Nach dem Konsistorium: Papst und Kardinäle geben keine Antwort auf die Frage der Liturgie
09. Januar 2026
Bei der Eröffnungsrede des Papstes
Anders als von vielen erwartet hat das Kardinals-Konsistorium die Krise der Liturgie nicht in besonderer Weise zum Thema gemacht. Das ist keine Überraschung. Der Papst hatte in seinem Schreiben an die Kardinäle vom 12 Dezember zwar vier Themenbereiche benannt, die er von den Kardinälen diskutiert sehen wollte: Mission und Neuevangelisierung nach den Vorgaben von Evangelii Gaudium, Kirchenführung und Kurie nach Praedicate Evangelium, Synodalität sowie eben die Liturgie. Doch jeder einzelne dieser Punkte würde ein wochenfüllendes Programm abgeben, und so war es nicht verwunderlich, daß ein bisher nicht näher identifiziertes Gremium den Kardinälen zum Beginn ihres Treffens vorschlug, die Anzahl der Punkte zu reduzieren. Ein „Meinungsbild“ ergab sodann eine Mehrheit, sich auf die beiden erstgenannten Themenbereiche zu beschränken – und nach allem, was bisher über Verlauf und Ergebnisse des Konsistoriums zu erfahren ist, wurde dann auch so verfahren.
Schwer zu sagen, ob man darüber erleichtert oder bekümmert sein soll. Die seit 60 Jahren das Leben der Kirche vergiftende Wunde der Liturgiereform Pauls VI. ist mit Traditionis Custodes erneut voll aufgebrochen, und es ist nicht absehbar, daß die Kardinäle hier eine gemeinsame Position für einen Rat an den Papst entwickeln könnten, oder daß Papst Leo bereit (und im Stande?) wäre, hier etwas wirklich Entscheidendes zu unternehmen. Die von Kardinal Müller gegenüber EWTN geäußerte Erwartung, daß der Papst in dieser Sache „eine Lösung die alle zufrieden stellt“ finden werde, können wir uns nach Lage der Dinge nur sehr begrenzt zu Eigen machen.
In den Wochen vor dem Konsistorium sind mit Robert Mickens von den Radikalreformern und P. de Blignières von der altrituellen Fraternité de Saint Vincent Ferrier noch einmal zwei Vertreter der widerstreitenden Positionen zu Wort gekommen, die verdeutlichen, wie tief der Graben zwischen beiden Richtungen seit der Aufkündigung des von Papst Benedikt angebotenen „liturgischen Friedens“ mit Traditionis Custodes von Franziskus geworden ist. Das Pikante an den aktuellen Veröffentlichungen ist, daß der Artikel von Mickens mit seiner Warnung vor jedem Entgegenkommen an die „Altrituellen“ zwar bereits im September erschienen ist (hier unsere damalige Stellungnahme), aber erst jetzt am 2. Januar, kurz vor dem Konsistorium, vom Offiziellen Nachrichtenorgan Vatican News zum Gegenstand seiner Berichterstattung gemacht wurde. Das ist noch nicht unbedingt eine Aussage über Willen und Absichten des Papstes – sehr wohl aber über die des vatikanischen Establishments.
Die von de Blignières vertretene Gegenposition ist ebenfalls bereits früher formuliert und veröffentlicht worden – wir hatten darüber erstmalig im Mai 2024 berichtet – und wurde seitdem auch von anderen Repräsentanten der Tradition aufgegriffen. P. de Blignières selbst hat sie dann in einem Brief an etwa hundert am Konsistorium teilnehmende Kardinäle vom 24. Dezember noch einmal mit Nachdruck erneuert.
Die Position von P. De Blignières läuft darauf hinaus, für die an der Tradition festhaltenden Katholiken eine (oder auch mehrere) besondere „kanonische Strukturen“ zu schaffen, die in etwa nach dem Vorbild der Ordinariate für zu Rom zurückkehrende Anglikaner, den Militär-Ordinariaten oder auch der apostolischen Prälatur von Campos organisiert wären. Im Einzelnen gibt es beträchtliche Unterschiede in Funktion und Arbeitsweise dieser Strukturen, doch ein wesentliches Kennzeichen besteht darin, daß sie ähnlich wie die katholischen Rituskirchen des Ostens nicht an die die Grenzen bestehender Diözesen und die Jurisdiktion von deren Bischöfen gebunden, wohl aber zur „Abstimmung“ und „wohlwollender Kooperation“ mit diesen angehalten sind. Sie haben ihren eigenen (von Rom zu genehmigenden) Ritus/Usus, ihre eigenen liturgischen Bücher und im Idealfall auch einen selbst gewählten Bischof, der vom Papst ähnlich wie bei den Rituskirchen auf Vorschlag von Gremien der jeweiligen Struktur ernannt wird. Im Idealfall und bei einigem guten Willen auf beiden Seiten wäre damit ein halbwegs harmonisches Neben- und Miteinander der traditionellen und der reformierten Strömungen zu erreichen.
