„Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.“
Papst Benedikt XVI. 2007 zu Summorum Pontificum.
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Zum 5. Sonntag nach Erscheinung
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- 06. Februar 2022
In diesem Jahr fällt der 5. Sonntag nach Erscheinung wegen des späten Ostertermins noch ins Frühjahr – das kommt dem Evangelium vom Samann, der mit dem Ausjäten des feindlichen Unkrauts bis zur Ernte warten will, von der Jahreszeit her durchaus zu gute. Der 5. Sonntag hat aber eine weitere Besonderheit aufzuweisen, die noch weitaus seltener ist als sein Fall in den beginnenden Frühling: Das „Tagesgebet“ des „Fünften Sonntags im Jahreskreis“ wie man diesen Sonntag in zeitgeistig neutralisierender Weise genannt hat, ist nicht nur das gleiche, das die römische Liturgie seit unvordenklicher Zeit an eben diesem Sonntag betet, es hat auch die Besserwisserei des Consiliums in sprachlich unveränderter Form überstanden. Darauf hat Fr. Zuhlsdorf gestern in einer Glosse aufmerksam gemacht.
Der lateinische Wortlaut ist:
Familiam tuam, quaesumus, Domine, continua Pietate Custodi, ut, qua in sola spe gratiae celestis innititur, tua semper prutectione muniatur.
Der gute alte Schott (Ausgabe 1953) hatte das seinerzeit so übersetzt:
Wir bitten Dich, o Herr: Behüte Deine Familie unablässig in Deiner Vatergüte; sie findet ja die einzige Stütze ihrer Hoffnung nur in der himmlischen Gnade; drum möge sie allezeit unter Deinem Schutz in Sicherheit sein.
Der nicht so gute Online-Schott des Novus Ordo bietet dafür:
Gott, unser Vater, wir sind dein Eigentum und setzen unsere Hoffnung allein auf deine Gnade. Bleibe uns nahe in jeder Not und Gefahr und schütze uns.
Das ist ziemlich frei, aber nicht sinnentstellend; damit könnte man, wäre nur nicht der Begriff „Familie“ unerklärlicherweise umschrieben und das Personalpronomen „dein“ in der Anrede Gottes groß geschrieben, einigermaßen leben.
Die englischsprachigen Länder waren in dieser Hinsicht während der Jahrzehnte, in der die erste offizielle Übersetzung des Missales galt, nicht so glücklich. Dort hieß es in unserer Rückübersetzung:
Vater, behüte deine Familie und halte uns in deinem Schutz, denn all unsere Hoffnung setzen wir auf dich.
Auffällig ist hier die meidung jedes Hinweises auf Gnade. Seit 2011 gilt nun in Angelsachsien eine verbesserte Version:
Beschütze deine Familie, O Herr, mit nie versagender Sorge, damit sie, die sich alleine auf die Hoffnung der himmlischen Gnade stützt, allzeit unter deinem Schutz geborgen sei.
Damit sind wir dann nahe am Latein und auch am alten Schott – und meilenweit entfernt von der ersten Fassung aus dem Jahr 1971. Soviel zum Novus Ordo als „eine und einzige Form“ der lex legendi der römischen Kirche.
„Hau drauf, schlag tot!“
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- 03. Februar 2022
Inzwischen wird für Beobachter der römischen Szenerie etwas deutlicher sichtbar, wie die Durchsetzung des Missales von Papst Paul VI. als „einziger lex orandi“ des römischen Ritus bewerkstelligt werden soll. Die Promulgationsphase von TC im Jahr 2021 war sehr stark geprägt vom grobianischen Naturell des Papstes und seiner Berater von SanAnselmo, die den Übergang zum Novus Ordo am liebsten bis gestern vollzogen und die – ihrer Erwartung nach nur wenigen – Widerspenstigen dann per Machtwort aus der Herde ausgeschlossen hätten. Soviel nur zu den Themen Barmherzigkeit und Dialog.
Ganz so schnell wie vielleicht gedacht geht es nun aber doch nicht. Bei der Wahl der Mittel scheint man sich jetzt gelegentlich des Rates erfahrener Kurialer zu bedienen, deren lange Erfahrung sie gelehrt hat, daß „Hau drauf, schlag tot!“ nicht wirklich die effektivste Strategie zum Erreichen kirchenpolitischer Ziele darstellt. Am großen Ziel, die überlieferte Liturgie (samt der darin manifestierten Lehre) aus dem Leben der Kirche zu vertreiben, hat sich nichts geändert. Aber swohl die Responsa von Erzbischof Roche und die Maßnahmen von Kardinal Cupich als auch einige römische Mutmaßungen zur anstehenden „Disziplinierung“ der Priesterbruderschaften lassen sich dahingehend verstehen, daß weniger das völlige Verschwinden der alten Liturgie in den Vordergrund gestellt werden soll, zumindest für begrenzte Zeit nicht, sondern eine Art erzwungener Birituallismus. Wer die moderne Liturgie anerkennt und das nicht nur durch ihre verbale Anerkennung als einzige Form der lex orandi der römischen Kirche, sondern auch durch regelmäßige Zelebration nicht nur am Gründonnerstag belegt, darf auch im alten Ritus zelebrieren – sofern und solange der Bischof und die Gottesdienstkongregation das erlauben. Irenischen Gemütern könnte man das sogar als eine Art Kompromiss verkaufen, ein „Angebot, das Sie nicht ablehnen können“.
