„Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.“
Papst Benedikt XVI. 2007 zu Summorum Pontificum.
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Das entstellte Konzil
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- 25. Februar 2022
Wo immer sich jemand auf das II. Vatikanum beruft, müssen wir mit drei Entstellungen rechnen:
- Die Behauptung, DAS KONZIL habe etwas angeordnet, das in Wirklichkeit dort gar nicht oder aber im entgegengesetzten Sinne entschieden worden ist. Beispiele dafür in der Liturgie sind der „Volksaltar“ oder die lateinische Liturgiesprache.
- Das zweite sind die vielen Unklarheiten, Doppeldeutigkeiten oder eindeutigen Widersprüche in den Konzilstexten, aus denen alles oder nichts abgeleitet werden kann - bestes Beispiel dafür ist die Forderung der Liturgiekonstitution,„Es sollen keine Neuerungen eingeführt werden, es sei denn, ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche verlange es“ (n. 23).
- Das dritte ist der immer lautstärker widerholte Versuch, jede zeitgeistige Idee, die man aus einem Text DES KONZILS herauslesen kann, zum Maßstab zu machen, von dem aus alles was vorher gelehrt und angeordnet worden ist, in Frage gestellt werden kann. Aus der bescheiden als Pastoralkonzil angekündigten Kirchenverammlung des vorigen Jahrhunderts wird so ein Superdogma, das bedingungslosen Gehorsam verlangt.
Schwer zu sagen, welche dieser drei Entstellungen die verheerendsten Auswirkungen hat.
Als Neu- oder besser als Wiederentdeckung macht derzeit die Doktorabeit von Msgr. Florian Kolfhaus aus dem Jahr 2006 die Runde, in der der Autor untersucht hat, was das Selbstverständnis dieses Konzils als „Pastoralkonzil“ für den Stellenwert der dort verabschiedeten Dokumente bedeutet. „Wiederentdeckerin“ der Arbeit ist Maike Hicksonn mit einem Artikel auf LifeSiteNews, der leider von ihr oder der Redaktion unter der Überschrift veröffentlicht wurde: Wie diese Dissertation üder das 2. Vatikanum die römische Entscheidung beeinflusste, die Exkommunikation der Bischöfe der Piusbruderschaft aufzuheben. Auch das deutsche Referat von Maikes Artikel auf katholisches.info folgt diesem Vorbild und fördert so eine verengte Wahrnehmung der Bedeutung von Kolfhaus’ Arbeit: Nicht jeder interessiert sich für die Hintergründe der von Papst Benedikt 2009 erklärten Aufhebung der Pius-Bischöfe.
Wo ist die „Weisheit der Alten“ geblieben?
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- 23. Februar 2022
Am 22. Februar 1962 - also vor 60 Jahren und damit kurz vor DEM KONZIL veröffentlichte der KONZILSPAPST Johannes XXIII. als apostolische Konstitution - ein hochrangiges Gesetz also - Veterum Sapientia über den Gebrauch der lateinischen Sprache in der lateinischen Kirche. Von heute aus unvorstellbar: Der Schwerpunkt lag in der Verwendung des Lateinischen im Studium von Theologie und Wissenschaft. Die Professoren wurden unter anderem feierlich verpflichtet, ihre Vorlesungen in Latein zu halten.
Wir alle wissen, was daraus geworden ist: Niemand hat die übrigens zumindest teilweise auch im kanonischen Recht festgeschriebenen Forderungen ernst genommen, auch der Auftrag der Väter des II. Vatikanums, trotz begrenzter Einführung von Volkssprachen den „Gebrauch der lateinischen Sprache in der Liturgie zu erhalten“ (SC 36,1) blieb unbeachtet. In der praktischen Wirkung war die inzwischen vollständige Abwendung von der lateinischen Sprache mit einer Bücherverbrennung vergleichbar: Das Wissen und der Glaube der katholischen (und nicht nur der katholischen!) Tradition verschwand aus dem Bewußtsein des Klerus und der Schmalspurtheologie, die sich nun an den Fakultäten ungehemmt ausbreiten konnte. Kulturrevolution auf „katholisch“.
