„Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.“
Papst Benedikt XVI. 2007 zu Summorum Pontificum.
Themen und Meldungen:
Ein wiedergefundener Schatz
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- 31. Oktober 2022
Im Vortragsprogramm zur römischen Wallfahrt „Summorum Pontificum“ der vergangenen waren als Redner unter anderen Peter Kwasniewski, Msgr Nicola Bux und der italienische Journalist Aldo Maria Valli aufgetreten. Einen zusammenfassenden Überblick der Vorträge gibt katholisches.info. Wir wollen einige dieser Vorträge in den kommenden Tagen übersetzen und beginnen dazu mit dem sehr langen, sehr emotionalen und äußerst lesenswerten Vortrag von Valli nach der heute auf Messainlatino veröffentlichten Fassung.
Die überlieferte Messe - ein wiedergefundener Schatz
Ich möchte zu Ihnen über die alte Messe sprechen – aber vielleicht wäre es besser, sie die heilige Messe aller Zeiten zu nennen, einen wiederentdeckten Schatz. Eine kostbare Perle, ein Schatz unschätzbaren Wertes, der Generationen von Katholiken – ich eingeschlossen – lange verborgen war, aber endlich doch durch göttliche Gnade und das Engagement vieler mutiger Gläubiger wieder zugänglich wurde.
Wir haben, weil man uns das so gesagt hatte, geglaubt, daß die „neue Messe“ nur eine Übersetzung der „alten“ Messe sei, um sie verständlich zu machen Doch wir entdeckten daß die Messe des Heiligen Pius V., die Messe aller Päpste bis auf Paul VI., überhaupt keiner Übersetzung bedurfte, weil sie mit ihren Gesten, ihren Zeichen, ihren erhabenen Texten, ihrem Schweigen direkt ins Herz ging. Da brauchte es keine Erklärung. Wie der brennende Dornbusch, wie die Flammen über den Aposteln zu Pfingsten, ist es ein offensichtliches Zeichen des Geheimnisses, das zu uns spricht. Geheimnis des Lichts und der Erlösung.
Wir haben auch festgestellt, daß die „neue“ Messe, die Messe von Paul VI., wenig zu sagen hat, obwohl sie in der Umgangssprache spricht. Denn es geht nicht um Worte, sondern um den Glauben. Für viele von uns war es eine schmerzhafte Entdeckung und wir haben uns gefragt, warum uns niemand so lange von dem verborgenen Schatz erzählt hat.
Christus ist König
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- 30. Oktober 2022
Als Papst Pius XI. 1925 das Fest Christuskönig einführte, war das auch eine Antwort der Kirche auf die in der Folge des großen Kriges stattfindenden gesellschaftlichen Umwälzungen, die den größten Teil der traditionellen Monarchien Europas gestürzt hatten. Die Könige hatten zumindest dem Namen nach im Auftrag und mit der Gnade Gottes regiert, und der Papst wollte die Menschen daran erinnern, daß diese über jeder menschlichen Herrschaft stehende Macht auch durch die proklamierte Einführung der Volkssouveränität nicht wegdemokratisiert werden kann. Nur das Königtum Christi kann den Frieden zwischen und in den Völkern herstellen. Die Oratio des Tages ist da ganz eindeutig:
Allmächtiger ewiger Gott, Du hast in Deinem geliebten Sohn, dem König des Weltalls, alles erneuern wollen: So gib denn gnädig, daß alle Völker, die durch das Unheil der Sünde entzweit sind, sich seiner so milden Herrschaft unterwerfen, der mit Dir lebt und herrscht…
Das war den Strategen der Liturgiereform wohl schon zu eindeutig weltbezogen und geradezu politisch, so daß sie das Fest auf den letzten Sonntag des Kirchenjahres verlegten – womit auch das Königtum Christi in die vermeintlich sichere Distanz der Wiederkehr des Herrn am Ende der Zeiten verschoben werden sollte.
Das führt ganz aktuell zu der Frage, wie lange das Fest unter den heutigen Umständen überhaupt noch seinen Platz im Kalender behalten kann. Denn auch der Weltenrichter ist im Pontifikat des „Wer bin ich, zu urteilen“-Drückebergers bestenfalls ein lästiges Überbleibsel aus abergläubischen Zeiten: Heute wird Gut und Böse, Tugend und Sünde, ganz allgemeine jede Moral, nicht mehr in Übereinstimmung mit unvordenklicher Tradition aus dem Wort Gottes abgeleitet, sondern aus „Synodalen Prozessen“, wohlmanipuliert und präperiert von den Dienern des Zeitgeistes.
Was sind eigentlich Rituskirchen?
