Auf Schleichwegen zum Frauenpriestertum
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- 04. Juli 2019
Während das offiziell inofizielle Sprachrohr der deutschen Bischofskonferenz noch unverdrossen für die Priesterinnenweihe trommelt (s. Hervorhebung auf dem nebenstehenden Screenshot), hat Kardinal Kasper – er ist halt näher an der Stimmungslage im Palast von S. Marta – bereits einen Gang zurückgeschaltet. Zumindest für den Augenblick. Im Interview mit LifeSite-News verwies der Kardinal darauf, daß die Kirche – vermutlich meint er die entstehende deutsche Nationalkirche – frei darin sei, Frauen im Rahmen einer liturgisch hervorgehobenen nicht sakramentalen Zeremonie zu segnen und zu beauftragen, ohne damit in den Bereich der gegenwärtig nicht durchsetzbaren Erteilung des Weihesakramentes vorzustoßen.
Der „liturgische Rahmen“ ist dem Kardinal besonders wichtig – er denkt daran, diese „Segnung“ im Rahmen einer heiligen Messe im Kontext mit den allgemeinen Fürbitten vorzunehmen. Tatsächlich werden solche Entsendungsfeier für Lektor*innen und Kommunionhelfer*innen in einigen Diözesen bereits praktiziert und sind dem Vernehmen nach an einigen Orten formal weitestgehend dem Ritus des Weihesakramentes angeglichen, etwa durch Absingen der Allerheiligenlitanei angesichts der in Albe auf dem Boden ausgestreckten Kandidat*innen mit anschließender Verleihung einer besonderen Schärpe oder eines Umhängekreuzes.
Von der Sakramententheologie her gesehen erscheint ein derartiges Vorgehen durchaus möglich. Es würde die „Beauftragung“ als eine Art Sakramentalie konstituieren – so wie es sich bei den früher gesamtkirchlich üblichen „niederen Weihen“ (mit Ausnahme des Sonderfalls „Subdiakonat“), aber auch bei der oder Auflegung von Skapulieren oder der Segnungen von Rosenkränzen um Sakramentalien handelt. Die formale Annäherung an die Erteilung des Weihesakramentes muß freilich ernste Bedenken „pastoraler“ Art hervorrufen. Sie würde zumindest in den Augen theologisch weniger gebildeter Gottesdienstbesucher den Unterschied zwischen der Erteilung des Ordo-Sakraments und der Beauftragung zu Laiendiensten unzulässig verwischen – schon heute fällt es vielen schwer, den Unterschied zwischen einer Meßfeier und einer „Wort Gottes-Feier“ zu erfassen. Auf mittlere Sicht würde die „liturgische Beauftragung“ von Frauen den Drang zur Erteilung der „richtigen“ Weihen nur verstärken. Denn über eines sollte man sich keine Illusionen machen: Die um ihre „Gleichberechtigung“ kämpfenden Frauenrechtlerinnen der Zeitgeist-Kirche würden das Täuschungsmanöver durchschauen und sich keinesfalls mit der als Surrogat empfundenen Beauftragung abspeisen lassen. Für sie ist „Nein“ keine Antwort - nie niemals nicht.
Niemand dürfte das besser wissen als der ebenso listenreiche wie skrupellose Walter Kasper.