„Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.“
Papst Benedikt XVI. 2007 zu Summorum Pontificum.
Themen und Meldungen:
Wie weiter mit Petrus & Co?
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- 22. Februar 2022
Das päpstliche Dekret vom 11. Februar, das der Petrusbruderschaft den weiteren Gebrauch der liturgischen Bücher nach dem überlieferten Ritus zugesteht, ist eine erfreuliche Überraschung. Aber in dem durch Traditionis Custodes und die Dokumente aus der Gottesdienstkongregation geschaffenen Umfeld wirft der in dieser Form unerwartete Schritt von Papst Franziskus auch irritierende Fragen auf. Zu groß ist der Widerspruch zwischen dem in diesen Dokumenten ausgedrückten Willen, die überlieferte Liturgie aus dem Leben der römischen Kirche zu verdrängen, und der nun ausgedrückten Bereitschaft, die den Bruderschaften von den Vorgängerpäpsten zugestandene Pflege der überlieferten Liturgie und ihrer Spiritualität beizubehalten. Die unmittelbare Gefahr einer Zerschlagung bzw. Spaltung der Priesterbruderschaften erscheint gebannt – insoweit besteht Grund zur Freude. Aber die Werkzeuge zu ihrer Marginalisierung und gesamtkirchlichen Isolation liegen weiterhin bereit, vieles bleibt unklar.
Schon bei der Rede von den Bruderschaften im Plural melden sich Zweifel: Werden wirklich alle Ex-Ecclesia-Dei-Gemeinschaften ein entsprechendes Edikt erhalten, wie das aus dem Kommuniqué der Petrusbruderschaft über das Gespräch bei Franziskus (s. dazu das Interview von Anne Le Pape mit einem der Teilnehhmer des Gesprächs) hervorzugehen scheint – oder wird es hier Unterschiede geben, und wenn ja, welche?
Aber auch für Petrus selbst bleiben viele Unsicherheiten, wenn man den Blick auf die unter Berufung auf TC erlassenen Vorschriften einzelner Bischöfe richtet, die den öffentlichen Gebrauch der überlieferten Liturgie durch die Gemeinschaften scharf einschränken. Das gilt für des Papstes eigene römische Diözese, deren Generalvikar den Petrusbrüdern für die Feiertage des Triduums in ihrer Personalpfarrei den Gebrauch des vorkonziliaren Missales untersagt hat; das gilt für die Anordnung von Kardinal Cupich, am jeweils ersten Sonntag im Monat nur im reformierten Ritus zu zelebrieren; das gilt für das von mehreren Bischöfen ausgesprochene Verbot der Sakramentenspendung nach dem überlieferten Ritus. Und was bedeutet die Empfehlung des Dekretes an die Bruderschaft, die Bestimmungen von TC „so weit wie möglich zu berücksichtigen“?
Gute Nachrichten aus Rom
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- 21. Februar 2022
Die Petrusbruderschaft veröffentlicht heute ein Kommunique über ein Zusammentreffen von zwei führenden Mitgliedern mit Papst Franziskus am 4. Februar, das für uns überraschende, und jedenfalls überaus erfreuliche Nachrichten enthält:
Offizielles Kommuniqué der Priesterbruderschaft St. Petrus
Fribourg am 21. Februar 2022
Am Freitag, den 4. Februar 2022, wurden zwei Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Petrus, Pater Benoît Paul-Joseph, Oberer des französischen Distrikts, und Pater Vincent Ribeton, Regens des Priesterseminars St. Petrus in Wigratzbad, vom Heiligen Vater in fast einstündiger Privataudienz empfangen.
Das Gespräch fand in einer guten und herzlichen Atmosphäre statt. Bei der Schilderung der Entstehungsgeschichte der Bruderschaft im Jahr 1988 zeigte sich der Papst beeindruckt vom mutigen Schritt der Gründer, von ihrem Vertrauen in die Kirche und ihrer Treue zum Römischen Pontifex. Er betonte, dass diese Gesinnung „bewahrt, geschützt und ermutigt“ werden müsse. Im Verlauf des Gesprächs war es dem Papst ein Anliegen, klarzustellen, dass Institute wie die Priesterbruderschaft St. Petrus nicht von den allgemeinen Bestimmungen des Motu Proprio Traditionis Custodes betroffen sind, da der Gebrauch der alten liturgischen Bücher an ihrem Ursprung stand und in ihren Konstitutionen verankert ist.
