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Summorum Pontificum

Am 7. Juli 2007 veröffentlichte der Vatikan das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ über den Gebrauch der Römischen Liturgie aus der Zeit vor der Reform von 1970. Zusammen mit dem gleichzeitig veröffentlichten Schreiben an die Bischöfe und der erst im Mai 2011 erlassenen Instruktion „Universæ Ecclesiæ“ bildet das mit Gesetzeskraft versehene Motu Proprio die Grundlage für den weiteren Gebrauch der überlieferten Liturgie.

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Begleitbrief zu Summorum Pontificum

Der Begleitbrief zum Motu Proprio erläutert den Bischöfen die Gründe des Papstes für die Aufhebung bisheriger Beschränkungen für die Verwendung der überlieferten Liturgie. Darüberhinaus bittet der Papst die Bischöfe, die seinerseits mit dem Erlass des Motu Proprio verbundenen Absichten zu unterstützen.

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Traditionis Custodes

14 Jahre nach dem Erlaß von Summorum Pontificum durch Papst Benedikt hat dessen Nachfolger Franziskus diese Regelungen wieder aufgehoben und mit seinem Motu proprio „Traditionis Custodes“ teilweise in ihr Gegenteil verkehrt. Inwieweit das zulässig, gültig und gerecht ist, müssen die Juristen klären. Wir dokumentieren hier der Vollständigkeit halber den Text des Ediktes von Franziskus in der inoffiziellen Übersetzung aus dem Italienischen von Gero P. Weishaupt.

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Begleitbrief zu Traditionis Custodes

14 Jahre nach dem Erlaß von Summorum Pontificum durch Papst Benedikt hat dessen Nachfolger Franziskus diese Regelungen wieder aufgehoben und mit dem Motu proprio „Traditionis Custodes“ teilweise in ihr Gegenteil verkehrt. Inwieweit das zulässig, gültig und gerecht ist, müssen die Juristen klären. Wir dokumentieren hier der Vollständigkeit halber den Text des Begleitbriefes (ohne die Anmerkungen) von Franziskus an die Bischöfe in der inoffiziellen Übersetzung aus dem Italienischen von Gero P. Weishaupt.

Zum Text des Begleitbriefes

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