„Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.“
Papst Benedikt XVI. 2007 zu Summorum Pontificum.
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Mittwoch der Fastenquatember
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- 01. März 2023
Heute beginnen die Quatembertage der Fastenzeit. Das kann sogleich die Frage aufwerfen: Wozu braucht man noch besondere Buß- und Fasttage, wenn wir uns ohnehin schon in der Buß- und Fastenzeit befinden? Der Versuch, die Frage zu beantworten, gibt zunächst Aufschluß darüber, daß „organische Entwicklung der Liturgie“ nicht von vornherein gleichzusetzen ist mit „logisch“ oder „linear“. Durchaus nicht. „Organische Entwicklung heißt, daß eines „irgendwie“ aus dem anderen hervorgeht oder sich dazu in Bezug setzt – das muß aber nicht quasi mathematisch folgerichtig sein (wie z.B. bei der Termin des 25. März für das Fest der Verkündigung Mariens) – das kann auch auf einer Analogiebildung beruhen, auf einer frommen Gewohnheit – und manchmal vielleicht sogar auf einem Irrtum. Nur: Ohne Zusammenhang geht es nicht.
Die ältesten römischen Hinweise zu den „jahreszeitgebundenen Fasttagen“ im Liber Pontificalis kennen jedenfalls nur drei solcher Fastenzyklen, die – wohl in ungefährer Entsprechung zu den jüdischen Hochfesten – im 4., 7. und 10. Monat stattfanden. Das wären dann wohl „Tritember“ gewesen. Diese Fasttage wurden dann später ziemlich willkürlich mit den jahreszeitlichen Bitt- und Dankfesten nach vorchristlicher Gewohnheit „synchronisiert“ – und dann wares plötzlich vier. Erste Belege dafür gibt es aus dem späten 5. Jahrhundert. Die neuen Fastentage des Frühlingsanfangs mußten notgedrungen in vielen Jahren mit dem Beginn der Quadragesima zusamenfallen und so zu einem zweifachen Fasten-Motriv führen. Woran niemand Anstoß nahm – im Gegenteil. Durch Dekret Gregors VII. wurde die bis dahin meist unabhängig vom Beginn der Fastenzeit in der ersten Märzwoche begangene Frühjahrsquatember ausdrücjklich in die erste Fastenwoche verlegt und damit erst zur eigentlichen Fastenquatember. Das Messformalar gerade des heutigen Mittwoch ist mit seinen beiden Lesungen aus dem alten Testament geradezu als eine Bekräftigung des Beginns der 40-tägigen Fastenzeit zu verstehen. Die eine Lesung behandelt die 40-tägige Vorbereitungszeit des Mose auf den Empfang der Gesetze am Sinai, die zweite den ebenfalls fastend zurückgelegten 40-tägigen Weg des Propheten Elias zum Berg Horeb.
Das hört sich an wie ein dritter Auftakt zur Quadragesima nach deren „klassischem“ Anfang mit dem 1. Fastensonntag und dem „vorgezogenen“ Anfang am Aschermittwoch. Das ist, als ob die Kirche ihren Gläubigen einschärfen wollte, für wie wichtig sie diese Zeit der Buße und der Reinigung hält. Dom Gueranger unterstreicht das mit seinem heute vielleicht etwas merkwürdig anmutenden Appell „Haben wir also besondere Ehrfurcht vor diesen drei Tagen und bedenken wir, daß wir uns einer doppelten Sünde schuldig machen, wenn wir an denselben das Fasten- oder Abstinenzgebot brechen“. (Bd 5, S. 171) Guéranger begründet diese Strenge in einer Klage über die Zeitläufte, die heute überaus aktuell erscheint:
Warum haben denn (die Klugen dieser Welt) immer noch so sehr viel Mühe, irgendwo ein katholisches Element zu entdecken (und in ihrer Politik zu berücksichtigen)? Die Katholiken haben eben vonihrer Kirche und deren heiligen Uebungen Abstand genommen, von Jahr zu Jahr wird der Gottesdienst weniger besucht, man empfängt immer seltener die heiligen Sakramente und Fasten steht nur noch im Kalender. (…) Wo ist die Glaubensinnigkeit unserer Vorfahren? Wo können unsere frommen Uebungen einen Vergleich mit der ihrigen aushalten? Erst wenn wir darauf zurückkommen, erst dann wird sich der Herr des ungläubigen Volkes erbarmen wegen der Gerechten, die in seiner Mitte wandeln. Das Apostolat des Beispiels wird seine Früchte tragen und wenn ein schwaches Häuflein Gläubiger für das ungeheure römische Reicht der Sauerteig war, von dem der Heiland sagt, daß er Ales in Gährung bringe, dann wird mitten in einer Gesellschaft, welche noch viel mehr katholische elemente in sich birgt, als sie selbst glaubt, unser Eifer in Bekenntniß und Uebung der Pflichteneiner christlichen Heerschaar wahrlich nicht ohne Folgen bleiben.“ (Bd 5, S. 176, 7)