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- 29. Oktober 2022
Seit einigen Jahren – genauer seit 2017 – taucht in unseren Beiträgen zur Situation der Gläubigen, die der überlieferten Lehre und Liturgie anhängen, gelegentlich der Begriff von der „Rituskirche“ auf. Meistens als Ausdruck des Wunsches oder der Erwartung, die Entstehung einer solchen Rituskirche könne dem Weiterbestehen des „vorkonziliaren“ Katholizismus eine Form bieten, ohne die Einheit mit dem Bischof von Rom grundsätzlich aufzukündigen. Diese Vorstellung wirft zahlreiche Fragen auf – einige davon sollen hier angesprochen werden.
Zunächst zum Begriff selbst: Im Mai 2016 hat Papst Rranziskus in seinem Motu Proprio De Concordia inter Codices angeordnet, die bis dahin als „Rituskirchen“ (Ecclesia ritualis) bezeichneten Institutionen als „Ecclesia sui iuris“ zu bezeichnen und das Kirchenrecht in mehreren Canones entsprechend zu ändern. Als Hauptgrund wird angegeben, daß diese Kirchen sich nicht nur im „Ritus“, sondern auch in einigen Normen hinsichtlich der Zugehörigkeit (Taufe, Übertritte, Eheschließung usw.) unterscheiden und daher in einer immer mobileren Welt sichere „Schnittstellen“ zwischen den Rechtssystemen geschaffen werden sollen. Dem ist in keiner Weise zu widersprechen. Trotzdem bleiben wir beim alten Begriff der „Rituskirche“, weil der leichter verständlich ist, während die rechtlichen Schnittstellen eher die Juristen interessieren.
In der Hauptsache sind die Rituskirchen eine Begleiterscheinung des großen Ost-West-Schismas, das seit dem frühen Mittelalter die römische Kirche des Westens von den ursprünglich byzantinischen Patriarchaten des Ostens trennt. Überall, wo die beiden Machtbereiche zusammenstießen, kam es zu meistens politisch bedingten oder erzwungenen Übertritten von Teilen der nach Byzanz orientierten „Ostkirchen“ in die Westkirche unter der Jurisdiktion des Papstes, wo diese Teile dann den Status von „unierten“ Ostkirchen erhielten. Anderswo (etwa bei den Kopten oder den Syro-Malabaren) schlossen sich Teile von dort seit Jahrhunderten bestehenden eigenständigen Kirchen im Zuge von „Entdeckung“ und Globalisierung dem Primat des Papstes an, während sie ihre eigene Liturgie und ihre eigen Rechtsvorschriften ganz oder größtenteils beibehielten. Augenfälligster Rechtsunterschied: In den meisten Ostkirchen können verheiratete Männer zu Priestern geweiht werden, denen dann aber der Aufstieg zum Bischofsamt als Vollform des Priestertums verwehrt bleibt. Ein Teilzölibat, wenn man so will.
„Radikale Inklusion“
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- 27. Oktober 2022
Der Vatikan hat heute ein weiteres „Schlüsseldokument“ zur gerade bis 2024 verlängerten Synodensynode veröffentlicht. Im Mittelpunkt des synodalen Prozesses steht danach „eine Kirche, die zu radikaler Inklusion fähig ist“. Inhaltliche Schwerpunkte sind - so der Bericht auf CNA Deutsch - die Themen „Frauenweihe“ und „LGBT-Fragen und Polygamie“. Aber auch das Problemfeld „Liturgie“ wird angesprochen - von einem „synodalen Stil der liturgischen Feier“ ist da die Rede, aber auch davon, daß es Menschen gäbe, „die sich nach den liturgischen Entwicklungen des Zweiten Vatikanischen Konzils nicht wohl fühlen“.
Ob damit eine Aufhebung von Traditionis Traditores (offiziell TC), das die Verdrängung der Anhänger der überlieferten Liturgie und Lehre aus der Kirche zum Ziel hat, gemeint ist, wird sich weisen. Unser Optimismus ist begrenzt - eine so radikale Inklusion können sich die Roches und Greches wohl kaum vorstellen. Da kommt Georg Bätzing den wirklichen Zielen der Veranstaltung wohl näher, wenn er als bevorzugte Objekte der Inklusionssorge die „Armen, Indigenen, Migranten, alten Menschen, Straßenkinder oder Überlebenden von Missbrauch“ benennt. „In einer Reihe von Ortskirchen“ wünscht sich Bätzing auch „die Priesterweihe für Frauen“. Für den hiesigen synodalen Weg sieht sich der Vorsitzende des Verwaltungsbezirkes Deutschland durch das neue römische Papier eher bestätigt - Frenziskus hat ihm wohl bereits signalisiert, daß die warnenden Stimmen von Kardinälen wie Müller, Brandmüller oder Koch letzten Endes nichts zu bedeuten haben.
