„Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.“
Papst Benedikt XVI. 2007 zu Summorum Pontificum.
Themen und Meldungen:
Der Katechismus Pius V.
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- 05. Mai 2021
Heute verzeichnet der überlieferte Kalender der Kirche den Festtag des hl. Papstes Pius V. In unseren bisherigen Artikeln zu diesem wohl bedeutendsten Papst der Jahrzehnte nach dem Konzil von Trient haben wir insbesondere die Rolle Michele Ghisleris (1505-1572) in der Liturgiegeschichte herausgestellt. Unter seiner Anleitung erhielten sowohl das Breviarium Romanum (1568) als auch das „Tridentinische“ Missale (1570) die Form, die dann bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein verbindlich blieb. Einen ausführlicheren Beitrag dazu samt Links auf frühere Artikel brachten wir im vergangenen Jahr. Ein weiterer bedeutender Beitrag Pius V. zur Festigung von Gebet und Glauben der Kirche wurde hier bislang nur am Rande erwähnt: Der römische Katechismus des Jahres 1566, den der Papst auf der Grundlage der überlieferten Lehre und der Dokumente des Trienter Konzils erarbeiten und veröffentlichen ließ.
Die Erinnerung an dieses dritte große Werk, das zwar inzwischen grundlegend erneuert und auch fortgeschrieben, aber in keiner Weise veraltet, überwunden oder gar „abgeschafft“ ist, erscheint umso notwendiger, als die Katechismen (es gibt mehrere in verschiedenen Sprachen und in der Auswahl des Materials der historischen Situation oder einer pastoralen Zielsetzung angepasst) in der dem Zeitgeist unterworfenen Theologie und Pastoral praktisch keine Rolle mehr spielen. Der Münsteraner Lehrstuhlinhaber und Baby-Häretiker Michael Seewald hat dieser Tage sogar gemeint, den Katechismus als ein „unverbindliches Angebot“ klein reden zu können, das sowohl seitens der Wissenschaft als auch der Gläubigen keine besondere Beachtung verdiene – eine verdiente Zurückweisung dieser Anmaßung gibt es auf kath.net. Doch Aussagen zum Glauben gewinnen ihre Autorität und Verbindlichkeit tatsächlich nicht dadurch, daß sie in einem Katechismus stehen, sondern sie stehen in einer als Katechismus bezeichneten Sammlung, weil sie schon vorher als Dogmen oder verbindliche Aussagen des Lehramtes zum zentralen Glaubensgut der Kirche gehören.
Gibt Petrus den Schlüssel ab?
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- 03. Mai 2021
Kath.net bringt heute ein sehr aufschlußreiches Interview mit dem Kirchenrechtler Gero Weishaupt über die in der Deutschkirche für den 10. Mai angekündigten schismatischen Akte der „Segnung“ gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Wohlgemerkt: Es geht um die Partnerschaften als solche. Während Personen ungeachtet ihrer sexuellen Präferenzen stets von der Kirche gesegnet werden können, auch als (reuige) Sünder, ist das bei „Partnerschaften“, die die Sünde nicht bereuen, sondern leugnen, auf keinen Fall und unter keinen Umständen möglich. Das hat die Glaubenskongregation in ihrer heftig angefeindeten Erklärung vom März deutlich gemacht – und gegen diese authentische Darlegung der Glaubenslehre richtet sich der Protest der Kreise in der Kirche, die sich von dieser Lehre lösen wollen.
Amtsträger der Kirche – in erster Linie also Priester und Diakone; „Seelsorgende“ sind keine kirchenrechtliche Kategorie – die solche „Segnungen“ durchführen oder besser gesagt simulieren, begehen einen schismatischen – da gegen die Ordnung gerichteten – und häretischen – da gegen die Lehre gerichteten – Akt und sind von daher durch die Tat quasi automatisch exkommuniziert. Das gleiche gilt für kirchliche Vorgesetzte – das betrifft in erster Linie die Bischöfe – die solche Akte begünstigen oder dulden oder darauf verzichten, die Täter angemessen zu sanktionieren.
