Summorum Pontificum.de

Die Wallfahrt der Tradition Paris Chartres findet statt – aber...

13. März 2025

6 - Kirchenkrise

Das Photo zeigt einen Teil der Wallfahrer-Prozession mit Fahnen und Tragekreuz, im Hintergrund in der Ferne erkennt man die Türme der Kathedrale von Chartres.

Die Wallfahrt von 2023 kurz vor dem Erreichen ihres Zieles

Nach der starken Beteiligung an den Wallfahrten von 2023 und 24 und einem glanzvollen Pontifikalamt mit Kardinal Müller und dessen aufrüttelnder Predigt stand eine Zeitlang zu befürchten, daß die Feinde der über­lieferten Liturgie und Lehre, die der Kardinal so eindrucksvoll bekräftigt hatte, ihre Machtposi­tionen dazu mißbrauchen, für 2025 den Zugang zu den Kathedralen oder zumindest die Zele­bra­tion der überlieferten Liturgie zu unter­sagen. Nun, ganz so schlimm ist es nicht gekom­men. Für die Messe zum Beginn der Wallfahrt in Paris ist die überlieferte Liturgie nicht erlaubt, aber zum Abschluß in Char­tres konnte der Ortsbischof Mons. Christory eine entsprechende Genehmigung erteilen, und er wird auch selbst zu diesem Anlaß die Predigt halten. Allerdings darf diese Ab­schluß­messe in der Kathedrale nicht als Ponti­fi­kalamt zelebriert werden. Der Wille der Autoritäten in Rom – denn ohne Abstimmung mit der Zentrale oder sogar ohne deren direkte Anordnung wagt kein Bischof in dieser Sache zu handeln – die Sichtbarkeit der überlieferten Liturgie einzuschränken, ist unge­brochen.

Zur Begründung der Einschränkungen war aus Rom inoffiziell zu hören, die Organi­sa­toren böten nicht die Gewähr, sich an die Normen für die Feier der überlieferten Liturgie zu halten. Das ist natürlich ein Witz, und kein guter: Wäre den römischen Autoritäten wirklich etwas an den Normen für die Liturgie gelegen, müßten sie prophylaktisch drei Viertel oder noch mehr aller mitteleuropäischen Sonntagsgottesdienste untersagen, denn dort ist der Verstoß gegen zentrale liturgische Normen, wie sie in Redemptionis Sacramentum festgehalten sind, nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Aber diesen Autoritäten geht es weder um Normen noch um die Würde der Liturgie, sondern nur um ihre kirchenpolitischen Machtsansprüche – und deshalb wird der Mißbrauch auf der modernistischen Seite geduldet oder sogar unterstützt, während der Gebrauch auf der traditionstreuen Seite streng reglementiert oder nach Möglichkeit ganz unterbunden wird.

Insoweit also: Aus dem bergoglianischen Rom nichts Neues.

*