Von Gerüchten zu Fakten
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- 20. Februar 2023
Jetzt hat auch die in Rom bestens vernetzte Vatican-Korrespondentin Diane Montagna darüber berichtet, daß im Umfeld von Franziskus ein Dokument in der abschließenden Beratung ist, das die bisherigen Maßnahmen zur Marginalisierung und letztlichen Abschaffung der überlieferten Liturgie zusammenfassen, weiter verschärfen und in Form einer apostolischen Konstitution zum Gesetz erheben soll. So im Remnant vom 18. Februar. Nach Montagnas Informationen liegt die Federführung des Projektes beim Sekretär der Gottesdienstverwaltung Erzbischof Vittorio Francesco Viola OFM, gegenwärtiger Träger des Bischofsringes von Hannibal Bugnini. Das würde gegen die kürzlich von Kardinal Müller ins Gespräch gebrachte Version sprechen, daß Prof. Grillo und andere Akademiker von San Anselmo den Papst quasi in einer überraschenden Attacke dazu „überredet“ hätten, Traditionis Custodes zu unterschreiben. Grillo und Co mögen Mitbeteiligte sein, aber Franziskus ist nicht der Mann, der sich zu irgend etwas „überreden läßt“. Im Vatikan heißt es, daß dort keine Maus den Kopf aus dem Loch streckt, ohne daß Franziskus Bescheid weiß und zugestimmt hat.
Inhaltlich bestätigen die Recherchen von Montagna im Wesentlichen das, was auch unsere Quelle berichtet hatte, aber es gibt weitere und durchaus beunruhigende Präzisierungen. Während sich Traditionis Custodes vor allem gegen den gelegentlich und mit Erlaubnis ihres Bischofs im alten Ritus zelebrierenden Diözesanklerus gerichtet hatte, stehen bei dem neuen Dokument nach Montagna vor allem die Ex-Ecclesia-Dei-Gemeinschaften im Zentrum. Ihnen soll – und das hatten wir ebenfalls schon berichtet – der Empfang der Weihen im überlieferten Ritus untersagt werden. Außerdem sollen sämtliche Priester zur Konzelebration bei der Chrisammesse verpflichtet werden.
Eine weitere höchst gravierende Maßnahme ist nach Montagna „im Gespräch“: Generell könnte die Zelebration der heiligen Messe an Sonntagen verboten werden. Das wäre dann ein Rückfall in die Zeit, als vielerorts Diözesanbischöfe mit solchen Geboten (Alte Messe nur Dienstags um 5:30 und Freitags um 22:00 in der Friedhofskapelle) versuchten, die Anhänger der überlieferten Liturgie zur Wahrnehmung ihrer Sonntagspflicht unter die Neue Ordnung zu zwingen. Das hat schon damals nicht funktioniert – eine Wiederholung des Versuches würde jedoch nicht nur die Lernunfähigkeit der Traditionsfeinde demonstrieren, sondern auch ihren menschen- und gottesverachtenden Zynismus: Daß sie bereit wären, die Folgsamkeit der wenigen Katholiken, die überhaupt noch die Sonntagspflicht befolgen, als Waffe gegen einen nicht geringen Teil von eben diesem treuen Rest einzusetzen.
Von daher wäre es nur ein logischer Schritt – das ist jetzt eine Vermutung, ohne daß uns bisher dafür entsprechende Informationen oder Gerüchte vorliegen – wenn der zu erwartende Erlasse die dann am Sonntag praktisch unbeschäftigten Priester der Gemeinschaften dazu verpflichten würde, auf Anforderung des zuständigen Bischofs aushiilfsweise Gottesdienste in sonst leerstehenden Kirchen der Pastoralverbünde zu übernehmen – Novus Ordo, Messdienerinnen, Kommunionhelferinnen und Liturgieausschuss inklusive. Ebenso läge es in der Logik, die Priesterseminare der Gemeinschaften strenger Kontrolle zu unterwerfen, um sicherzustelen, daß sie ihre Kandidaten im Sinne der einzig wahren Ekklesiologie und Sakramentenlehre zu unterweisen, wie sie in der Liturgie des unlängst heiliggesprochenen Papstes Paul VI. und den wegweisenden Flugzeuginterviews des Neustifters der Kirche Franziskus ihren vollendeten Ausdruck gefunden hat.
Es kann aber auch sein, daß man derlei Schritte für weitere Dokumente in ein oder zwei Jahren aufspart: Das Badewasser für den Frosch muß langsam und in Stufen erhitzt werken, damit er nicht zu früh merkt, daß es in Wirklichkeit seine Kochbrühe werden soll.
Die Quellen von Diane Montagna scheinen anzudeuten, daß es zwei Dokumente innerhalb der Zielsetzung zur Abschaffung der überlieferten Liturgie und Lehre geben könnte: Das eine wäre die erwähnte „Gesetzgebung“, das zweite eine Art Festschrift zum 54 Jahrestag der Promulgation der erneuerten Bugnini-Liturgie durch Papst Paul VI. Dieses zweite Dokument würde die überlieferte Liturgie und deren Anhänger mit keinem Wort erwähnen und sich darauf konzentrieren, die unübertrefflichen Reichtümer der Liturgie von 1969 und deren grenzehnlose Verdienste zur Verwirklichung des „Neuen Frühlings“ in einer Weise zu feiern, daß künftig kein Priester und kein Bischof mehr wagen könnte, auch nur einen Gedanken an Feiern im Ritus der glücklich abgetanenen finsteren Vergangenheit zu verschwenden.
Nachdem Papst Benedikt sein Motu Proprio Summorum Pontificum mit einem erläuternden Begleitbrief an die Bischöfe unterstützte, würde es uns nicht wundern, wenn Franziskus mit seiner „Apostolischen Konstitution“ ähnlich verfahren würde. Es wäre aber auch keine Überraschung, wenn die von Montana angedeuteten Gedanken in einem Vorwort oder der Einleitung zu einem einheitlichen Gesamtdokument erscheinen würden. In 6 Wochen sind wir – vielleicht – klüger. Bis dahin können wir dem Schlußabsatz von Diane Montagnas Artikel nur uneingeschränkt zustimmen:
Wie man uns gesagt hat, ist derzeit noch nichts in Stein gemeißelt, und es gibt beträchtlichen Widerstand von Mitgliedern der römischen Kurie, die glauben, daß die Promulgation einer entsprechenden Konstitution durch Papst Franziskus die Kirche auf eine höchst gefährliche Reise schicken, den mystischen Leib Christi weiter verwunden und von Katholiken wie Nicht-Katholiken als grausamer und
spalterischer Akt wahrgenommen werden würde. Sie würde außerdem von Kardinälen, Bischöfen, Priestern Ordensleuten und Laien gleicherweise als totale Absage an das Erbe Papst Bnedikt XVI. nur wenige Monat nach dessen Tod verstanden werden.“
Nun, letzteres würde die Bergoglianer sicher nicht schrecken – der brutale Bruch mit jeder Vergangenheit ist ihr Programm und Ziel. Und auch die im ersten Abschnitt genannten zutreffenden Bedenken haben Franziskus und Mitstreiter bisher nie von irgendetwas abgeschreckt. Wir werden sehen. Und eines kann man schon heute sagen: Gleichgültig, wieviele Dokumente es werden, gleichgültig, in welch feierlicher Form und mit welchem Anspruch sie verkündet werden – nichts davon macht Unrecht zu Recht und nichts davon kann Katholiken, denen an der Lehre der Kirche geschultes Gewissen ihnen anderes sagt, dazu bringen, solche Willkürerlasse für verpflichtendes Gesetz zu halten.