Aber, und jetzt wird es knifflig, diese Exkommunikation betrifft zunächst „nur“ das Verhältnis des Exkommunizierten zur Kirche und natürlich auch zu Gott, dessen direkten und indirekten Geboten er widerspricht. Um auch nach außen hin Wirkung zu entfalten, müßte die eingetrete Exkommunikation auch durch ein Strafurteil (etwa eines diözesanen Gerichtes) öffentlich festgestellt oder durch päpstliches Dekret verkündet werden. Dem könnten dann Strafmaßnahmen von der Abmahnung bis zur Amtsenthebung folgen. Solange das nicht geschieht, ändert sich an der äußeren Rechtsstellung der Beteiligten nichts. Die Gläubigen können also nicht ohne weiteres von sich aus von einer erfolgten Exkommunikation ausgehen oder diese sogar von sich aus „aussprechen“. Sie bleiben darauf verwiesen, sich mit Beschwerden über die Rechtsverstöße bei Priestern an den Ortsbischof und bei Bischöfen an die zuständigen römischen Stellen zu wenden – die dann ihrerseits zur Vermeidung der Tatstrafe der Exkommunikation dazu aufgefordert sind die rechtlich gebotenen Maßnahmen einzuleiten.
Wie unschwer zu erkennen ist, ist die Funktion dieses wohlgeordneten Systems davon abhängig, daß seine Ordnung von einer Mehrheit der Verantwortlichen in diesem System und vor allem von den Amtsträgern an der Spitze anerkannt und verteidigt wird.
O Maria hilf! – im Durcheinander des 1. Mai
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- 01. Mai 2021
Gedanken von Baldassare Stella
Seit heidnischen Zeiten wird am ersten Tag des Mai in vielen Regionen der Frühling, die Fruchtbarkeit und die Freude gefeiert, so im süddeutschen Raum mit dem geselligen Aufstellen von Maibäumen. Doch Ende des 19. Jahrhunderts ist der 1. Mai als Kampftag für Arbeit, gegen Anstrengungen und im Aufstand für Kommunismus, Sozialismus – mal international, mal nur national– und vieles mehr ins politische Leben eingezogen. Für was genau gestritten wurde, änderte sich oft und schnell. Die Unsicherheit, für was dieser Tag nun gut sein soll, hat leider in der Mitte des 20. Jahrhundert auch Einzug in die katholische Liturgie gehalten, die sich bis dahin die Souveränität ihres Kalenders bewahrt hatte.
Die Kalenden des Mai zierte seit dem 6. Jahrhundert das Märtyrerblut der heiligen Apostel Philippus und Jakobus und dies blieb so über ein Jahrtausend lang bis 1955. Pius XII. legte damals das neu geschaffene Fest vom hl. Joseph, dem Mann der Arbeit, auf den 1. Mai und ersetzte damit zugleich das Fest vom hl. Joseph, dem Schutzherrn der universalen Kirche (wie jüngst hier dargestellt). Das Apostelfest verlegte er auf den nächstbesten freien Tag, den 11. Mai.
Doch was ist daran schlimm? Der Paradigmenwechsel. Es war gute römische Praxis den Spielplan des theatrum sacrum nicht zu verändern, sondern nur zu bereichern und selten zu entrümpeln. Für dieses Prinzip vorbildhaft sind in den Reformbestreben von Papst Pius X. die Reduzierung der Sonntagsfeste, so z. B. durch die Verlegung des Festes vom hl. Joseph, dem Schutzherrn der Kirche, vom 3. Sonntag nach Ostern auf den Mittwoch davor, sowie die pastoral feinfühlige Möglichkeit von deren äußeren Feier (in foro) an einem Sonntag, besonders prominent ist bis heute das Rosenkranzfest am ersten Sonntag im Oktober.
Ein weiteres hohes Fest, welches dieses Jahr auf den 1. Mai fällt, ist das der Schutzfrau Bayerns. Mit diesem Fest der bayerischen Diözesen läßt sich die Problematik dieses Tages noch besser aufzeigen. Das Fest der Patrona Bavariae wurde 1916 auf Bitten von König Ludwig III. durch Papst Benedikt XV. eingeführt und seit 1917 am ersten Samstag im Mai im Rang duplex I classis cum octava communi begangen, mit der äußeren Feier am darauffolgenden Sonntag. Bei der Terminwahl wurde in vielerlei Hinsicht sorgfältig vorgegangen, zum einen wurde es passenderweise in den Marienmonat Mai gelegt, zum anderen auf einen Samstag, der an sich bereits Maria gewidmet ist wie die Mittwoche den Patronen, und zudem ist es beweglich, wodurch es kein Fest mit einem von Ostern abhängigen oder im Kalender festen Termin dauerhaft verdrängt.