Was uns betrifft, wollen wir uns der sich abzeichnenden Entstehung einer radikal inklusiven Neukirche nicht länger widersetzen, und mit Spannung erwarten wir die ersten Kindergottesdienste, die von als Dragqueens kostümierten Transpersonen undefinierbaren Geschlechts ins Werk gesetzt werden.
Was wir allerdings mit Nachdruck verlangen, ist, daß man die Sache mit der „radikalen Inklusivität“ wirklich ernst nimmt und den der Tradition anhängenden Katholiken die Bildung einer mit Rom „irgendwie“ unierten Rituskirche sui iuris ermöglicht, die das Missale der Liturgie des hl. Gregor verwendet, sich auf den Codex des Kirchenrechtes von 1983 stützt und den römischen Katechismus nach der Fassung von 1992 zur Grundlage ihrer Verkündigung macht. Denn das ist klar: Wenn die kommende Synodensynode die ehemals römische Kirche wirklich im Sinne der von Bätzing erhofften und von Grech signalisierten Zustände transformiert, werden wir uns diese lateinische Rituskirche selbst nehmen - so wie sich die Deutschkatholiken ihre Neokirche ertrotzt und selbst genommen haben.
Mit oder ohne Franziskus. Mit einem seiner Nachfolger wird man dann ja vielleicht über eine vorsichtige Wiederannäherung und Union reden können. Mit einer „radikal inklusiven“ Mehrfachspitze von Nachfolger*innen eher nicht.
Der Anti-Modernisten-Eid von 1910
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- 26. Oktober 2022
Natürlich beginnt der Zerfall der traditionellen Kirche nicht erst mit dem II. Vatikanum, sondern hat weiter in die Vergangenheit zurückreichende Wurzeln. Die große Revolution von 1793 läutete des Ende des seit über 1000 Jahren bestehenden und alles in allem nicht schlecht funktionierenden Bündnisses zwischen Thron und Altar ein. In der Folge verlor die Kirche in vielen Ländern Europas den größten Teil ihres materiellen Besitzes, der die Basis ihrer die gesamte Gesellschaft umfassenden karitativen und bildungsmäßigen Aktivitäten gewesen war. Die Industrialisierung und der dadurch hervorgerufene gesellschaftliche Wandel sowie wissenschaftlicher Fortschritt entwerteten - zumindest in den Augen großer und tonangebender Bevölkerungsteile - ihr spirituelles Kapital. Spätestens ab Mitte das Jahrhunderts (Stichwort 1848) blühten auf allen Feldern die „neuen Paradigmen“, deren Propagandisten sich daran machten, die bis dahin vom Glauben geprägte Gesellschaft einem umfassenden Säkularisierungsprozess zu unterziehen.
Man kann nicht sagen, daß die Kirche diese Entwicklung verschlafen hätte. Papst Pius IX. ließ 1864 als Zusammenstellung aus seinen bereits früher veröffentlichten Dokumente den Syllabus Errorum erstellen, der in 80 Thesen die damals populären Irrtümer des Zeitgeistes identifizierte und kritisierte. Nicht alles davon ist heute noch unverändert haltbar, aber im großen Ganzen hatten der Papst und seine Zuarbeiter die Situation zutreffend erfasst und in einer zunächst erfolgversprechend erscheinenden Weise darauf geantwortet. Die Verpflichtung zur Einholung eines Imprimaturs für geistliche und vor allem theologische Veröffentlichungen sowie die sorgfältige Pflege des bereits 1559 eingeführten Index librorum prohibitorum konnten und sollten zwar nach dem Verlust der weltlichen Machtstellung der Kirche die Veröffentlichung problematischer Werke nicht unterbinden – begrenzten aber ihre Verwendung in Unterricht und Studium Tatsächlich waren diese Instrumente selbst für diejenigen, die sich weder daran halten wollten noch mußten, insofern hilfreich, als z.B. im Zusammenhang mit einer Indizierung öffentliche Gutachten entstanden, die oft sehr präzise Auskunft darüber gaben, in welchen Punkten und wieweit die verbotenen Schriften der Lehre der Kirche widersprachen.