In den Tagen nach der Audienz bekräftigte dies der Heilige Vater in einem eigenhändig unterzeichneten Schreiben, datiert auf den 11. Februar, jenem Tag, an dem sich die Petrusbruderschaft feierlich dem Unbefleckten Herzen Mariens geweiht hat. Das Dekret bestätigt den Mitgliedern der Bruderschaft das Recht, die liturgischen Bücher zu verwenden, die 1962 in Kraft waren, namentlich: Missale, Rituale, Pontifikale und Brevier.
Die Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Petrus sind voller Dankbarkeit gegenüber dem Heiligen Vater für die Bestätigung ihrer kirchlichen Sendung. Alle Gläubigen, die sich der geistlichen Familie der Bruderschaft verbunden fühlen, sind herzlich eingeladen, am morgigen Thronfest des Apostels Petrus der heiligen Messe beizuwohnen und für den Heiligen Vater zu beten.
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Das im Text erwähnte Dekret ist auf der Website der Bruderschaft hier wiedergegeben.
Wenn wir den Text des Kommuniques richtig vestehen, in dem von „den Gemeinschaften“ die Rede ist, werden eine inhaltlich entsprechende Dekrete auch für die anderen Ex-Ecclesia-Dei-Gemeinschaften erwartet.
Mit einer Kommentierung dieser Entwicklung, die sowohl im Widerspruch zu Traditionis Custodes und den Dokumenten von Erzbischof Roche zu stehen scheint als auch den bisher aus Rom verlautbaren Gerüchten widerspricht, halten wir uns bis auf weiteres zurück. Man muß sich auch einmal einfach freuen können.
Kirchenrecht und Glaubenskrise
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- 18. Februar 2022
Gerade so, als ob sie das Ende des Pontifikats herannahen spürten, überschütten Papst Franziskus und seine Einflüsterer das staunende Kirchenvolk derzeit mit einer Fülle von Verordnungen und Rechtsänderungen. Sie sollen, obschon erkennbar mit heißer Nadel gestrickt, die von diesem Pontifikat mehr versprochenen als auch erreichten Neuerungen „unumkehrbar“ machen. Als ob nicht alles, was Franziskus „aus eigenem Antrieb“ und per Federstrich verfügt, nicht von einem seiner Nachfolger mit einem weiteren Federstrich rückgängig gemacht werden könnte, so wie er viele Anordnungen seiner Vorgänger Johannes Paul II. und Benedikt XVI. rückgängig oder wirkungslos gemacht hat. Besser zu sagen: machen wollte – denn längst fühlen sich weder die Masse der Gläubigen noch seine Mitapostel im Bischofsamt an das gebunden, was der Mann auf dem römischen Bischofsstuhl anordnet, wenn es ihnen nicht in den Kram passt.
Das hat nicht mit Franziskus angefangen. Schon Paul VI. mußte im Revolutionsjahr 1968 mit seiner unpopulären „Pillenenzyklika“ Humanae Vitae die Erfahrung machen, daß ihm nicht nur viele Nicht-mehr-so-ganz-Gläubige den Gehorsam versagten, sondern ganze Bischofskonferenzen – wie etwa die deutsche mit der Königsteiner Erklärung aus dem gleichen Jahr. Die Gelegenheiten, zu denen Johannes Paul II vor verschlossenen Bischofs-Ohren predigte, sind kaum zu zählen – genannt sei nur der Boykott einer Mehrheit von Bischöfen des uns besonders am Herzen liegenden Motu Proprio Ecclesia Dei von 1988, die geflissentliche Nichtbeachtung der Instruktion gegen liturgische Verstöße Redemptionis Sacramentum von 2004 und die offene Ablehnung des unter Beanspruchung der höchsten lehramtlichen Autorität erlassenen Dokumentes Ordinatio Sacerdotalis (1994) mit der Bekräftigung, die Kirche habe keine Vollmacht, Frauen die Priesterweihe zu erteilen.
Bei Benedikt XVI., der noch mehr als sein Vorgänger die Kirche weniger mit Gesetzen als mit seiner Lehre lenken wollte, verschob sich auch der Widerspruch entsprechend: die modernistischen Bischöfe und Professoren insbesondere in Europa wetteiferten miteinander darum, die Theologie des Papstes als veraltet abzuwerten und daher als bedeutungslos für die moderne Welt darzustellen. Und wo er ein Gesetz erließ, das den Herrschaften nicht passte – Beispiel Summorum Pontificum – ignorierten die Gegner das ebenso, wie sie das schon unter seinem Vorgänger eingeübt hatten. Zwei wesentliche Säulen des Papstametes - die der Gesetzgebung und die des Lehramtes – waren so schon vor dem Amtsantritt von Franziskus weitgehend weggebrochen. Weniger, weil die Päpste – sieht man einmal vom unglücklichen Komplex Liturgiereform ab – schlechte Gesetze erlassen und zweifelhafte Lehren verkündet hätten, sondern weil sie in vielen Fällen darauf verzichteten, geltendes Recht auch durchzusetzen.