Wem gehört das Lehramt?
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- 29. April 2021
Die scharfe Zurechtweisung, die Bischof Oster gegen Johanna Rahner wegen ihres Vorwurfs ausgesprochen hat, die Kirche verhalte sich in ihrer Verweigerung von Weiheämtern für Frauen „rassistisch“, hat nun ihrerseits wieder eine Replik der Tübinger Hochschullehrerin ausgelöst. Zunächst versucht Rahner gerade wie Politiker, die sich vergaloppiert haben, sich mit der Behauptung herauszureden, sie habe es nicht so gesagt und jedenfalls nicht so gemeint – geschenkt. Und dann geht sie zum Gegenangriff über: Da der Bischof sie wahrheitswidrig beschuldigt habe, sei eine öffentliche Entschuldigung fällig; als passenden Ort dafür schlägt die Aktivistin den Bischofsstuhl in Osters Kathedralkirche vor. Canossa verkehrt, wenn wir die Zeichensprache richtig deuten: Am Symbol seiner bischöflichen Lehrautoritätt soll der böse weiße Mann aus der Gruppe der Apostel-Nachfolger Abbitte tun vor der mit staatliche Approbation beglaubtigten Vertreterin der Wissenschaftsfreiheit.
Besser kann man den Vorwurf der „Überheblichkeit und Präpotenz“, den Kardinal Müller gegen die Mehrheit der deutschen Theologenzunft erhoben hat, kaum illustrieren. Und dabei hat der Kardinal sich noch nicht einmal dazu geäußert, daß die Ansprüche Rahners und anderer Spitzenvertreter der „deutschen Theologie“ nicht nur im Bezugssystem der Kirche reichlich deplaziert sind: Auch in der weltweiten scientific community der Theologie spielt die deutsche Abteilung wegen ihrer durchgängigen Ideologisierung und ihrer Neigung zum Tunnelblick praktisch keine Rolle mehr. Die Bücher ihrer angeblich so hervorragenden heutigen Repräsentanten bleiben unübersetzt und weitgehend auch ungelesen und unzitiert. Der nicht zuletzt unter Berufung auf die Glanzleistungen deutscher Hochschultheologie untermauerte Anspruch, mit dem deutschen Synodalen Irrweg Maßstab und Wegweise für die Weltkirche zu sein, ist eine durch nichts gestützte Anmaßung.
Die Zurechtweisung Rahners durch Bischof Oster berührt aber noch weitere neuralgische Punkte. Seit Jahrzehnten ringt die deutsche Universitätstheologie mit dem römischen Lehramt um die Lufthoheit über der Glaubenslehre. Und da das authentische Lehramt unter dem allgtemeinen Säkularisierungsdruck oft sehr hasenpfötig aufgetreten ist, konnten die Usurpartoren aus den Hochschulen sich zumindest erfolgreich einreden, da einige Geländegewinne erzielt zu haben. Dem hat nun Bischof Oster aus Anlaß der Rahnerischen Rassismus-Eskapade auch über diesen Gegenstand hinaus energisch widersprochen. Er hat sogar an das schlimme A-Wort erinnert: Wer sich aufgrund inhaltlicher Überzeugungen von der festgestellten Lehre der Kirche entfernt, steht zumindest in der Gefahr, ins „Anathema“ zu geraten. Damit wendet er sich gegen eine Lebenslüge der Zunft – kein Wunder, daß der Aufschrei groß ist.
Es steht aber noch mehr auf dem Spiel.
Heilige und Heiligenkalender
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- 27. April 2021
Auf OnePeterFive untersucht heute Lee Fratantuono die Heiligsprechungen unter den den letzten drei Päpsten und kommentiert dabei einige bemerkenswerte Zusammenhänge. Da ist zum einen die allgemein bekannten Tendenz zur „Selbstheiligsprechung“ der nachkonziliaren Kirche, die dazu geführt, daß von den Päpsten der 6 Jahrzehnte seit 1965 mehr heiliggesprochen worden sind als in vielen Jahrhunderten vorher, und die unter Franziskus mit der Heiligsprechung von Johannes XXIII., Paul VI. und Johannes Paul II. einen staunenswerten Höhepunkt erreicht hat. Zeugnis eines seit über einem Jahrhundert in der Kirche grassierenden „Hyperpapalismus“, der den Papst zu einem Medienpromi mit globaler Reichweite gemacht hat und seine Ansichten – zumindest, soweit sie von den Lautsprechern des Zeitgeistes aufgegriffen und verbreitet werden – in den Rang unumstößlicher Dogmen zu erheben scheinen.