Der liturgische Geist der Fastenzeit
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- 28. Februar 2023
Dom Prosper Gueranger (1805 – 1875), den man mit guten Argumenten als den Begründer der modernen liturgischen Bewegung bezeichnen kann, hat in seiner Erklärung des Kirchenjahres alleine der Einleitung des Bandes über die Fastenzeit (Bd. 5) über 120 Seiten gewidmet. Einiges davon ist noch sehr dem Geist des 18. Jahrhunderts verpflichtet, an den Guéranger nach dem Toben der französischen Revolution und den Erschütterungen des napoleonischen Zeitalters anknüpfen wollte. Anderes, der größere Teil, ist auch heute noch mit Gewinn zu lesen, weil es Ausdruck dessen ist, weil es das Wesen des Katholischen über alle Moden und Reformanfälle hinweg zum Ausdruck bringt. Dazu hier einige Abschnitte aus dem zweiten Kapitel der Einleitung mit der Überschrift: Die Mystik der Fastenzeit.
Selbstverständlich ist eine so heilige Zeit, wie die des österlichen Fastens, auch voll tiefer religiöser Geheimnisse. Die Kirche, welche diese Zeit als Vorbereitung auf das höchste ihrer Feste angeordnet, wollte, daß diese Periode der Sammlung und Buße dazu angetan sei, in ganz besonderer Weise den Glauben zu erweckenund die Beharrlichkeit im jährlichen Sühnewerk zu erhalten.
In der Zeit Septuagesima begegnen wir der Zahl Siebenzig. Dieselbe erinnert uns an die siebenzigjährige Gefangenschaft in Babylon, nach welcher das Volk Gottes, von seinem Götzendienste gereinigt, Jersualem wiedersehen und dort Ostern feiern sollte. Jetzt stellt uns die Kirche die strenge Zahl vierzig vor das Auge, nach dem heiligen Hieronymus allezeit die Zahl der Strafe und der Trübsal.
Denken wir an diesen vierzig Tage und vierzig Nächte dauernden Regen, der damals dem Zorn Gottes entströmte, als es ihn gereute, den Menschen geschaffen zu haben, als er das Menschengeschlecht, eine einzige Familie ausgenommen, in den Fluthen zu Grunde gehen ließ. Denken wir an die Israeliten, die vierzig Jahre durch die Wüste irrten, ehe sie in das gelobte Land kamen, als Strafe ihres Undankes. Hören wir den Herrn, der seinem Propheten Ezechiel befiehlt, vierzig Tage auf seiner rechten Seite zu schlafen, um damit die Dauer einer Belagerung anzudeuten, deren Ende die Einnahme Jerusalems war.
Lang: Ritus Romanus - Besprechung komplett
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- 28. Februar 2023
Die sehr umfangreiche und informative Vorstellung des Buches von P. Uwe Michael Lang zum Ritus Romanus, auf deren ersten Teil wir bereits hier hingewiesen hatten, ist nun abgeschlossen und erscheint auf kathnews.de. Da Texte dieses Umfanges und mit reichlich Anmerkungen im Webformat nur schwer lesbar sind, bieten wir beide Teile zum Download als PDF:
- Der Römische Messritus in Entstehung und Ausbreitung bis zum Status von 1570 - Besprechung von C.V. Oldendorf Teil I
- Der Römische Messritus in Entstehung und Ausbreitung bis zum Status von 1570 - Besprechung von C.V. Oldendorf Teil II
Zum Beginn der Fastenzeit
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- 25. Februar 2023
Zum Beginn der Fastenzeit hielt Dom Jean Pateau, Abt des Benediktinerklosters von Fontgombault, am Aschermittwoch eine Predigt, die wir - in unserer Übersetzung nach der englischen Version auf Rorate Caeli - hier im vollen Wortlaut wiedergeben.