SumPo-Immobilienanzeiger
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- 24. Oktober 2022
Der Brand vom Juli 2017 in der Klosterkirche war nicht der Auslöser des Endes für die Zisterzienserabtei Himmerod, aber er hat das Ende dieses vom heiligen Bernhard selbst gegründeten Klosters sicher beschleunigt. Nach einer wechselvollen Geschichte waren die zerfallenen Gebäude 1922 als Zisterzienserkloster wiederbegründet worden. In den 60er Jahren lebten dort an die 50 Mönche – zum Teil „Flüchtlinge“ aus Klöstern im kommunistisch beherrschten Osten. Die schon damals ungünstige Altersstruktur und der Mangel an Neueintritten ließ die Zahl der Brüder bis 1980 auf etwas über 30 sinken. 2011 waren davon noch acht übrige, und die Wirtschaftsbetriebe der Abtei mußten Konkurs anmelden. Zum Zeitpunkt des Brandes lebten in Himmerod noch sechs Zisterzienser – Durchschnittsalter deutlich über 70 Jahre. So kam es für niemanden überraschend, daß der damalige Abt Johannes Müller bereits im Oktober 2017 die Auflösung des Klosters und die Zerstreuung der ehemaligen Gemeinschaft mitteilte. Nur der damals 83-jährige Pater Stephan blieb in Himmerod und wollte sich für die weitere Gästebetreuung einsetzen. Tatsächlich ist er immer noch da und erhielt im letzten August für seinen das Bundesverdienstkreuz, da er sich für den Grundsatz „Wir leben alle in einer Welt“ eingesetzt habe.
Aha.
Neuer Eigentümer der Liegenschaften nach der Schließung des Klosters wurde satzungsgemäß das Bistum Trier, dessen Bischof Ackermann pflichtschuldigst seine Absicht erklärte, die nun leere Hülle als „geistlichen Ort“ zu erhalten und möglichst eine neue Gemeinschaft dort anzusiedeln. „Trotz erheblicher Anstrengungen“ ist letzteres freilich nicht gelungen – woher nehmen, ohne stehlen. Ob es vielleicht doch Interessenten gab, die dann aber den Trierern wegen zu konservativer Ausrichtung nicht genehm waren, ist nicht in Erfahrung zu bringen. Ein zweiter Brand im April 2020, der vermutlich auf Brandstiftung zurückgeht, verursachte erheblichen Schaden im Obergeschosse des Klostergebäudes. Dennoch bekräftigte Bischof Ackermann Anfang 2021 seine Absicht, die Gebäude weiterhin als „kirchlichen Ort“ zu nutzen. Er kündigte den Umbau in ein modernes, barrierefreies Jugendhaus mit 200 Betten an, in dem pädagogische und pastorale Mitarbeiter vielfältige Angebote für Kinder und Jugendliche bereitstellen sollten. Zur „Gegenfinanzierung“ sollten zwei bereits bestehende, aber finanziell klamme, Jugendeinrichtungen in Zell s.d.M. und Wallerfangen. geschlossen werden.
Aber aus dem zentralen Jugendhaus wird nun auch nichts. Mitte Oktober verordnete Bischof Ackermann einen Stopp aller Umbaumaßnahmen. Offizielle Begründung sind die tatsächlich erheblichen Preissteigerungen auf dem Baumarkt. Inoffiziell dürfte es wohl auch eine Rolle gespielt haben, daß ein Projekt für 200 Besucher selbst dann kaum mit Leben zu erfüllen wäre, wenn das Bistum Trier noch einige Nachbardiözesen zur Beschickung eingeladen hätte. Selbst wenn man das Alter für die Nachwuchsfunktionäre kirchlicher Organisationen weiter heraufsetzen wollte – das Durchschnittsalter des BDKJ Vorstandes beträgt derzeit 37,5 Jahre – wäre ein Haus dieser Größenordnung auch als Dauertagungsstätte kaum zu füllen, geschweige denn zu unterhalten. Und darum bleibt es auch bei der angekündigten Schließung der Jugendhäuser in Zell und Wallerfangen: Noch bevor sie die Schätze „DES KONZILS“ heben konnte und nur 60 Jahre nach Ausrufung des neuen Frühling ist die Kirche in Deutschland vergreist.
Und so wird demnächst also „in ruhiger und landschaftlich schöner Lage der Eifel“ eine Immobilie auf den Markt kommen, geradezu ideal für den Sitz einer NGO unweit Luxemburg, Belgien und Frankreich. „Geistlicher Ort“ war gestern. Es sei denn die traditionstreuen Katholiken Deutschlands und die hier wirkenden Gemeinschaften überwänden ihre Lethargie und würden den Immobilienboss und Konkursverwalter Ackermann mit Angeboten unter Druck setzen, die er nicht ablehnen könnte, ohne die Formel vom „geistlichen Ort“ als leeres Geschwätz zu enttarnen.