Darüber hinausgehend betrachtet der Autor jedoch einige weitere bislang zumindest unsererseits wenig beachtet gebliebenen Aspekte der Reform des Heiligenkalenders, die wir hier in den Mittelpunkt stellen wollen: Er macht aufmerksam auf den Unterschied zwischen einer Heiligsprechung einerseits und der Aufnahme eines Heiligen in das Calendarium Romanum – den Heiligenlkalender, der seit der Liturgiereform in zwei unterschiedlkichen Versionen für den überlieferten Ritus und den Novus Ordo vorliegt. So hatte Benedikt XVI. die bereits seit langem in hohen Ehren gehaltenen Johannes von Avila und Hildegard von Bingen zu heiligen Kirchenlehrern erklärt, ohne ihnen einen Platz im Kalender zuzuweisen. Tatsächlich hat er überhaupt keine Änderungen am Kalendarium vorgenommen. Das erfolgte erst unter seinem Nachfolger. Franziskus hat nicht nur den beiden Kirchenlehrer Benedikts einen Tag im Kalender angewiesen, sondern auch dem von ihm selbst zu dieser Ehre erhobenen Gregor von Narek, einem armenischen Mönch aus dem 10. Jahrhundert, dessen Bedeutung allerdings eher in seinen poetischen Werken als in deren theologischem Inhalt gesehen wird.
Außerdem hat Franziskus zwei marianische Feste in den universellen Kalender des NO eingefügt:
Vor 125 Jahren starb P. Anselm Schott
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- 23. April 2021
Der 125. Todestag von P. Anselm Schott OSB gibt Gelegenheit, auf das Wirken dieses Mannes zurückzuschauen, dessen Person fast ganz hinter seinem Lebenswerk, dem „Schott – Messbuch der römischen Kirche in lateinischer und deutscher Sprache“ zurückgetreten ist. Einen ausführlichen biografischen Überblick hat C.V. Oldendorf bereits am 21. April auf katholisches.info veröffentlicht. Heute folgt der gleiche Autor mit einer Publikation der bislang nur handschriftlich vorliegenden „Totenchronik“ von P. Schott auf kathnews. Sie gibt eindrucksvolle Einblicke in das Leben und Sterben eines Mannes, eines Mönchs, der ganz vom Willen zur Nachfolge Christi durchdrungen und angetrieben war. Und daneben auch in das Leben im Kloster, das noch vor gut einem Jahrhundert doch reichlich anders aussah – auch das geht aus diesem Bericht hervor – als heute, wo selbst Mönche und Nonnen erst dann zu zählen scheinen, wenn sie zu Fernsehprominenz gekommen sind.
Auch die sog. „Katholische Nachrichtenagentur“ hat einen Aufsatz zu P. Schott geliefert, zu lesen auf katholisch.de und domradio. Gleich der erste Satz sagt, wo es lang gehen soll: „Als Anselm Schott geboren wurde, war bei der Messfeier noch der lateinische, tridentinische Ritus üblich. Schott sollte dazu beitragen, dass der muttersprachliche Gottesdienst Einzug in die katholische Kirche hielt.“ Ach ja, den lateinischen Ritus gab es schon tausend Jahre vor Schotts Geburt, und auch nach seinem Tod prägte er noch für fast 100 Jahre das Leben der Kirche, der es nach seiner (vermeintlichen) „Abschaffung“ wahrlich nicht besser ergeht. Und nichts hätte Schott ferner gelegen, als einen „muttersprachlichen Gottesdienst“ Einzug in die Kirche halten zu lassen. Er wollte den Gläubigen die Teilnahme an der Liturgie, so wie sie gewachsen und geworden war, erleichtern – nicht weniger, und nicht mehr. Aber für KNA ist wie für die anderen Gänsefüßchen-Katholiken Kirchenpolitik alles und Respekt vor einem großen Lebenswerk nichts – von Respekt oder gar Liebe für die Liturgie ganz zu schweigen.