Eine ausführliche, aber durchaus auch kritische, Würdigung von Veterum Sapientia schrieb Gero P. Weishaupt aus Anlaß des 50. Jahrestags. Und hier präsentiert Weishaupt den Text der Konstitution.
Wie weiter mit Petrus & Co?
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- 22. Februar 2022
Das päpstliche Dekret vom 11. Februar, das der Petrusbruderschaft den weiteren Gebrauch der liturgischen Bücher nach dem überlieferten Ritus zugesteht, ist eine erfreuliche Überraschung. Aber in dem durch Traditionis Custodes und die Dokumente aus der Gottesdienstkongregation geschaffenen Umfeld wirft der in dieser Form unerwartete Schritt von Papst Franziskus auch irritierende Fragen auf. Zu groß ist der Widerspruch zwischen dem in diesen Dokumenten ausgedrückten Willen, die überlieferte Liturgie aus dem Leben der römischen Kirche zu verdrängen, und der nun ausgedrückten Bereitschaft, die den Bruderschaften von den Vorgängerpäpsten zugestandene Pflege der überlieferten Liturgie und ihrer Spiritualität beizubehalten. Die unmittelbare Gefahr einer Zerschlagung bzw. Spaltung der Priesterbruderschaften erscheint gebannt – insoweit besteht Grund zur Freude. Aber die Werkzeuge zu ihrer Marginalisierung und gesamtkirchlichen Isolation liegen weiterhin bereit, vieles bleibt unklar.
Schon bei der Rede von den Bruderschaften im Plural melden sich Zweifel: Werden wirklich alle Ex-Ecclesia-Dei-Gemeinschaften ein entsprechendes Edikt erhalten, wie das aus dem Kommuniqué der Petrusbruderschaft über das Gespräch bei Franziskus (s. dazu das Interview von Anne Le Pape mit einem der Teilnehhmer des Gesprächs) hervorzugehen scheint – oder wird es hier Unterschiede geben, und wenn ja, welche?
Aber auch für Petrus selbst bleiben viele Unsicherheiten, wenn man den Blick auf die unter Berufung auf TC erlassenen Vorschriften einzelner Bischöfe richtet, die den öffentlichen Gebrauch der überlieferten Liturgie durch die Gemeinschaften scharf einschränken. Das gilt für des Papstes eigene römische Diözese, deren Generalvikar den Petrusbrüdern für die Feiertage des Triduums in ihrer Personalpfarrei den Gebrauch des vorkonziliaren Missales untersagt hat; das gilt für die Anordnung von Kardinal Cupich, am jeweils ersten Sonntag im Monat nur im reformierten Ritus zu zelebrieren; das gilt für das von mehreren Bischöfen ausgesprochene Verbot der Sakramentenspendung nach dem überlieferten Ritus. Und was bedeutet die Empfehlung des Dekretes an die Bruderschaft, die Bestimmungen von TC „so weit wie möglich zu berücksichtigen“?
Gute Nachrichten aus Rom
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- 21. Februar 2022
Die Petrusbruderschaft veröffentlicht heute ein Kommunique über ein Zusammentreffen von zwei führenden Mitgliedern mit Papst Franziskus am 4. Februar, das für uns überraschende, und jedenfalls überaus erfreuliche Nachrichten enthält:
Offizielles Kommuniqué der Priesterbruderschaft St. Petrus
Fribourg am 21. Februar 2022
Am Freitag, den 4. Februar 2022, wurden zwei Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Petrus, Pater Benoît Paul-Joseph, Oberer des französischen Distrikts, und Pater Vincent Ribeton, Regens des Priesterseminars St. Petrus in Wigratzbad, vom Heiligen Vater in fast einstündiger Privataudienz empfangen.
Das Gespräch fand in einer guten und herzlichen Atmosphäre statt. Bei der Schilderung der Entstehungsgeschichte der Bruderschaft im Jahr 1988 zeigte sich der Papst beeindruckt vom mutigen Schritt der Gründer, von ihrem Vertrauen in die Kirche und ihrer Treue zum Römischen Pontifex. Er betonte, dass diese Gesinnung „bewahrt, geschützt und ermutigt“ werden müsse. Im Verlauf des Gesprächs war es dem Papst ein Anliegen, klarzustellen, dass Institute wie die Priesterbruderschaft St. Petrus nicht von den allgemeinen Bestimmungen des Motu Proprio Traditionis Custodes betroffen sind, da der Gebrauch der alten liturgischen Bücher an ihrem Ursprung stand und in ihren Konstitutionen verankert ist.