Immer schlimmer und immer verlogener
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- 16. Februar 2022
Unter dieser Überschrift steht der gestrige Blogeintrag von Fr. Hunwicke, in dem es wieder einmal um das schon im Titel von Unaufrichtigkeit zeugende Traditionis Custodes geht. Das Beiboot Petri hat den Beitrag übersetzt, den wir hier wegen seines Interesses für die Anhänger des alten Ritus ganz übernehmen. Zuvor wollen wir jedoch nach Lektüre unseres alltäglichen Pressespiegels darauf hinweisen, daß The Remnant heute ein sehr ausführliches Interview mit dem amerikanischen Canonisten Fr. Gerald Murray gebracht hat, das einige der Fragen, die Fr. Hunwicke hier in gewohnt feuilletonistischem Ton anspricht, im strengen Licht des Kirchenrechtes beleuchtet - und dabei letztlich zu den gleichen Ergebnissen kommt: So geht es nicht, liebe Amateur-Gesetzgeber in Rom!
Doch nun zum Beitrag von Fr. Hunwicke:
Ed Pentin hat einen interessanten Text (Fr. Hunwicke meint wohl diesen)darüber geschrieben, was Kirchenrechtler über den aktuellen Stand der liturgischen Dinge in der Lateinischen Kirche sagen.
Ich werde einige Abschnitte noch einmal veröfffentlichen, die ich am 16. Dezember entworfen, up-gedatet und am 19. Dezember veröffentlicht habe.
Ich halte Ihnen das alles wieder unter die Nase, weil ich glaube, daß es für Christen wichtig ist, nicht zu lügen.
Das aktuelle Regime greift auf Lügen zurück, wann immer es paßt. Ein besonders schmachvolles Beispiel war im Juli PFs Beharren, daß sein Dekret Traditionis Custodes unmittelbar am Morgen nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten sollte, im Dezember gefolgt von Roches Versicherung, daß die Bischöfe eine abweichende Version (Latein) ausführen sollten, als die der vorherigen 5 Monate.
Traditionis Custodes ist mit dem 16. Juli 2021 datiert, Roches Responsa ad Dubia mit dem 4. Dezember 2021, wirklich aber, denke ich, am 18. Dezember 2021.
Ich stelle nicht das Recht des Papstes in Frage, seine Meinung zu ändern und eine veränderte Version eines seiner eigenen Edikte zu verfassen, Das würde dann einen neuen legislativen Akt darstellen; einen Wechsel im Gesetz. Was ich als böse und skandalöse betrachte, ist daß Roche die Geschichte neu schreibt mit der Wirkung, daß jedem Bischof, der Traditionis Custodes am Morgen nach seinem Erscheinen im Juli umsetzte, im Dezember erklärt wurde, daß er ein sehr ungezogener Junge sei, weil er einem lateinischen Text nicht folgte, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht formuliert worden war
Subdiakonatsweihe für die FSSP
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- 14. Februar 2022
Wie der Website der nordamerikanischen Petrusbruderschaft zu entnehmen ist, hat der emeritierte Bischof von Kansas City, Excellenz Robert Finn, am vergangenen Freitag (12. 2.) fünf Seminaristen der Petrusbruderschaft die Weihe zu Subdiakonen erteilt. Ort der Weihe war die den Aposteln Petrus und Paulus geweihte Kirche des Seminars ULF von Guadaloupe in Denton Nebraska. Die Weihehandlung war nicht öffentlich, es gibt bisher auch keine Bilder.