Synodale Irr- und Abwege
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- 01. Februar 2022
In der zweiten Hälfte dieser Woche tagt wieder einmal der „Synodale Weg“, der seit Wochen mit einem Trommelfeuer von Verlautbarungen, Positionspapieren und Forderungskatalogen vorbereitet wird. Besonders gut gefiel uns eine in diesem Zusammenhang ein auf Sie wissen schon wo referiertes Papier von vier Pastoralreferent:innen (Original hier), die ganz ungeniert herauslassen, wie die Kirche der Zukunft ihrer Meinung nach aussehen und wie Synodalität das bewerkstelligen soll: „Keine Angst vor römischer Zurückweisung, keine Sorge vor Spaltung und keine Rücksichtnahme auf traditionell Denkende darf uns aufhalten, wenn es um die Korrektur von Leid erzeugenden Machtstrukturen, Reformen in der Sexualmoral und um die Beendigung der Diskriminierung von Frauen in der Kirche geht“. Und gegen den Einwand, mancher könne fürchten, damit „rote Linien“ zu überschreiten, führen die Autor:innen an: „Wir sagen: Wer die Menschenrechte nicht akzeptiert, stellt sich gegen den Grundkonsens unserer demokratischen Gesellschaft – und gegen den Kern des Evangeliums. Darum müssen Lehrinhalte, die der Charta der Menschenrechte widersprechen, geändert werden. Das ist unsere rote Linie! Viele kirchliche Lehraussagen sind immer noch vom herkömmlichen Naturrecht geprägt, in Teilen diskriminierend, sexistisch und homophob. Und das darf nicht so bleiben!“
Herzlichen Dank für die klare Ansage. Die Entschlosenheit zur Etablierung einer neuen Kirche, die nicht mehr Kirche sein will, ist selten so präzis ausgedrückt worden. Und sie wird in Deutschland durchaus von mehr als einer Handvoll Bischöfen geteilt.
Womit wir das Thema eigentlich schließen könnten: das ist ein Weg, den wir nicht mitgehen werden, das betrifft uns nicht.
Wenn da nicht ein Umstand wäre, der wegen des lautstarken Furors, mit dem die Deutschsynodalen ihre große Reformation 2.0 vorbereiten, hierzulande leicht unterschätzt wird: Auch das Rom von Franziskus hat sich auf einen Synodalen Weg begeben. Ähnlich wie der deutsche wird er durch eine Fülle von Papieren vorbereitet, die noch ein Stück langweiliger und ermüdender zu lesen sind als die deutschen. Und so besteht die Gefahr, zu übersehen, daß die Ziele des römischen Synodalen Weges zwar nicht so deutlich ausgesprochen werden, aber letztlich doch in die gleiche Richtung gehen wie hierzulande: Zu einer Institution in Art einer NGO, die sich an den weltlichen Maßstäben orientiert, ihr Wirken mit innerweltlichen Motiven erklärt (und letztlich auch auf das so „Vermittelbare“ beschränkt) und sich von den Gesetzen und Wertsetzungen der Lehre, die Jesus Christus, Sohn Gottes und Erlöser, seinen Aposteln anvertraut hat, praktisch komplett befreit hat.
Eine steile These? Aus der deutschen Perspektive vielleicht, aber in den englischsprechenden Ländern, wo man es bisher nicht mit einem Generalangriff im Stil des deutschen Synodalen Weges zu tun hatte und statt dessen die römischen Papiere genauer gelesen hat, keine Außenseitermeinung. OnePeterFive bringt unter Datum vom 31. Januar einen ausführlichen Artikel des Autors Matt Gasper, der diese These mit ausführlichen Zitaten und Quellenangaben belegt. Und der den Blick darauf lenkt, wie sehr diese in der Synodenvorbereitung nun konvergierenden Tendenzen bereits in der Ekklesiologie DES KONZILS angelegt sind. Nicht alternativlos, nicht als alleinige Denkrichtung – aber als eine Art Baukasten oder Werkzeugsatz, aus dem sich die Handlanger der modernistischen Häresienjetzt nach Belieben bedienen können.