Miserere mei, Deus - Ps. 56, 2
Liebe Brüder und Schwestern, meine lieben Söhne.
Der moralische Niedergang der Menschheit und der daraus folgende schwindende Respekt vor jedem menschlichen Leben; endlose Skandale, die die respektabelsten Institutionen erschüttern; die Viren und Seuchen – all das verursacht ein unbestimmtes, aber dennoch tiefgehendes Gefühl von Unruhe und Verzweiflung. Gibt es in der heutigen Situation der Menschheit noch irgendetwas Beneidenswertes? Kann man die Menschheit lieben? Kann der Mensch sich selbst lieben? Oder besteht der einzige Ausweg darin, sich denen anzuschließen, deren Religion alleine in der Bewahrung der Natur und dem Schutz aller Tiere bis zu deren natürlichem Tode besteht? Kann man den Menschen immer noch lieben?
Diese Frage ist es wert, zum Beginn der Fasten- und Bußzeit gestellt zu werden. Diese Zeit beginnt mit der zeichenhaften Zeremonie der Auflegung des Aschenkreuzes unter der Formel: „Bedenke Mensch, daß du Staub bist und zum Staub zurückkehrst“. Ist der Staub liebenswert? Die Asche wird in fast allen alten Religionen mit dem Staub zusammen gedacht – so bezeugt es auch die griechische Übersetzung der Bibel aus dem Hebräischen, die Septuaginta, so genannt, weil sie von 72 Schriftgelehrten fast drei Jahrhunderte vor der Geburt Christi ausgeführt wurde. Im Hebräischen klingen die Worte ‘âphâr, “Staub”, und ’éphèr, “Asche”, sehr ähnlich. Das entspricht dem Genius der hebräischen Sprache, die gerne ein- und denselben Gedanken mit zwei in der Bedeutung sehr nahestehenden Worten ausdrückt – und das umso lieber, je ähnlicher sie klingen.
Die Asche ist ein Symbol für die Sünden des Menschen und seiner Schwäche.
Mehr zum Dokumentlein
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- 24. Februar 2023
Das kurze Reskript, das Liturgieobmann Roche am Montag wie eine Trophäe aus seiner Unterredung mit dem Papst mitbrachte, hat zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Nicht nur auf Seiten der eindeutigen Verteidiger der Tradition, auch bei „ritusneutralen“ Konservativen, die immer mehr erkennen, daß der Angriff dieses Pontifikats auf die überlieferte Liturgie auch ein Angriff auf die überlieferte Lehre ist. Tatsächlich ist es sogar ein Angriff auf einiges von dem, was seit Jahrzehnten als große Errungenschaften des II. Vatikanums gefeiert und außerhalb jeder Kritik gestellt wurden, aber jetzt den Aufbau der Ganz Neuen Kirche stören könnten. Selbst viele „Progressive“ sind mit dem Lauf der Dinge nicht glücklich: Die strenge Zentralisierung aller Entscheidungen zum Ritus in Rom hat ihre Befürchtung geweckt, die Zentrale könne auch andere Handlungsfelder an sich ziehen und so die Lavier- und Manövrierräume der Salamitaktiker beschneiden. Wahrscheinlich haben sie aber nichts zu befürchten: In Sachen Mißbräuche im Rahmen des Novus Ordo – und da hat der Valentinstag mit seinen „Segnungen für alle Paare“ wieder einiges an Material geliefert – verhält sich Roches Behörde mucksmäuschenstill. Und was den Synodalen Irrweg betrifft – wir werden sehen.