In den Tagen nach der Audienz bekräftigte dies der Heilige Vater in einem eigenhändig unterzeichneten Schreiben, datiert auf den 11. Februar, jenem Tag, an dem sich die Petrusbruderschaft feierlich dem Unbefleckten Herzen Mariens geweiht hat. Das Dekret bestätigt den Mitgliedern der Bruderschaft das Recht, die liturgischen Bücher zu verwenden, die 1962 in Kraft waren, namentlich: Missale, Rituale, Pontifikale und Brevier.
Die Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Petrus sind voller Dankbarkeit gegenüber dem Heiligen Vater für die Bestätigung ihrer kirchlichen Sendung. Alle Gläubigen, die sich der geistlichen Familie der Bruderschaft verbunden fühlen, sind herzlich eingeladen, am morgigen Thronfest des Apostels Petrus der heiligen Messe beizuwohnen und für den Heiligen Vater zu beten.
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Das im Text erwähnte Dekret ist auf der Website der Bruderschaft hier wiedergegeben.
Wenn wir den Text des Kommuniques richtig vestehen, in dem von „den Gemeinschaften“ die Rede ist, werden eine inhaltlich entsprechende Dekrete auch für die anderen Ex-Ecclesia-Dei-Gemeinschaften erwartet.
Mit einer Kommentierung dieser Entwicklung, die sowohl im Widerspruch zu Traditionis Custodes und den Dokumenten von Erzbischof Roche zu stehen scheint als auch den bisher aus Rom verlautbaren Gerüchten widerspricht, halten wir uns bis auf weiteres zurück. Man muß sich auch einmal einfach freuen können.
Kirchenrecht und Glaubenskrise
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- 18. Februar 2022
Gerade so, als ob sie das Ende des Pontifikats herannahen spürten, überschütten Papst Franziskus und seine Einflüsterer das staunende Kirchenvolk derzeit mit einer Fülle von Verordnungen und Rechtsänderungen. Sie sollen, obschon erkennbar mit heißer Nadel gestrickt, die von diesem Pontifikat mehr versprochenen als auch erreichten Neuerungen „unumkehrbar“ machen. Als ob nicht alles, was Franziskus „aus eigenem Antrieb“ und per Federstrich verfügt, nicht von einem seiner Nachfolger mit einem weiteren Federstrich rückgängig gemacht werden könnte, so wie er viele Anordnungen seiner Vorgänger Johannes Paul II. und Benedikt XVI. rückgängig oder wirkungslos gemacht hat. Besser zu sagen: machen wollte – denn längst fühlen sich weder die Masse der Gläubigen noch seine Mitapostel im Bischofsamt an das gebunden, was der Mann auf dem römischen Bischofsstuhl anordnet, wenn es ihnen nicht in den Kram passt.
Das hat nicht mit Franziskus angefangen. Schon Paul VI. mußte im Revolutionsjahr 1968 mit seiner unpopulären „Pillenenzyklika“ Humanae Vitae die Erfahrung machen, daß ihm nicht nur viele Nicht-mehr-so-ganz-Gläubige den Gehorsam versagten, sondern ganze Bischofskonferenzen – wie etwa die deutsche mit der Königsteiner Erklärung aus dem gleichen Jahr. Die Gelegenheiten, zu denen Johannes Paul II vor verschlossenen Bischofs-Ohren predigte, sind kaum zu zählen – genannt sei nur der Boykott einer Mehrheit von Bischöfen des uns besonders am Herzen liegenden Motu Proprio Ecclesia Dei von 1988, die geflissentliche Nichtbeachtung der Instruktion gegen liturgische Verstöße Redemptionis Sacramentum von 2004 und die offene Ablehnung des unter Beanspruchung der höchsten lehramtlichen Autorität erlassenen Dokumentes Ordinatio Sacerdotalis (1994) mit der Bekräftigung, die Kirche habe keine Vollmacht, Frauen die Priesterweihe zu erteilen.