Allerdings ist in der Realität nur sehr begrenzt davon auszugehen, daß dieser gute Wille tatsächlich vorhanden und nachhaltig zu sichern ist. Wir erleben gerade in verschiedenen amerikanischen Diözesen, darunter auch dem leidgeprüften Charlotte, daß unter der aktuellen Kirchenverfassung auf einen „gutwilligen“ Bischof sehr wohl ein „böswilliger“ folgen kann, der alles, was sein Vorgänger und die Anhänger der Tradition aufgebaut haben, durch rücksichtslosen Einsatz seiner (durchaus vorkonziliar verstandenen) „Macht“ zunichte machen kann – und daß Rom entweder unfähig oder unwillig ist, hier steuernd einzugreifen. Man kann auch nicht übersehen, daß fehlender guter Wille nicht ausschließlich auf Seiten modernistischer Bischöfe zu konstatieren ist. Zumindest für den Außenstehenden ist nicht nachvollziehbar, warum die Petrusbruderschaft z.B. in Dijon lieber die Seelsorge in den dort ihr anvertrauten Gemeinden ganz aufgegeben hat als mit dem dortigen Bischof eine Einigung zur Teilnahme/Konzelebration bei dessen Chrisammesse zu erreichen. Andernorts - z.B. in Campos - hat es solche Übereinkünfte durchaus gegeben.
Das Problem kann hier nicht im Einzelnen diskutiert werden und sei nur als Hinweis darauf angesprochen, daß es im Vorzeichen der von Franziskus in Traditionis Custodes und von Scharfmachern wie Grillo und Mickens betonten Unvereinbarkeit von „vorkonziliarer“ und „nachkonziliarer“ Liturgie eines gewissen Entgegenkommens beider Seiten bedarf. Die (Ex)Ecclesia-Dei-Gemeinschaften haben hier mit ihrer prinzipiellen Anerkennung von Gültigkeit und Legalität der Reformliturgie eine Vorleistung erbracht — deren Möglichkeiten von beiden Seiten nicht genügend ausgeschöpft werden.
Im Vorfeld des Konsistoriums kursierten in Rom Gerüchte, daß im Liturgiedikasterium an einer umfassenden Lösung des Problems gearbeitet werde – die freilich von den Wahrern der unverfälschten Tradition kaum hingenommen werden könnte: Danach solle das Missale der überlieferten Liturgie oder einer ihr nahestehenden Form wie z.B. der Ordo Missae von 1965 für alle Priester der lateinischen Kirche freigegeben werden, während umgekehrt alle Priester der Tradition auch verpflichtet sein sollten, den Novus Ordo zu zelebrieren, wenn der Diözesanbischof sie dazu in seinem Amtsbereich und in der dort üblichen Form einsetzen wolle. Der Kalender würde auf Basis des NO vereinheitlicht, die Spendung der übrigen Sakramente wäre nur noch nach der modernen Liturgie zulässig. Grundbedingung für die Teilnahme an dieser Regelung wäre die uneingeschränkte theologische und praktisch dokumentierte Anerkennung des II. Vatikanischen Konzils und der unter Berufung darauf erfolgten Liturgiereform.
Praktisch wäre eine solche Regelung wohl kaum eine wie von Kardinal Müller erhoffte „Lösung die alle zufrieden stellt“, sondern würde eher auf die Abschaffung der überlieferten Liturgie hinauslaufen. Deren Verwendung wäre auf einen gelegentlichen Einsatz als Schmuckelement reduziert, und die Weitergabe der authentischen katholischen Tradition und der tradierten Lehre wären so gut wie ausgeschlossen.
Nicht nur die Veröffentlichungen von Mickens oder Grillo deuten darauf hin, daß eine solche Entwicklung zumindest von einigen Kräften im und um den Vatikan zielbewußt angestrebt wird. Schon 2021 hatte Bischof Brunin von Le Havre den in seiner Diözese tätigen Priestern der FSSP untersagt, Taufen und Eheschließungen in der überlieferten Form zu zelebrieren. Sie durften auch keinen Katechismusunterricht mehr durchführen – weder für Kinder, noch für Erwachsene. Auch Kardinal Robles-Ortega als Bischof von Guadalajara hat der Petrusbruderschaft mit ähnlichen Auflagen die Arbeit in seiner Diözese praktisch unmöglich gemacht. Die aktuelle Entwicklung in einigen amerikanischen Diözesen deutet in genau die gleiche Richtung. Das mit Traditionis Custodes offiziell gemachte Bestreben, die überlieferte Liturgie (und Lehre!) vollständig aus dem Leben der römischen Kirche zu verdrängen und ins Museum abzuschieben, ist unverkennbar.
Unter diesen Umständen kann man der Tatsache, daß die Liturgiefrage auf dem jetzt beendeten Konsistorium nur in Randaspekten zur Sprache kam, auch durchaus positive Seiten abgewinnen. Die Kirche in der Tradition wird sich wohl weiterhin, wie hier bereits vor 10 Jahren beschrieben, auf eine Existenz in der Grauzone einrichten müssen. Mehr ist unter der weiterhin bestehenden Herrschaft des „Geistes des Konzils“ von 1965 kaum zu erwarten.
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