Zu den großen Linien der mit dem Reskript verfolgten Politik haben wir in den vorhergehenden Beiträgen schon alles gesagt, was uns wichtig erschien. Andere Autoren haben andere Blickwinkel beleuchtet – auf einige ihre Beiträge wollen wir hier mit einigen einordnenden Worten hinweisen.
Das Dokumentlein...
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- 21. Februar 2023
...dessen päpstliche Bestätigung Kardinälchen Roche heute einen Tag nach der allerhöchsten Absegnung triumphierend in die Welt hinaus posaunte, hat noch nichts zu tun mit dem erwarteten Dokument über weitere Einschränkungen für die überlieferte Liturgie und die deren Pflege verschriebenen Gemeinschaften. Es ist ein Pflaster, ein Hilfsverband für einen Defekt, der dem Gespann Roche/Bergoglio bereits im letzten Jahr Bei der Formulierung von Traditionis Traditores unterlaufen war. Sie hatten beim Verbot der Messfeier im überlieferten Ritus in Pfarrkirchen schlichtweg den canon 87 des Kirchenrechts übersehen, der Bischöfen einen legalen Weg bot, das Verbot „aus pastoralen Gründen“ im Einzelfall nicht umzusetzen.
Nachdem Bischöfe und Kirchenrechtler den Defekt bemerkt und praktisch nutzbar gemacht hatten, versuchte sich Roche zunächst mit einer Hilfskonstruktion, indem er erklärte, die fragliche Bestimmung von TC sei dennoch unmittelbar geltendes Recht, „weil das der Wille des Papste ist“. Diese Konstruktion konnte die meisten Kirchenrechtler nicht überzeugen und rief womöglich auch in den Gemächern des Palastes von Santa Martha Stirnrunzeln hervor - schon war hier und da die Rede davon, der Roche habe sich damit päpstliche Praerogativen angemaßt, da könnte ja jeder kommen und den Willen des Allerhöchsten zur Kaschierung seiner handwerklichen Fehler herbeiinterpretieren.
Der in TC enthaltene Rechtsfehler wurde durch nachträglich eingeholtes und dokumentiertes päpstliches „fiat“ repaiert, und die Anordnung, Pfarrkirchen nur mit römischer Erlaubnis für den überlieferten Ritus freizugeben, hat jetzt die rechtlich notwendige Form, die ihr beim ersten Anlauf gefehlt hatte. (Eine englische Übersetzung gibt es inzwischen bei Fr. Zuhlsdorf.) Ob es mit einem solchen Taschenspielertrick auch möglich ist, falsch in richtig zu verwandeln, sollen andere entscheiden.
Wenn das alles wäre, müßte man der Geschichte keine besondere Aufmerksamkeit wirdmen, aber leider hängt noch mehr daran. Die nun ohne viel Federlesens vorgenommene Anpassung des Gesetzes an die vom Recht gebotene Form ist auf der einen Seite ein Beleg dafür, wie bedenkenlos Bergoglios Vatikan in die Rechtsstellung der Bischöfe eingreift, die erst auf dem II. Vatikanum in Lumen Gentium deutlich gefestigt worden war und die vom gegenwärtigen Pontifikat in unablässiger Rede von einer „Synodalen Kirche“ beschworen wird. Sie gestattet zum anderen doch insoweit eine Vorausschau auf künftig zu erwartende Dokumente, als immer deutlicher wird, daß die gegenwärtige Administration keine Mittel, Rechtsverstöße und Unwahrheiten eingeschlossen, scheuen wird, um den von ihr gewollten Abschied der Kirche von ihrer traditionellen Liturgie und Lehre zu erzwingen. Während auf der anderen Seite - gerade das wird in diesen Tagen wieder erschreckend sichtbar - die angeblich einzige und einzigartige Liturgie Pauls VI. noch weiter durch Formverstöße, Irrtümer und Sakrilegien entstellt wird. Solange die Verstöße in die richtige Richtung gehen - alles paletti.
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Einen lesenswerten Kommentar zur aktuellen Entwicklung und eine Zeitleiste zum 10-Jährigen Kampf von Franziskus gegen das liturgische Erbe seines Vorgängers bietet katholisches.info.