Bei Benedikt XVI., der noch mehr als sein Vorgänger die Kirche weniger mit Gesetzen als mit seiner Lehre lenken wollte, verschob sich auch der Widerspruch entsprechend: die modernistischen Bischöfe und Professoren insbesondere in Europa wetteiferten miteinander darum, die Theologie des Papstes als veraltet abzuwerten und daher als bedeutungslos für die moderne Welt darzustellen. Und wo er ein Gesetz erließ, das den Herrschaften nicht passte – Beispiel Summorum Pontificum – ignorierten die Gegner das ebenso, wie sie das schon unter seinem Vorgänger eingeübt hatten. Zwei wesentliche Säulen des Papstametes - die der Gesetzgebung und die des Lehramtes – waren so schon vor dem Amtsantritt von Franziskus weitgehend weggebrochen. Weniger, weil die Päpste – sieht man einmal vom unglücklichen Komplex Liturgiereform ab – schlechte Gesetze erlassen und zweifelhafte Lehren verkündet hätten, sondern weil sie in vielen Fällen darauf verzichteten, geltendes Recht auch durchzusetzen.
Immer schlimmer und immer verlogener
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- 16. Februar 2022
Unter dieser Überschrift steht der gestrige Blogeintrag von Fr. Hunwicke, in dem es wieder einmal um das schon im Titel von Unaufrichtigkeit zeugende Traditionis Custodes geht. Das Beiboot Petri hat den Beitrag übersetzt, den wir hier wegen seines Interesses für die Anhänger des alten Ritus ganz übernehmen. Zuvor wollen wir jedoch nach Lektüre unseres alltäglichen Pressespiegels darauf hinweisen, daß The Remnant heute ein sehr ausführliches Interview mit dem amerikanischen Canonisten Fr. Gerald Murray gebracht hat, das einige der Fragen, die Fr. Hunwicke hier in gewohnt feuilletonistischem Ton anspricht, im strengen Licht des Kirchenrechtes beleuchtet - und dabei letztlich zu den gleichen Ergebnissen kommt: So geht es nicht, liebe Amateur-Gesetzgeber in Rom!
Doch nun zum Beitrag von Fr. Hunwicke:
Ed Pentin hat einen interessanten Text (Fr. Hunwicke meint wohl diesen)darüber geschrieben, was Kirchenrechtler über den aktuellen Stand der liturgischen Dinge in der Lateinischen Kirche sagen.
Ich werde einige Abschnitte noch einmal veröfffentlichen, die ich am 16. Dezember entworfen, up-gedatet und am 19. Dezember veröffentlicht habe.
Ich halte Ihnen das alles wieder unter die Nase, weil ich glaube, daß es für Christen wichtig ist, nicht zu lügen.
Das aktuelle Regime greift auf Lügen zurück, wann immer es paßt. Ein besonders schmachvolles Beispiel war im Juli PFs Beharren, daß sein Dekret Traditionis Custodes unmittelbar am Morgen nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten sollte, im Dezember gefolgt von Roches Versicherung, daß die Bischöfe eine abweichende Version (Latein) ausführen sollten, als die der vorherigen 5 Monate.
Traditionis Custodes ist mit dem 16. Juli 2021 datiert, Roches Responsa ad Dubia mit dem 4. Dezember 2021, wirklich aber, denke ich, am 18. Dezember 2021.
Ich stelle nicht das Recht des Papstes in Frage, seine Meinung zu ändern und eine veränderte Version eines seiner eigenen Edikte zu verfassen, Das würde dann einen neuen legislativen Akt darstellen; einen Wechsel im Gesetz. Was ich als böse und skandalöse betrachte, ist daß Roche die Geschichte neu schreibt mit der Wirkung, daß jedem Bischof, der Traditionis Custodes am Morgen nach seinem Erscheinen im Juli umsetzte, im Dezember erklärt wurde, daß er ein sehr ungezogener Junge sei, weil er einem lateinischen Text nicht folgte, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht formuliert worden war