Ein Neues Apostolat für das Institut Christus König in USA
31. März 2025

Altarraum der Erscheinungskirche in Tampa
RorateCaeli informiert am 30. 3. über die Einrichtung eines neuen Stützpunktes für die Überlieferte Liturgie in der Diözese Saint Peterburg, Florida:
Seine Exzellenz Bischof Gregory Parkes von Saint Peterburg hat nach sorgfältigem Studium
des Motu Proprio Traditionis Custodes von Papst Franziskus und nach Gebet und Erwägung der
geistlichen Bedürfnisse der Gläubigen in seiner Diözese, die dem römischen Ritus des Missales von
1962 anhängen, entschieden, die kirchenrechtliche Stellung der Kirche von der Erscheinung des
Herrn von dem einer Pfarrkirche zu dem einer diözesanen Gebets- und Wallfahrtsstätte zu ändern.
Die neu errichtete Wallfahrtsstätte wird die Bezeichnung Gebets- und Wallfahrtsstätte zur Erscheinung unseres Herrn führen Sie soll der Wallfahrt und Verehrung für alle in der Diözese dienen, die sich den liturgischen Früchten der früheren Liturgie verpflichtet sehen und die Spiritualität der Inkarnation hochschätzen, in der unser himmlische Vater durch Zeichen und Wunder den neugeborenen Christus als Licht der Völker geoffebvart hat.
Um Auftrag und Zweck der Gebetsstätte zu gewährleisten, hat Bischof Parkes die Seelsorge für die Gläubigen die dort Gottesdienste feiern den Priestern der Apostolischen Gesellschaft des Instiututs von Christus König und Hoher Priester übertragen. Das Institut wird dem Bischof Angehörige der Gesellschaft zur Beauftragung als Seelsorger für die Wallfahrtsstätte vorschlagen.
Der Prozess, der den Bischof zur Errichtung der Wallfahrtsstätte von der Erscheinung des Herrn führte, begann mit einer Anfrage von Pfarrangehörigen, die von ihrem Pfarrer Edwin Palka unterstütz wurde. Diese Pfarrangehörigen suchten einen Weg, den Wünschen des Heiligen Vaters hinsichtlich der früheren Liturgie zu entsprechen und gleichzeitig den Bestand der Gemeinschaft, die die Liturgie nach dem Missale von 1962 feiert, zu sichern. Daraufhin begann die Diözese St. Peterburg Gespräche mit dem Institut Christus König und Hoher Priester, einer internationalen apostolischen Gesellschaft päpstlichen Rechts, die bereits erfolgreich ihren Dienst in mehreren Diözesen der Vereinigten Staaten verrichten. Diese Gespräche führten zu dem Ergebnis, daß die Priester und Brüder des Instituts am besten geeignet sind, die Seelsorge und den geistlichen Auftrag der Wallfahrtsstätte zu erfüllen.
Der rechtliche Übergang der Kirche von der Erscheinung des Herrn von einer Pfarrkirche zur diözesanen Wallfahrtsstätte erfolgt mit dem 1. Juli 2025, und die Priester des Instituts werden die Seelsorge der Gebetsstätte ab dem 1. September 2025 übernehmen. Im Juli und August wird Pfarrer Palka als Seelsorge an der Kirche tätig sin, bevor er eine neue Stellung übernimmt.
Nach Anhörung des Priesterrates hat Bischof Parkes entschieden, die Seelsorge für die bisherigen
Angehörigen der Pfarrei zur Erscheinung des Herrn dadurch sicherzustellen, daß diese Pfarei mit der
Pfarrei Maria Helferin der Christenheit vereinigt wird und das frühere Pfarreigebiet beider diese
zusammengeschlossenen Pfarreien zuzuteilen. Noch zwei weitere Gemeinschftasen in der Diözese von St.
Peterburg feiern die Liturgie nach dem Römischen Messbuch von 1962 in Pfarrkirchen: Die Pfarrei zum
hl. Abt Antonius in Brroksvillee und die zum hl. Justinus dem Märtyrer in Largo. Gegenwärtig haben
diese Gemeinschaften dazu eine Erlaubnis des Apostolischen Stuhls. Bischof Parkes wird weiterhin mit
diesen Gemeinschaften zusammenarbeiten, um die fortdauernde Seelsorge in Übereinstimmung mit
Traditionis Custode und der Hirtensorge entsprechend den geistigen Bedürfnissen der Gläubigen
sicherzustellen.
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Hierzu noch zwei Anmerkungen unsererseits. Ebenso wichtig, wie das was in dieser Erklärung steht, erscheint uns einiges, was sie nicht enthält. Fragen dazu wären: Waren römische Stellen in die Vorbereitung des jetzt erfolgten Schrittes eingebunden, um „böses Blut“ und nachfolgende unliebsame Überraschungen zu vermeiden? Inwieweit wird die Rechtsstellung der Gebets- und Wallfahrtsstätte dem einer „Personalpfarrei“ angenähert – deren Errichtung nach Traditionis Custodes seit drei Jahren nicht mehr zulässig ist? Werden die Patres des Instituts auch andere Sakramente entsprechend den Büchern von 1962 spenden können? Falls es auf diese Fragen keine klaren Antworten gibt, muß das kein schlechtes Zeichen sein: Einige Dinge funktionieren besser, wenn man sie nicht in die ganze Welt hinausposaunt.
Die zweite Anmerkung zielt auf einen Vergleich der jetzt für die ehemalige Pfarrkirche in Tampa getroffenen Lösung mit den Verfahren, die in Deutschland die Zusammenlegung von Gemeinden üblicherweise begleiten. Auch in der Diözese Peterburg gab, so vermuten wir einmal nach der allgemeinen Situation der Kirche in den USA, die Absicht, zwei benachbarte Pfarreien zusammenzulegen, den Anstoß zur nachfolgenden Entwicklung. In Florida spielte dabei offenbar das Ziel, einen Meßort für die überlieferte Liturgie zu erhalten bzw. neu zu gewinnen, eine ganz entscheidende Rolle – mit dem oben mitgeteilten und durchaus zufriedenstellenden Ergebnis.
In Deutschland ist man demgegenüber schon froh, wenn eine mit einer Gemeindezusammenlegung überflüssig gewordene Kirche von einem Arzt erworben und zur Landpraxis umgestaltet werden kann – bei weitgehendem Erhalt des Ortsbildes. Voraussetzung dafür ist, daß der Käufer sich im Kaufvertrag zur Übernahme von „Dienstbarkeiten“ verpflichtet – d. h. er darf dort z.B. kein „Erotikgewerbe“ einrichten – wie ein recht ausführlicher Artikel zum Kirchenverkauf in Potzberg (Rheinland-Pfalz) unter dem schönen Titel „Impfung statt Gottesdienst: Eine Kirche wird zur Arztpraxis“ mitteilt. Was der Artikel nicht sagt, aber was potentielle Kirchenkäufer vielerorts zu ihrem Leidwesen erfahren mußten: Erst recht nicht darf er dort die Feier der überlieferten Liturgie ermöglichen oder die ehemalige Kirche an jemanden weiterverkaufen, der dahingehende Absichten haben könnte.
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