Diese Weihe war unseres Wissens die erste, die nach dem Erlaß von Traditionis Custodes innerhalb einer der Ex-Ecclesia-Dei-Gemeinschaften vorgenommen worden ist. Bei der Bewertung des Vorganges ist zu beachten, daß der Subdiakonat nach aktuellem kirchenrechtlichen und theologischen Verständnis nicht Teil des Sakramentes der Priesterweihe ist. Es ist daher denkbar, zu argumentieren, daß die sakramentale Handlung vom vergangenen Freitag nicht vom „Verbot“ von Weihen nach dem überlieferten Ritus betroffen ist. Die Petrusbruderschaft selbst drückt ihre Wertung des Vorganges in der kurzen Pressemeldung mit dem Satz aus: „Bitte beten Sie für die fünf Männer, die zu dieser bedeutenden Stufe auf ihrem Weg zum Heiligen Priestertum erhoben werden.“
Der wegen seiner Unterstützung der Tradition von den „Progressiven“ in Gesellschaft und Kirche stark angefeindete Bischof Finn war 2015 zum Rücktritt gezwungen wurden, nachdem er von einem staatlichen Gericht der Behinderung der Aufklärung eines Missbrauchsfalles schuldig gesprochen war. Sein Vergehen: Er hatte die gegen einen Priester erhobenen Beschuldigungen erst dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, nachdem er eigene Untersuchungen hatte anstellen lassen. (S. dazu unser Bericht von 2015 hier )
Abschied vom Alleluja
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- 13. Februar 2022
Mit dem heutigen Sonntag Septuagesima - in der Buchhalterliturgie Bugninis und Pauls VI. schlicht als Siebter Sonntag im Jahreskreis bezeichnet - beginnt nach dem überlieferten Kalender die Vorfastenzeit; Farbe violett. So gewichtig war für die Christen früherer Zeiten die 40-tägige Fastenzeit zur Vorbereitung auf die Tage der Passion und Auferstehung, daß sie dieser Vorbvereitung eine weitere Vorbereitungszeit voranstellten. Mit der eigentlichen Fastenzeiot haebn diese Wochen gemeinsam, daß der seit Weihnachten unentwegt erklingende Gesang des Halleluja in der Liturgie verstummt. Ein Wechsel in der Stimmlage, wenn man denn so sagen will, der eine tiefe Wirkung auf die Gemeinden der Christen hatte. Insbesondere in Frankreich und Deutschland entstand daraus der Brauch, vor der ersten Vesper zum Sonntag - also am Frühabend des vorhergehenden Samstag - feierlich Abschied vom Alleluja zu nehmen,die „depositio alleluia“. Belegt ist der anscheinend aus der Volksfrömmigkeit hervorgegangene und später in die öffentliche Feier der Non vieler Konvente und Stifte eingewanderte Brauch ab dem 10. Jahrhundert. Durandus schreibt dazu in seinem Rationale: „Wir verabschieden uns vom Alleluja wie von einem lieben Freund, den wir vielmals umarmen und auf Mund, Kopf und Hände küssen, bevor wir uns von ihm trennen“.
Die Feier dieser Trennung scheint schon früh an einigen Orten zu bedenklichen Formen ausgewuchert zu sein. In der Kathedrale von Auxerre wurde das Alleluja nach dem letzten „Benedicamus Domino“ nicht weniger als 28 mal wiederholt, und aus Toul wird - allerdings aus dem 15. Jahrhundert - eine regelrechte Beisetzungsparodie beschrieben. Danach versammelten sich zur festgesetzten Zeit alle Messdiener und Scholasänger in der Sakristei, um dann nach dem „Benedicamus“ mit Vortragekreuz, Bannern, Weihrauch und Weihwasser in Prozession unter Trauern und Klagen durch das Kirchenschiff zu ziehen. Dabei führten sie ganz wie bei einer Beerdigung einen Sarg mit sich, der schließlich auf dem Kirchhof feierlich begraben wurde.
Solche Erscheinungen mögen es gewesen sein, die Papst Alexander II. bereits im 12. Jahrhundert dazu bewogen haben, für den „Abschied vom Alleluja“ nur noch „in höchstem Maße nüchterne und schlichte“ Zeremonien zuzulassen - mit geringem Erfolg, wie man am Falle Toul sehen kann. Erst im 16. Jahrhundert kam der feierliche „Abschied vom Alleluja“ allmählich aus der Übung. Im Breviarium Romanum vor der Liturgiereform ist davon nur ein zweifaches „Alleluja“ nach dem „Benedicamus“ der 1. Vesper zu Septuagesima übrig geblieben, mit der Liturgiereform wurde dann die Vorfastenzeit mitsamt dem Sonntag Septuagesima „abgeschafft“.
Lateinischen Text und deutsche Übersetzung der Hymne Alleluia dulce carmen zum „Abschied vom Alleluja“ finden Sie auf dem Hymnarium. Eine gesungene Version von der Capella Antiqua München findet sich auf Youtube.