Ein Bischof wird auf Linie gebracht
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- 29. Januar 2022
Bischof Paprock von Springfield gehört, um das mal ganz einfach und in schwarz-weiß-Begriffen auszudrücken, zu den „Guten“. In den auch in der amerikanischen Bischofskonferenz strittigen Fragen wie Kommunionspendung an prominente Abtreibungsbefürworter stand er stets auf der richtigen Seite. Gegenüber den Anhängern der Tradition in Lehre und Liturgie, in seiner Diözese präsent durch die Petrusbruderschaft und die Canons Regular an jeweils zwei Messorten, vertrat er stets die von Papst Benedikt in Summorum Pontificum vertretene Linie von Toleranz und Förderung im Sinne einer gegenseitigen Bereicherung.
Nach dem Erlaß von Traditionis Custodes hat er, gestützt auf entsprechende Vorschriften des Kanonischen Rechtes, großzügig Dispensen erteilt, um eine möglichst uneingeschränkte Fortführung der Seelsorge im Sinne der Tradition zu ermöglichen. Um die den Regularkanonikern zugewiesene Kirche Sacred Heart - eine von zwei Pfarrkirchen einer durch Zusammenschlüsse entstandenen Gemeinde – für die Zelebration im überlieferten Ritus zu erhalten, hat er ihr sogar den Titel einer Pfarrkirche ausdrücklich entzogen: Damit war der Weg für die Kanoniker wieder frei. Alles in allem ein gutes Beispiel dafür, wie traditionsfreundlich eingestellte Bischöfe versuchen, ohne offene Rebellion den neuesten Angriff auf die Überlieferung zu unterlaufen.
Doch wie auf LifesiteNews berichtet wird, geht es damit jetzt in Springfield zu Ende: Der Apparat läßt die Muskeln spielen und zeigt, daß die Eigenverantwortlichkeit der Bischöfe in ihrer Diözese nur soviel gilt, wie sie bereit sind, in der Befolgung römischer Anordnungen eben diese Eigenverantwortlichkeit aufzugeben. Die Canons Regular von John Cantius mit Sitz in Chicago unterstehen kirchenrechtlich dem Regiment von Kardinal Cupich – und der hat Bischof Paprocki dazu gebracht – ob gezwungen, kann man von hier aus schwer beurteilen – die Canoniker auch in Springfield den Regeln von Chicago zu unterwerfen.
Gute und schlechte Vielfalt
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- 27. Januar 2022
Mit der Diözese Venice in Florida hat in einem weiteren Bistum der Bischof die Zelebration der hl. Messe – im Novus Ordo, wohlgemerkt – in der traditionellen Gebetsrichtung zum liturgischen Osten verboten. Weitere Details und ein „fisking“ des Erlasses auf die darin enthaltenen orthographischen und juristischen Fehler bringt Fr. Zuhlsdorf. Das zeigt, auf welchem Niveau das dort für die Pflege der Liturgie – immerhin auch nach dem 2. Vatikanum „culmen et fons“ des geistlichen Lebens – zuständige Personal operiert, aber in der Sache wird es wenig helfen. Den Hermeneutikern des Bruches ist jede Erinnerung, daß Liturgie einmal anders gefeiert wurde als nach „DEM KONZIL“, von Herzen zuwider, und Bischöfe, die in diesem Sinne in die Rechte von Gläubigen und Priestern eingreifen, müssen Widerspruch aus Rom nicht befürchten. Was nicht erkennbar Geist und Ungeist des Konzils atmet, soll verschwinden. Auf Gemeinden und Gemeinschaften, die ihren Begriff von würdiger Feier der Liturgie – auch nach dem Missale Pauls VI. – an der Tradition gebildet haben, kommen schwere Zeiten zu.
Auch die Berufung auf das sonst im hohen Ton angestimmte Lied von Vielfalt und Diversity wird gegen diese sich abzeichnende Tendenz zur Uniformierung auf niedrigstem Niveau der „Gemeindefeier“ wenig ausrichten. Vielfalt ist nur da erwünscht, wird nur da geduldet, wo sie der Dekonstruktion der überlieferten Lehre und des überkommenen Lebens der Kirche dient.
Von diesem Ansatz her läßt sich auch das merkwürdige Phänomen des unentschiedenen römischen Verhaltens gegenüber den deutschen Entwicklungen besser begreifen. Während man in „Rom“ – wer immer das im Einzelfall auch sein möge – nicht davor zurückschreckt, in die Redaktion von Pfarrblättern und Gemeindebriefen einzugreifen, ringt man sich hinsichtlich der immer deutlicher erkennbaren Richtung des „Synodalen Weges“ ins Jahr 1517 und der Flut von unkatholischen Thesen aus den Seminaren der deutschen Staatstheologie bestenfalls mal eine halbherzige und durchaus zweideutige Ermahnung ab, doch die Weltkirche mit ins Auge zu fassen. Daß den Worten auch mal Taten folgen, kommt praktisch nicht vor – und so ist nicht nur ein Wucherpfennig weiter als Falschgeld im Umlauf.
