazu rechnet der Bischof von Trier offensichtlich auch die oben genannten Standorte. Auf Anfrage der traditionsfeindlichen Redaktion von katholisch.de ließ das Bistum wissen, „dass diese Kirchen bereits vor den Leitlinien die einzigen Orte in der Diözese waren, in denen die vorkonziliare Liturgie gefeiert wurde. Diese Orte sind organisch gewachsen und bilden dennoch auch eine gute flächenmäßige Abdeckung innerhalb des Bistums, damit alle interessierten Gläubigen Zugang zu diesen Liturgien haben.“

Der Hinweis auf dieses „organische Wachstum“ ist bemerkenswert, weil zumindest in Saarlouis und Köllerbach ganz besondere „historische“ Bedingungen vorliegen. Die Kirche St. Canisius in Saarlouis ist nämlich eine der wenigen Kirchen in Deutschland, die tatsächlich einer „altrituellen“ Gemeinschaft (der FSSP) gehören. Ebenso „Eigenbesitz“ ist die Kirche in Köllerbach, die dazu noch eine ganz besondere Tradition aufzuweisen hat: Ein Teil der Katholiken in Püttlingen-Köllerbach hat sich bereits seit den 70er Jahren geweigert, die Liturgiedeform mitzumachen und ist in eine „Grauzone“ geflüchtet. Die Reformflüchtlinge erwarben die in der Waschkaue einer aufgelassenen Mine nach dem Krieg eingerichtete Notkirche und gestalteten sie zu einem recht passablen Gotteshaus um, das von einem allerdings nicht ganz regulären Priester betreut wurde. So kam es zum „kleinen Schisma von Köllerbach“. Die feierliche Rekonziliation der Gemeinde mit der offiziellen Kirche erfolgte erst 2007 – und Bischof Ackermann ist wohl klug genug sich nicht auf eine neue Auseinandersetzung mit den hartschädeligen ehemaligen Bergleuten der Region einzulassen. St. Martin in Trier beherbergt die ehemalige Indult-Gemeinde des Bistums und hat somit eine klare Rechtsbasis. Koblenz-Pfaffendorf und Engelport unterliegen als Klosterkirchen noch einmal besonderen Bedingungen.

Die Trierer Regelung weist jedoch auch noch eine weitere Besonderheit auf. Bis auf die Kirche in Saarlouis, die von der Petrusbruderschaft betreut wird, werden die Gottesdienste und die Sakramentespendung an den übrigen Orten „im Auftrag des Bischofs“ von Priestern des Instituts Christus König und Hoher Priester wahrgenommen, die mit der geistlichen Betreuung des Klosters der „Anbetungsschwestern des königlichen Herzens Jesu“ in Engelport über einen Stützpunkt im Bistum verfügen. Mit den nun veröffentlichten Leitlinien erkennt das Bistum den an diesen Orten „historisch gewachsenen“ status quo faktisch an: die Grauzone lebt.

Und der Bischof selbst begibt sich sogar insoweit einen Schritt weit in die Grauzone, als er durch die Übertragung der Seelsorge und Sakramentenspendung im überlieferten Ritus an Chrisus König dieses von Papst Franziskus im Februar 2022 nur der Petrusbruderschaft gewährte Privileg im Analogverfahren auch für eine andere „altrituelle“ Gemeinschaft als gültig ansieht. Bleibt abzuwarten, ob er damit durchkommt – aber vermutlich hat er sich vorher ein wenig abgesichert. Auch in Rom wollen nicht Alle alle Brücken abbrechen.

Unser Fazit jedenfalls beim gegenwärtigen Stand: Mit ein bißchen Mut zum „Leben in der Grauzone“ bei allen Beteiligten scheint es im Bistum Trier zu gelingen, die Folgen von „Traditionis Custodes“ für die Gläubigen weitgehend abzufedern.

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