Anscheinend ist man sich in der Generallinie, daß kein Stein auf dem anderen bleiben soll, weitgehend einig – und wegen kleiner Meinungsverschiedenheiten darüber, wo der Abbruchbagger zuerst zupacken soll und ob die Neugestaltung eher grün-feministisch oder befreiungstheologisch akzentuiert sein soll, will man sich nicht zerstreiten.
Was man angesichts der Seelenverwandschaft solcher Strömungen ja auch verstehen kann.
Sakramentenspendung im vetus ordo
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- 25. Januar 2022
Erzbischof Nichols von Westminster hat mitgeteilt, daß in seiner Diözese künftig keine Firmungen im überlieferten Ritus mehr stattfinden dürfen. Bisher waren sie alljährlich von einem der Weihbischöfe des Bistums durchgeführt worden. In Deutschland, wo Bischöfe und Bischofskonferenz derzeit anderen Fragen Priorität geben, wird mit neuen Erlassen dieser Art nicht gerechnet, zumal in mehreren Diözesen (z.B. Hamburg) schon seit Jahren - also bereits vor TC – entsprechende Vorschriften galten.
Der Kirchenrechtler Pierre Laliberté J.C.L. hat dieser Tage darauf hingewiesen, daß derartige Vorgaben ungerecht, widerrechtlich und damit unwirksam sind. Von daher steht der Erteilung des Sakraments nach den Büchern von 1962 – im Notfall auch durch einen Priester, wie Laliberté ausführt – nichts im Wege. Die Darlegungen von Kardinal Burke zur mangelnden Rechtskraft von TC scheinen uns, zumindest was die (Un-)Rechtmäßigkeit des Verbotes betrifft, in ähnliche Richtung zu gehen.
Die Frage, unter welchen Bedingungen Priester auch ohne bischöflichen Auftrag firmen können, überlassen wir den Fachleuten – dazu nur zwei Anmerkungen: Neben der objektiven Gnadenwirkung des Sakraments ist auch – vor allem, wenn es Kindern und Jugendlichen gespendet wird – die damit einhergehende psychologische Wirkung nicht zu unterschätzen. Die wird durch die Spendung von der Hand eines Bischofs sicher für viele Firmlinge verstärkt. Die zweite Frage betrifft den Zeitfaktor: Es ist schön, wenn Gemeinden einen festen Firm-Kalender haben. In einer angespannten Zeit wie der jetzigen ist es jedoch auch denkbar, anstehende Firmungen zwei oder drei Jahre aufzuschieben in der Erwartung, daß sich die gesamtkirchliche Großwetterlage möglicherweise schon bald ändern könnte.
Dazu verdient noch ein weiterer Punkt Beachtung: Wie Taufen, die Erstkommunikation und Eheschließungen gehört auch die Firmung zu den Sakramenten, deren Erteilung in zumeist diözesan konsolidierten Kirchenbüchern aufgezeichnet wird. Das kann in Zukunft generell bei Gemeinden, die dem überlieferten Ritus folgen, zu Problemen führen. Der zunächst naheliegende Gedanke, dann eben ein eigenes Kirchenbuch zu führen, ist. u.E. nicht zielführend. Ein solches Buch hätte nicht nur keine kanonische Rechtsgrundlage, es könnte auch seitens einer böswilligen Diözesanführung als vollendeter „schismatischer Akt“ dargestellt und mit entsprechenden Sanktionen beantwortet werden.
Als Ausweg aus dem Dilemma wäre folgendes Vorgehen zu überdenken: Jede unter den Bedingungen des Notstandes vorgenommene „kirchenbuchpflichtige“ Sakramentenspendung wird der zuständigen Stelle in der Diözesanverwaltung mit den mindest erforderlichen Daten mitgeteilt – schriftlich und ggf. per Einschreiben. Was die Diözesanverwaltung mit diesen Mitteilungen macht, liegt alleine in ihrer Verantwortung. Die Gemeinde oder der Sakramentenspender nimmt, wie sich das für jede ordentliche Arbeitsweise gehört, eine Kopie der Mitteilung zu den Akten – daraus können dann, falls die Diözese die Eintragungen nicht ordnunggemäß vorgenommen hat, im Fall einer „Normalisierung“ die regulären Kirchenbücher ergänzt werden.